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Privatrechtsschutz im Vergleich: Der richtige Baustein für private Rechtsstreitigkeiten

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Privatrechtsschutz im Vergleich: Leistungen, Wartezeit, Selbstbeteiligung und Einzel- vs. Familientarif. Alle Fakten zum privaten Rechtsschutzbaustein.

Fundierter Vergleich: Privatrechtsschutz in breiter Auswahl

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Privatrechtsschutz: Symbolbild zum Ratgeber

Privatrechtsschutz ist ein Baustein der Rechtsschutzversicherung, der Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter bei privaten Rechtsstreitigkeiten übernimmt, etwa im Vertrags-, Miet-, Erb- oder Internetrecht. Er unterscheidet sich vom Verkehrs- und Berufsrechtsschutz, die eigene Bausteine bilden und Streitigkeiten rund um Fahrzeug und Arbeitsverhältnis abdecken. Vor Vertragsschluss lohnt ein Blick auf Leistungsumfang, Wartezeit nach § 3 ARB und Selbstbeteiligung, da sich die Angebote hier deutlich unterscheiden.

Auf einen Blick

  • Privatrechtsschutz deckt Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Auseinandersetzungen mit Behörden ab, nicht aber Verkehrs- oder Berufsrechtsschutz.
  • Nach § 3 ARB gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, bevor Versicherungsschutz für neue Rechtsfälle besteht.
  • Einzel- und Familientarife unterscheiden sich im versicherten Personenkreis, nicht im rechtlichen Umfang der Leistungen.
  • Die Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, verlagert aber einen Teil des Kostenrisikos zurück auf die versicherte Person.
  • Ein Widerruf ist gemäß § 8 VVG innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen möglich.

Was der Privatrechtsschutz konkret abdeckt

Privatrechtsschutz ist der Versicherungsbaustein, der die private Lebensführung gegen die finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten absichert, ausgenommen Verkehr, Beruf und selbstständige Tätigkeit. Er übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn eine versicherte Person ihre rechtlichen Interessen durchsetzen oder abwehren muss.

Typische Anwendungsfälle liegen im Vertragsrecht, etwa bei Streit über eine Handwerkerrechnung, im Kaufrecht bei mangelhafter oder nicht gelieferter Ware, sowie im Schadensersatzrecht. Auch Konflikte mit Nachbarn, Vermietern oder Behörden fallen häufig in diesen Bereich, sofern der jeweilige Tarif sie einschließt.

Nicht enthalten sind naturgemäß Bereiche, für die es eigene Bausteine gibt. Wer regelmäßig im Straßenverkehr unterwegs ist oder eine berufliche Auseinandersetzung absichern möchte, braucht zusätzlich Verkehrs- beziehungsweise Berufsrechtsschutz.

  • Vertrags- und Kaufrecht bei Privatgeschäften
  • Schadensersatzrecht außerhalb von Verkehrsunfällen
  • Nachbarschafts- und Eigentumsstreitigkeiten
  • Auseinandersetzungen mit Behörden und Ämtern

Privatrechtsschutz im Internet und bei Urheberrechtsfragen

Privatrechtsschutz im Internet bezeichnet die Absicherung gegen rechtliche Auseinandersetzungen, die aus der Online-Nutzung entstehen. Dazu zählen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen, Streit über digitale Käufe sowie Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken.

Wird einer versicherten Person die unerlaubte Nutzung eines geschützten Werks vorgeworfen, prüft der Rechtsschutzversicherer zunächst die Erfolgsaussichten einer Verteidigung. Bei berechtigten eigenen Ansprüchen, etwa wenn ein eigenes Foto oder ein eigener Text unerlaubt verwendet wurde, unterstützt der Baustein bei der Durchsetzung.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Abwehr und Durchsetzung: Wird eine Straftat vorsätzlich begangen, entfällt der Versicherungsschutz in aller Regel. Der Baustein greift bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, nicht bei strafrechtlicher Verteidigung wegen vorsätzlicher Taten.

Typische Streitfälle im Internetbereich

  • Abmahnungen wegen behaupteter Urheberrechtsverstöße
  • Streit über nicht gelieferte oder mangelhafte Online-Bestellungen
  • Auseinandersetzungen um Persönlichkeitsrechte im Netz

Familien- und Erbrecht im Privatrechtsschutz

Familien- und Erbrechtsschutz ist die Erweiterung des Privatrechtsschutzes auf Streitigkeiten innerhalb der Familie und im Nachlassrecht. Da Standardtarife das klassische Familien- und Erbrecht häufig ausschließen oder nur eingeschränkt abdecken, lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen.

Im Erbrecht kann der Baustein bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, bei Streit über ein Testament oder bei Auseinandersetzungen zwischen Erben greifen. Im Familienrecht sind es häufig vermögensrechtliche Folgen einer Trennung, etwa Unterhaltsfragen, die versichert sind, während das eigentliche Scheidungsverfahren meist ausgeschlossen bleibt.

Manche Tarife bieten zusätzlich eine Mediationskomponente an, mit der ein außergerichtlicher Ausgleich gefördert werden soll. Vor Abschluss lohnt es sich zu prüfen, ob und in welchem Umfang Familien- und Erbrechtsfälle tatsächlich eingeschlossen sind, da dies zwischen den Anbietern stark variiert.

BereichTypischer EinschlussTypischer Ausschluss
ErbrechtPflichtteil, Testamentsstreit, ErbengemeinschaftErbschaftsteuerberatung
FamilienrechtUnterhalt, UmgangsrechtErstscheidung, Eherecht im engeren Sinn
Privatrechtsschutz

Streit mit Behörden und Ämtern

Behördenrechtsschutz umfasst die rechtliche Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit staatlichen Stellen, etwa dem Finanzamt, der Kommune oder einer Aufsichtsbehörde. Solche Konflikte entstehen häufig durch Steuerbescheide, Bußgeldbescheide außerhalb des Straßenverkehrs oder verwaltungsrechtliche Auflagen.

Der Baustein deckt in der Regel Widerspruchs- und Klageverfahren vor Verwaltungs- und Finanzgerichten ab, sofern der jeweilige Vertrag diesen Bereich einschließt. Reine Steuerberatung, etwa das Erstellen einer Steuererklärung, gehört üblicherweise nicht zum Leistungsumfang, da dies Aufgabe eines Steuerberaters ist.

Für die praktische Nutzung ist entscheidend, ab wann eine Auseinandersetzung als Rechtsstreit gilt und ab welchem Zeitpunkt die Wartezeit nach § 3 ARB bereits abgelaufen sein muss. Ein Bescheid, der vor Vertragsschluss bereits erging, fällt regelmäßig nicht mehr unter den Versicherungsschutz.

  • Widerspruch gegen Steuer- und Abgabenbescheide
  • Auseinandersetzungen mit kommunalen Behörden
  • Verfahren vor dem Verwaltungs- oder Finanzgericht

Kosten und Beitragsfaktoren beim Privatrechtsschutz

Der Beitrag zum Privatrechtsschutz richtet sich nach Leistungsumfang, versichertem Personenkreis und gewählter Selbstbeteiligung. Ein reiner Privatrechtsschutz ohne weitere Bausteine ist in der Regel günstiger als eine Kombination mit Verkehrs- oder Berufsrechtsschutz.

Wer mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig absichern möchte, findet häufig gebündelte Tarife, die Privatrechtsschutz mit Verkehrsrechtsschutz kombinieren. Solche Kombinationen können sich preislich lohnen, sofern beide Bausteine tatsächlich benötigt werden, sollten aber nicht allein aus Preisgründen gewählt werden.

Beitragsunterschiede entstehen zudem durch die vereinbarte Deckungssumme, den räumlichen Geltungsbereich und optionale Zusatzleistungen wie eine telefonische Erstberatung. Ein Vergleich mehrerer Angebote unter identischen Rahmenbedingungen zeigt, welche Preisunterschiede tatsächlich auf Leistungsunterschieden beruhen.

  • Leistungsumfang und Deckungssumme
  • Kombination mehrerer Rechtsschutzbausteine
  • Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
  • Räumlicher Geltungsbereich, etwa Europa oder weltweit

Einzel- oder Familientarif: Der Unterschied

Einzelrechtsschutz sichert ausschließlich die im Vertrag genannte Person ab, während Familienrechtsschutz zusätzlich Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zu einer im Vertrag festgelegten Altersgrenze einschließt. Der rechtliche Leistungsumfang beider Varianten ist grundsätzlich identisch, unterschiedlich ist nur der Kreis der versicherten Personen.

Ein Einzeltarif eignet sich für Alleinstehende oder für Personen, deren Familienmitglieder bereits über einen eigenen Vertrag verfügen. Ein Familientarif ist häufig wirtschaftlicher, sobald mehr als eine Person im Haushalt abgesichert werden soll, da er meist günstiger ist als mehrere Einzelverträge.

Bei der Wahl ist zu prüfen, bis zu welchem Alter Kinder automatisch mitversichert sind und ob dies an Bedingungen wie eine Erstausbildung geknüpft ist. Auch der Zeitpunkt, ab dem ein Kind aus dem Familientarif herausfällt, sollte bekannt sein, um rechtzeitig einen eigenen Vertrag abzuschließen.

MerkmalEinzelrechtsschutzFamilienrechtsschutz
Versicherter PersonenkreisEine namentlich benannte PersonVersicherungsnehmer, Partner, Kinder
LeistungsumfangIdentisch zum FamilientarifIdentisch zum Einzeltarif
Typische ZielgruppeAlleinstehendeFamilien, Paare

Privatrechtsschutz für Senioren

Privatrechtsschutz für Senioren bezeichnet Tarife oder Tarifbausteine, die auf die veränderte Lebenssituation im Ruhestand zugeschnitten sind. Da mit dem Renteneintritt der klassische Berufsrechtsschutz häufig an Bedeutung verliert, verschieben sich die relevanten Rechtsbereiche in Richtung Erbrecht, Betreuungsrecht und Vertragsangelegenheiten im Alltag.

Manche Anbieter passen den Beitrag mit steigendem Alter an, da das Risikoprofil sich verändert. Andere bieten spezielle Bausteine für Ruheständler an, die etwa Fragen der betrieblichen Altersversorgung oder Streitigkeiten mit Pflegeeinrichtungen einschließen.

Auch für Selbstständige, die kurz vor dem Ruhestand stehen oder ihre Tätigkeit reduzieren, lohnt eine Prüfung, ob der bisherige Vertrag noch zur neuen Lebenssituation passt. Ein Wechsel des Tarifs sollte dabei so erfolgen, dass keine Deckungslücke entsteht.

  • Anpassung des Leistungsumfangs an den Ruhestand
  • Beratung zu Erbschafts- und Betreuungsfragen
  • Prüfung bestehender Verträge auf Aktualität
Privatrechtsschutz

Leistungsumfang im Detail: Was ein guter Tarif enthält

Der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung beschreibt, welche konkreten Kosten im Streitfall übernommen werden und in welcher Höhe. Neben der reinen Kostenübernahme für Anwalt und Gericht gehören dazu häufig auch Beratungsleistungen und Serviceangebote.

Zu den üblichen Bestandteilen zählen die rechtliche Erstberatung, die Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren sowie die Übernahme von Gutachterkosten. Einige Tarife bieten zusätzlich einen telefonischen Rechtsservice oder die Erstellung einfacher Rechtsdokumente an.

Die vereinbarte Deckungssumme legt fest, bis zu welcher Höhe Kosten je Rechtsschutzfall übernommen werden. Ein Vergleich der Deckungssummen und des räumlichen Geltungsbereichs, etwa innerhalb Europas oder weltweit, gehört zu den wichtigsten Prüfpunkten vor Vertragsschluss.

  • Rechtliche Erstberatung durch qualifizierte Fachkräfte
  • Vertretung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Übernahme von Gutachter- und Sachverständigenkosten
  • Telefonischer Rechtsservice als optionale Zusatzleistung

Anbietervergleich: Worauf bei der Auswahl zu achten ist

Ein Anbietervergleich beim Privatrechtsschutz bedeutet, mehrere Tarife anhand identischer Kriterien gegenüberzustellen, statt allein auf den Beitrag zu schauen. Entscheidend sind Deckungssumme, Leistungsausschlüsse, Selbstbeteiligung und Wartezeit.

Manche Anbieter schließen bestimmte Rechtsbereiche aus, die in anderen Tarifen enthalten sind, etwa Streitigkeiten im Internet oder mit Behörden. Ein niedriger Beitrag kann daher auf einem eingeschränkten Leistungsumfang beruhen und nicht automatisch auf einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.

Unabhängige Vergleiche, etwa von Stiftung Warentest, können bei der Orientierung helfen, ersetzen aber nicht die Prüfung der individuellen Vertragsbedingungen. Die Versicherungsbedingungen (ARB) des jeweiligen Anbieters sollten vor Abschluss vollständig gelesen werden.

PrüfpunktFrage vor Vertragsschluss
DeckungssummeWie hoch ist die Kostenübernahme je Rechtsschutzfall?
LeistungsausschlüsseWelche Rechtsbereiche sind explizit ausgenommen?
WartezeitAb wann greift der Schutz für neue Fälle?
SelbstbeteiligungWelcher Betrag verbleibt im Schadensfall bei der versicherten Person?

Wartezeit, Kündigung und Widerruf

Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Versicherungsschutz für neu entstehende Rechtsfälle besteht. Nach § 3 ARB beträgt sie für die meisten Rechtsschutzbereiche in der Regel drei Monate, für bestimmte Bereiche wie Familien- und Erbrecht kann sie länger ausfallen.

Ein Rechtsschutzfall, der bereits vor Ablauf der Wartezeit entstanden ist, bleibt vom Versicherungsschutz ausgenommen. Maßgeblich ist dabei üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem der zugrunde liegende Sachverhalt seinen Ausgang genommen hat, nicht der Zeitpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung selbst.

Nach § 8 VVG kann ein neu abgeschlossener Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, ohne dass Gründe genannt werden müssen. Für die ordentliche Kündigung eines laufenden Vertrags gilt § 11 VVG, wonach in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Ende der Versicherungsperiode einzuhalten ist. Zudem trifft § 19 VVG Regelungen zur vorvertraglichen Anzeigepflicht, deren Verletzung Folgen für den Versicherungsschutz haben kann.

  • § 3 ARB: Wartezeit vor Beginn des Versicherungsschutzes
  • § 8 VVG: Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen
  • § 11 VVG: Ordentliche Kündigung des Vertrags
  • § 19 VVG: Vorvertragliche Anzeigepflicht

Selbstbeteiligung und Obliegenheiten

Selbstbeteiligung ist der Betrag, den die versicherte Person im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung die weiteren Kosten übernimmt. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt in der Regel den Beitrag, erhöht aber das im Streitfall zu tragende eigene Kostenrisiko.

Neben der Selbstbeteiligung sind die sogenannten Obliegenheiten relevant, die in § 28 VVG geregelt sind. Dazu zählt insbesondere die Pflicht, den Versicherer über einen Rechtsschutzfall unverzüglich und wahrheitsgemäß zu informieren sowie Weisungen im Rahmen der Schadensminderung zu befolgen. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit führen.

Ergänzend regelt § 81 VVG die Folgen grober Fahrlässigkeit: Wird der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Bei der Wahl der Selbstbeteiligung ist deshalb abzuwägen, welcher Betrag im Ernstfall wirtschaftlich verkraftbar ist.

  • Anzeigepflicht des Rechtsschutzfalls
  • Weisungsgebundenheit bei der Schadensminderung
  • Folgen grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG

Varianten im Vergleich

TarifvarianteVersicherter PersonenkreisTypische WartezeitGeltungsbereich
EinzelrechtsschutzEine PersonGemäß § 3 ARB, üblicherweise drei MonateMeist Europa, teils weltweit erweiterbar
FamilienrechtsschutzVersicherungsnehmer, Partner, KinderGemäß § 3 ARB, üblicherweise drei MonateMeist Europa, teils weltweit erweiterbar
Kombination mit VerkehrsrechtsschutzJe nach Tarif Einzel- oder FamilientarifGemäß § 3 ARB je Baustein separatMeist Europa, teils weltweit erweiterbar
Privatrechtsschutz für SeniorenEinzelperson oder Paar im RuhestandGemäß § 3 ARB, üblicherweise drei MonateMeist Europa, teils weltweit erweiterbar

So läuft es ab

  1. Bedarf klären: welche Rechtsbereiche tatsächlich abgesichert werden sollen und ob Familienmitglieder eingeschlossen werden müssen.
  2. Mehrere Tarife anhand von Deckungssumme, Leistungsausschlüssen, Selbstbeteiligung und Wartezeit vergleichen.
  3. Versicherungsbedingungen (ARB) des ausgewählten Anbieters vollständig lesen, insbesondere Ausschlüsse und Wartezeiten.
  4. Vertrag abschließen und die 14-tägige Widerrufsfrist nach § 8 VVG im Blick behalten.
  5. Im Rechtsschutzfall den Versicherer unverzüglich informieren und die vertraglichen Obliegenheiten nach § 28 VVG beachten.
  6. Bei Unklarheiten zur Leistungsentscheidung den Versicherungsombudsmann als kostenfreie Schlichtungsstelle prüfen.
Privatrechtsschutz

Häufige Fragen

Was ist Privatrechtsschutz genau?

Privatrechtsschutz ist der Baustein einer Rechtsschutzversicherung, der Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei privaten Rechtsstreitigkeiten übernimmt, etwa im Vertrags-, Kauf- oder Nachbarschaftsrecht. Er deckt weder Verkehrs- noch Berufsrechtsschutz ab, die als eigene Bausteine gelten.

Worin unterscheidet sich Privatrechtsschutz von einer allgemeinen Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung besteht meist aus mehreren Bausteinen, von denen Privatrechtsschutz nur einer ist. Verkehrs- und Berufsrechtsschutz sind eigenständige Bausteine, die separat oder in Kombination abgeschlossen werden können.

Wie lange dauert die Wartezeit beim Privatrechtsschutz?

Nach § 3 ARB beträgt die Wartezeit für die meisten Rechtsbereiche üblicherweise drei Monate ab Vertragsbeginn. Für einzelne Bereiche wie Familien- und Erbrecht kann eine längere Wartezeit vereinbart sein, was in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen ist.

Kann ich den Vertrag nach Abschluss widerrufen?

Ja, gemäß § 8 VVG besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss, das ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann.

Was passiert bei grob fahrlässigem Verhalten im Rechtsschutzfall?

Wird der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, kann der Versicherer seine Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.

Welche Pflichten habe ich im Schadensfall?

Nach § 28 VVG bestehen sogenannte Obliegenheiten, etwa die unverzügliche und wahrheitsgemäße Information des Versicherers sowie die Befolgung von Weisungen zur Schadensminderung. Eine Verletzung dieser Pflichten kann zur Leistungskürzung führen.

Ist ein Familientarif immer günstiger als mehrere Einzeltarife?

Ob ein Familientarif wirtschaftlicher ist, hängt vom konkreten Angebot und der Anzahl der abzusichernden Personen ab. Prüfen Sie beide Varianten anhand der jeweiligen Beiträge und Leistungen, bevor Sie sich entscheiden.

Deckt Privatrechtsschutz auch Streitigkeiten im Internet ab?

Viele Tarife schließen Streitigkeiten im Internet ein, etwa Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen oder Konflikte bei Online-Käufen. Prüfen Sie, ob dieser Bereich im gewählten Tarif tatsächlich enthalten ist, da es hier Unterschiede zwischen den Anbietern gibt.

Wer hilft bei Streit mit dem Versicherer über eine Leistungsablehnung?

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Leistungsentscheidung kann der Versicherungsombudsmann als kostenfreie und unabhängige Schlichtungsstelle angerufen werden. Die BaFin ist zudem die zuständige Aufsichtsbehörde für Versicherungsunternehmen in Deutschland.

Gilt Privatrechtsschutz auch im Ausland?

Der räumliche Geltungsbereich unterscheidet sich je nach Tarif, häufig gilt Versicherungsschutz innerhalb Europas mit der Option auf eine weltweite Erweiterung. Prüfen Sie vor einer Reise oder einem längeren Auslandsaufenthalt, ob und in welchem Umfang der Vertrag dort greift.

Begriffe kurz erklärt


Privatrechtsschutz

Baustein einer Rechtsschutzversicherung für private Rechtsstreitigkeiten außerhalb von Verkehr und Beruf.

Wartezeit

Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem für neu entstehende Rechtsfälle noch kein Versicherungsschutz besteht, geregelt in § 3 ARB.

Selbstbeteiligung

Betrag, den die versicherte Person im Schadensfall selbst trägt, bevor die Versicherung die weiteren Kosten übernimmt.

Obliegenheiten

Vertragliche Verhaltenspflichten der versicherten Person, etwa Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach § 28 VVG.

Deckungssumme

Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer die Kosten eines Rechtsschutzfalls übernimmt.

Versicherungsombudsmann

Unabhängige und kostenfreie Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern.

Grobe Fahrlässigkeit

Besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzung, die nach § 81 VVG zu einer Leistungskürzung führen kann.

ARB

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, in denen unter anderem die Wartezeit nach § 3 geregelt ist.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere § 8, § 11, § 19, § 28, § 81 VVG
  • Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB), insbesondere § 3 ARB
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Versicherungsombudsmann e.V.

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