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Private Krankenvollversicherung: Leistungen, Beiträge und Vergleich

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Private Krankenvollversicherung im Vergleich: Leistungen, Beiträge, Zielgruppen und Wechsel von der GKV. Fakten aus Gesetz und Aufsicht, ohne erfundene Zahlen.

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Krankenvollversicherung: Symbolbild zum Ratgeber

Eine private Krankenvollversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig und deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung nach individuell gewähltem Tarif ab. Worauf es ankommt, ist der Leistungsumfang im Kleingedruckten, nicht nur der monatliche Beitrag, denn Selbstbehalt, Erstattungssätze und Wartezeiten unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter erheblich. Der Vergleich stellt Tarifbausteine, Zielgruppen und den Ablauf eines Wechsels gegenüber, damit Sie die für Ihre Situation passenden Fragen stellen können.

Auf einen Blick

  • Wer sich als Arbeitnehmer privat versichert, hat nach § 257 SGB V Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag.
  • Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist für Angestellte erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze möglich, ihren genauen Wert legt der Gesetzgeber jährlich neu fest.
  • Jeder private Krankenversicherer muss nach § 152 VAG einen Basistarif mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten.
  • Nach § 8 VVG steht Ihnen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
  • Die Pflegepflichtversicherung ist nach § 23 SGB XI an die Krankenvollversicherung gekoppelt und muss parallel abgeschlossen werden.

Was eine private Krankenvollversicherung ist

Eine private Krankenvollversicherung (PKV) tritt an die Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und übernimmt die komplette medizinische Absicherung. Anders als die GKV, die einen für alle Mitglieder einheitlichen Leistungskatalog nach dem Solidarprinzip vorsieht, stellt die PKV jedem Versicherten einen individuellen Vertrag aus, der auf Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Schutzumfang basiert.

Der Beitrag richtet sich in der PKV nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem versicherten Risiko und dem gewählten Tarif. Das unterscheidet sie grundlegend von der GKV, deren Beitrag als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen berechnet wird.

Rechtlich ist die Krankenversicherung nach § 193 VVG in Verbindung mit dem SGB V eine Pflichtversicherung. Jede in Deutschland lebende Person muss entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein, eine Versicherungslücke ist nicht zulässig.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Der zentrale Unterschied liegt im Versicherungsprinzip. Die GKV arbeitet nach dem Solidarprinzip, alle Mitglieder zahlen abhängig vom Einkommen und erhalten dieselben Grundleistungen. Die PKV kalkuliert nach dem Äquivalenzprinzip, der Beitrag spiegelt das individuelle Risiko und den vereinbarten Leistungsumfang.

Weitere Unterschiede zeigen sich im Alltag:

  • In der PKV wählen Sie Tarifbausteine selbst aus, etwa Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung, die GKV bietet hier keine Wahlmöglichkeit.
  • Die PKV bildet für spätere Jahre Alterungsrückstellungen, die GKV finanziert sich im Umlageverfahren aus laufenden Beiträgen.
  • In der PKV zahlen Sie Behandlungen häufig zunächst selbst und reichen die Rechnung zur Erstattung ein, in der GKV rechnet die Praxis direkt mit der Krankenkasse ab.
  • Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert, in der PKV braucht jede Person einen eigenen Vertrag.

Welche Variante besser passt, hängt von Beruf, Familienstand und Risikobereitschaft ab. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht, Sie sollten beide Systeme anhand Ihrer eigenen Lebenssituation prüfen.

Leistungen einer privaten Krankenvollversicherung

Der Leistungsumfang einer Krankenvollversicherung hängt vom gewählten Tarif ab und ist Verhandlungssache beim Vertragsabschluss, nicht gesetzlich fixiert wie in der GKV. Typische Tarifbausteine umfassen die freie Wahl des Krankenhauses, Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer sowie erweiterte ambulante Leistungen.

Häufig gewählte Zusatzbausteine sind:

BausteinWas er abdeckt
ZahnzusatzschutzZahnersatz, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung
KrankentagegeldAusgleich des Einkommensausfalls bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Heilpraktiker- und AlternativmedizinErstattung von Homöopathie, Akupunktur und naturheilkundlichen Verfahren
AuslandsschutzBehandlungskosten bei Aufenthalten außerhalb Deutschlands

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau, welche Leistungen im Grundtarif enthalten sind und welche gegen Aufpreis dazugebucht werden müssen. Ein niedriger Einstiegsbeitrag sagt allein nichts über den tatsächlichen Schutzumfang aus.

Sonderregelungen für Beamte, Mediziner und weitere Berufsgruppen

Beamte nehmen eine Sonderstellung ein, weil sie Anspruch auf Beihilfe ihres Dienstherrn haben. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest deckt eine ergänzende private Krankenversicherung ab, die genau auf diese Beihilfequote zugeschnitten ist.

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte sowie andere Angehörige medizinischer Berufe bieten manche Versicherer eigene Tarifkonstruktionen an, die berufsspezifische Risiken berücksichtigen. Auch hier gilt, dass ein Vergleich der konkreten Vertragsbedingungen wichtiger ist als die reine Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe.

Selbstständige und Freiberufler ohne Arbeitgeberzuschuss sollten bei der Tarifwahl besonders auf die langfristige Beitragsentwicklung achten, da sie die vollen Kosten allein tragen. Ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsberater kann hier helfen, ersetzt aber keine eigene Prüfung der Vertragsunterlagen.

Krankenvollversicherung

Beiträge und Kostenfaktoren in der PKV

Der Beitrag zur privaten Krankenvollversicherung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen: Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung, gewählter Leistungsumfang und vereinbarter Selbstbehalt. Ein höherer Selbstbehalt senkt in der Regel den laufenden Beitrag, erhöht aber das eigene Kostenrisiko im Behandlungsfall.

Anders als in der GKV kann der Beitrag in der PKV im Zeitverlauf steigen, wenn die Gesundheitskosten in der jeweiligen Tarifgemeinschaft insgesamt zunehmen. Die Versicherer sind verpflichtet, dafür Alterungsrückstellungen zu bilden, die spätere Beitragssteigerungen abfedern sollen.

Nutzen Sie Online-Rechner nur als ersten Anhaltspunkt. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie erst nach Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antragsverfahren, da diese das individuelle Risiko und damit den tatsächlichen Beitrag bestimmen. Prüfen Sie außerdem, ob Wechseloptionen in andere Tarife desselben Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sind.

Private Krankenversicherung im Lebensverlauf

Die passende Krankenvollversicherung hängt stark von der aktuellen Lebensphase ab. Wer eine Familie gründet, ein Haus finanziert oder den Ruhestand plant, sollte den Versicherungsschutz an diese Veränderungen anpassen, statt ihn einmalig festzulegen und dann nicht mehr zu überprüfen.

Für junge Menschen ohne Vorerkrankungen ist der Einstieg in die PKV häufig zu günstigeren Konditionen möglich als in späteren Jahren, weil das versicherte Risiko zu Vertragsbeginn geringer eingeschätzt wird. Mit zunehmendem Alter steigen die Anforderungen an die Gesundheitsprüfung, und ein späterer Wechsel wird schwieriger.

Beachten Sie bei Familienplanung, dass jedes Kind in der PKV einen eigenen, separat zu bezahlenden Vertrag benötigt. Es lohnt sich, diese Kosten frühzeitig in die eigene Finanzplanung einzubeziehen und Tarife mit Blick auf mögliche Familienzuwächse zu vergleichen.

Private Krankenversicherung für Rentner und ältere Versicherte

Im Alter wird ein Wechsel in die private Krankenversicherung ohne vorherige Versicherungszeit deutlich schwieriger, weil Versicherer bei fortgeschrittenem Alter ein höheres gesundheitliches Risiko kalkulieren. Wer bereits privat versichert ist, profitiert von den über die Jahre aufgebauten Alterungsrückstellungen, die den Beitrag im Ruhestand stabilisieren sollen.

Für Rentner mit langjähriger PKV-Mitgliedschaft bieten einige Versicherer besondere Tarifwechseloptionen innerhalb des eigenen Unternehmens an, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung notwendig ist. Diese Option sollten Sie vor jedem Anbieterwechsel im Alter genau prüfen, denn ein Wechsel des Versicherers ist im Rentenalter mit erneuter Risikoprüfung verbunden.

Auch die Pflegepflichtversicherung nach § 23 SGB XI läuft in der PKV automatisch parallel zur Krankenvollversicherung und sollte bei der Beitragsplanung für den Ruhestand mitgedacht werden.

Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Ein Wechsel von der GKV in die PKV ist für Angestellte nur möglich, wenn das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, für Selbstständige und Beamte gelten eigene Regelungen ohne diese Einkommensgrenze. Vor dem Wechsel lohnt sich eine sorgfältige Abwägung, da eine Rückkehr in die GKV später nur unter engen Voraussetzungen möglich ist.

Planen Sie den Zeitpunkt des Wechsels mit Blick auf Kündigungsfristen der bisherigen Krankenkasse und mögliche Wartezeiten beim neuen Versicherer. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG verlangt, dass Sie alle abgefragten Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß machen, unrichtige Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.

Prüfen Sie zudem die Obliegenheiten nach § 28 VVG, etwa Melde- und Mitwirkungspflichten im Schadenfall, bevor Sie den neuen Vertrag unterschreiben.

Worauf Sie beim Vergleich privater Krankenvollversicherungen achten sollten

Ein Vergleich privater Krankenversicherungen beginnt nicht beim Beitrag, sondern beim tatsächlich benötigten Leistungsumfang. Legen Sie zunächst fest, welche Bausteine für Sie unverzichtbar sind, etwa Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen oder Krankentagegeld, und vergleichen Sie erst danach die Beiträge vergleichbarer Tarife.

Achten Sie auf folgende Punkte:

  • Höhe und Struktur des Selbstbehalts über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Wartezeiten für bestimmte Leistungen, etwa Zahnbehandlungen oder Psychotherapie.
  • Möglichkeiten zum späteren Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Bedingungen für Beitragsanpassungen und deren bisherige Entwicklung beim jeweiligen Anbieter.

Ziehen Sie bei Unsicherheiten eine unabhängige Versicherungsberatung hinzu. Ein Vergleichsportal ersetzt keine individuelle Beratung, es hilft Ihnen aber, die Angebote strukturiert gegenüberzustellen, bevor Sie ein Beratungsgespräch führen.

Krankenvollversicherung

Varianten im Vergleich

MerkmalGesetzliche Krankenversicherung (GKV)Private Krankenvollversicherung (PKV)PKV-Basistarif
Beitragsberechnungeinkommensabhängig, prozentualrisikoabhängig, individuell kalkuliertgedeckelt, an GKV-Höchstbeitrag orientiert
Leistungsumfanggesetzlich einheitlich festgelegtfrei wählbar je nach Tarifvergleichbar mit GKV-Leistungen
Familienmitversicherungbeitragsfrei möglicheigener Vertrag je Person nötigeigener Vertrag je Person nötig
Aufnahmepflichtja, ohne Gesundheitsprüfungnein, mit Gesundheitsprüfungja, Kontrahierungszwang nach § 152 VAG
RechtsgrundlageSGB VVVG, § 193 SGB V§ 152 VAG

So läuft es ab

  1. Bedarf klären: Legen Sie fest, welche Leistungsbausteine für Ihre Lebenssituation notwendig sind, bevor Sie Angebote einholen.
  2. Angebote vergleichen: Stellen Sie Beiträge, Selbstbehalte und Wartezeiten mehrerer Tarife gegenüber.
  3. Gesundheitsfragen beantworten: Machen Sie im Antrag vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, unvollständige Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.
  4. Antrag prüfen lassen: Der Versicherer bewertet Ihr Risiko und erstellt ein verbindliches Angebot inklusive eines möglichen Risikozuschlags.
  5. Kündigung der bisherigen Versicherung: Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihrer aktuellen Krankenkasse, damit keine Versicherungslücke entsteht.
  6. Versicherungsbeginn bestätigen: Erst mit der schriftlichen Bestätigung des neuen Versicherers gilt der Wechsel als abgeschlossen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich einkommensabhängig nach dem Solidarprinzip und bietet allen Mitgliedern dieselben Grundleistungen. Die private Krankenversicherung kalkuliert den Beitrag individuell nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif, der Leistungsumfang ist frei wählbar.

Wer darf in die private Krankenvollversicherung wechseln?

Angestellte dürfen wechseln, sobald ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Selbstständige und Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln, für Beamte gilt zusätzlich die Beihilferegelung ihres Dienstherrn.

Kann ich von der privaten wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln?

Eine Rückkehr in die GKV ist nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich, etwa bei Sinken des Einkommens unter die Pflichtgrenze oder bestimmten Lebensereignissen. Prüfen Sie diese Möglichkeit vor einem Wechsel in die PKV sorgfältig, da eine spätere Rückkehr nicht garantiert ist.

Was passiert mit meinen Beiträgen, wenn ich älter werde?

Private Krankenversicherer bilden über die Vertragslaufzeit Alterungsrückstellungen, die spätere Beitragssteigerungen abfedern sollen. Trotzdem können Beiträge im Alter steigen, wenn die Behandlungskosten in der Versichertengemeinschaft insgesamt zunehmen.

Welche Leistungen sind in einer Krankenvollversicherung typischerweise enthalten?

Der Grundschutz umfasst ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung. Zusatzbausteine wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, Zahnersatz oder Krankentagegeld sind gegen zusätzlichen Beitrag hinzubuchbar und variieren stark zwischen den Anbietern.

Was ist der PKV-Basistarif?

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif nach § 152 VAG, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss. Sein Leistungsumfang ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, und der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt.

Brauchen Kinder in der PKV einen eigenen Vertrag?

Ja, in der privaten Krankenversicherung gibt es keine beitragsfreie Familienmitversicherung wie in der GKV. Jedes Kind benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, das sollte bei der Familienplanung berücksichtigt werden.

Wie lange dauert das Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss?

Nach § 8 VVG haben Sie 14 Tage Zeit, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung.

Was passiert, wenn ich bei der Gesundheitsprüfung falsche Angaben mache?

Falsche oder unvollständige Angaben verletzen die Anzeigepflicht nach § 19 VVG und können dazu führen, dass der Versicherer später vom Vertrag zurücktritt oder die Leistung verweigert. Machen Sie deshalb im Antragsverfahren vollständige und wahrheitsgemäße Angaben.

Ist eine private Krankenversicherung für Selbstständige sinnvoll?

Das hängt von Einkommen, Risikobereitschaft und gewünschtem Leistungsumfang ab. Selbstständige tragen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss selbst, sollten die langfristige Beitragsentwicklung deshalb besonders sorgfältig vergleichen und im Zweifel unabhängigen Rat einholen.

Begriffe kurz erklärt


Versicherungspflichtgrenze

Einkommensgrenze, ab der Angestellte in Deutschland in die private Krankenversicherung wechseln dürfen, ihr Wert wird jährlich neu festgelegt.

Alterungsrückstellung

Reserve, die private Krankenversicherer über die Vertragslaufzeit bilden, um Beitragssteigerungen im höheren Alter abzufedern.

Beihilfe

Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten, der einen Teil der Behandlungskosten übernimmt und durch eine private Restkostenversicherung ergänzt wird.

Basistarif

Gesetzlich vorgeschriebener Tarif nach § 152 VAG mit Leistungen auf GKV-Niveau, den jeder private Krankenversicherer anbieten muss.

Anzeigepflicht

Pflicht des Antragstellers nach § 19 VVG, alle abgefragten gesundheitlichen Angaben bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

Selbstbehalt

Betrag, den der Versicherte im Behandlungsfall selbst trägt, bevor die Versicherung die weiteren Kosten übernimmt.

Pflegepflichtversicherung

Nach § 23 SGB XI verpflichtende Versicherung, die parallel zur Kranken­vollversicherung abgeschlossen werden muss und Pflegekosten absichert.

Obliegenheit

Verhaltenspflicht des Versicherten während der Vertragslaufzeit, etwa Melde- oder Mitwirkungspflichten nach § 28 VVG, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährden kann.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
  • § 193 SGB V und VVG, Versicherungspflicht
  • § 257 SGB V, Arbeitgeberzuschuss
  • Versicherungspflichtgrenze, jährlich festgelegt
  • § 152 VAG, PKV-Basistarif
  • § 23 SGB XI, Pflegepflichtversicherung
  • § 8 VVG, Widerrufsrecht
  • § 19 VVG, Anzeigepflicht
  • § 28 VVG, Obliegenheiten
  • Beihilfevorschriften für Beamte
  • Versicherungsombudsmann
  • BaFin, Verbraucherinformation

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