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PKV Vollversicherung: Vergleich, Zugang und Leistungen

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PKV-Vollversicherung im Vergleich: Wer wechseln darf, welche Leistungen dazukommen und worauf Sie bei Tarif, Beitrag und Wechsel achten sollten.

Vergleich der besten PKV-Vollversicherungen

Unser unabhängiges Vergleichsportal hat sich diesmal intensiv mit dem Thema PKV-Vollversicherungen auseinandergesetzt. Der private Krankenversicherungsmarkt ist weit gefächert, mit einer schier unendlichen Auswahl an Paketen und Tarifen. Wir haben uns daher darauf konzentriert, die Top-Angebote aus dem Segment der Privatversicherungen und der Vollversicherungen herauszupicken. Unser Blick richtet sich dabei unter anderem auf Leistungsumfang, Preis-Leistungs-Verhältnis und Zufriedenheit der Versicherten. Ob Sie auf der Suche nach einer optimalen Absicherung oder einer preiswerten Grundversorgung sind, in diesem Vergleich finden Sie sicherlich das passende Angebot.

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PKV Vollversicherungen: Symbolbild zum Ratgeber

Eine PKV-Vollversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig und deckt ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung über einen individuell zusammengestellten Tarif ab. Zugang haben Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige, Freiberufler, Beamte und in bestimmten Fällen Studierende, während der Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse im Alter kaum noch möglich ist. Ein Vergleich zeigt, wie sich Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Beitragsaufbau einzelner Tarife unterscheiden, damit Sie die Auswahl auf Ihre Lebenssituation abstimmen können.

Auf einen Blick

  • Die Krankenversicherungspflicht gilt nach § 193 VVG und § 5 SGB V, PKV-Vollversicherte erfüllen sie über ihren privaten Vertrag.
  • Angestellte brauchen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, um freiwillig in die PKV wechseln zu können, den genauen Betrag legt der Gesetzgeber jährlich neu fest.
  • Angestellte erhalten nach § 257 SGB V einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, der Höhe nach an den Zuschuss zur gesetzlichen Kasse gekoppelt ist.
  • Wer aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen keinen regulären Tarif erhält, hat Anspruch auf den Basistarif nach § 152 VAG mit Leistungen auf GKV-Niveau.
  • Die Kündigungsfrist für Versicherungsverträge richtet sich nach § 11 VVG, ein Wechsel des Versicherers innerhalb der PKV ist möglich, ein Rückweg in die GKV nur in engen Ausnahmefällen.

Was eine PKV-Vollversicherung ist

Die PKV-Vollversicherung ist ein privater Krankenversicherungsvertrag, der die gesetzliche Krankenversicherung komplett ersetzt, nicht nur ergänzt. Anders als eine Krankenzusatzversicherung übernimmt sie sämtliche Grundrisiken: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Zahnbehandlung und Vorsorge.

Der Vertrag wird individuell zusammengestellt. Sie wählen Bausteine für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen einzeln oder als Kombitarif, dazu Selbstbeteiligung und Erstattungssätze. Dadurch unterscheidet sich der Leistungsumfang zwischen zwei PKV-Tarifen oft stärker als zwischen zwei gesetzlichen Kassen, bei denen der Leistungskatalog gesetzlich vorgegeben ist.

Wer in die PKV wechselt, bleibt in der Regel dauerhaft dort. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur bei bestimmten Ereignissen möglich, etwa bei einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bei Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nach einer Selbstständigkeit. Diese Weichenstellung sollten Sie vor dem Abschluss einplanen.

  • Vollversicherung ersetzt die GKV, Zusatzversicherung ergänzt sie.
  • Leistungen und Beiträge werden individuell kalkuliert, nicht einheitlich festgelegt.
  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Kasse ist meist ausgeschlossen.

Wer in die PKV wechseln darf

Der Zugang zur PKV-Vollversicherung hängt vom beruflichen Status ab. Nicht jeder Erwerbstätige kann frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen.

Angestellte benötigen ein regelmäßiges Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, um sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Grenze wird jährlich angepasst, einen aktuellen Betrag nennt Ihnen Ihr Versicherer oder die zuständige Krankenkasse. Erst wenn das Einkommen die Grenze dauerhaft überschreitet, ist der Wechsel möglich.

Selbstständige und Freiberufler unterliegen dieser Einkommensgrenze nicht. Sie können unabhängig vom Verdienst zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, sofern sie die Aufnahmebedingungen des jeweiligen Versicherers erfüllen.

BerufsgruppeZugang zur PKV-Vollversicherung
AngestellteNur oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Selbstständige und FreiberuflerUnabhängig vom Einkommen möglich
BeamteÜblich in Kombination mit der Beihilfe
StudierendeNur unter bestimmten Voraussetzungen, meist zu Studienbeginn

Beamte und die PKV mit Beihilfe

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten trägt. Die private Krankenversicherung deckt in diesem Fall nur den verbleibenden Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt.

Dieser Aufbau macht die PKV für Beamte meist deutlich günstiger als eine Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch, weil der Versicherer nur einen Teil des Kostenrisikos trägt. Der Beihilfesatz richtet sich nach Dienstherr, Besoldungsgruppe und familiärer Situation und wird von der jeweiligen Beihilfestelle festgelegt, nicht von der PKV.

Beim Tarifvergleich für Beamte lohnt sich ein Blick darauf, wie genau der Beihilfetarif auf den individuellen Beihilfesatz abgestimmt ist. Eine Lücke zwischen Beihilfe und PKV-Erstattung bleibt sonst an Ihnen hängen.

Leistungsumfang im Vergleich zur gesetzlichen Kasse

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist einheitlich und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Die PKV-Vollversicherung kalkuliert Leistungen dagegen individuell je Tarif, wodurch der Umfang zwischen Basistarif und gehobenem Tarif erheblich schwankt.

Typische Unterschiede zeigen sich bei der Wahl des Krankenhausarztes, bei der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, bei Zahnersatz und bei alternativen Heilmethoden. Viele PKV-Tarife erstatten diese Leistungen ganz oder teilweise, während die gesetzliche Kasse sie nur eingeschränkt oder gar nicht trägt.

Wichtig ist, dass ein höherer Leistungsumfang immer mit einem höheren Beitrag einhergeht. Ein Vergleich mehrerer Tarife zeigt, welche Bausteine für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind und wo eine geringere Erstattung akzeptabel ist.

  • Freie Arztwahl auch bei Fachärzten ohne Überweisung.
  • Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer als wählbare Bausteine.
  • Höhere Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie in vielen Tarifen.
PKV Vollversicherung

Tarifbausteine, Kombitarife und Selbstbeteiligung

PKV-Tarife setzen sich aus einzelnen Bausteinen zusammen, die Sie kombinieren. Üblich ist die Trennung in ambulante Behandlung, stationären Aufenthalt und Zahnbehandlung, teils ergänzt um Krankentagegeld.

Eine Selbstbeteiligung senkt den monatlichen Beitrag, weil Sie kleinere Rechnungen zunächst selbst tragen und der Versicherer erst ab einem bestimmten Betrag einspringt. Die Höhe der Selbstbeteiligung wählen Sie meist selbst und können sie bei manchen Anbietern im Vertragsverlauf anpassen.

Achten Sie beim Vergleich darauf, wie die Bausteine zusammenspielen. Ein günstiger ambulanter Baustein nützt wenig, wenn der stationäre Schutz Lücken lässt. Prüfen Sie die Leistungsbeschreibung jedes Bausteins einzeln, nicht nur den Gesamtbeitrag.

Beitragsgestaltung, Altersrückstellung und Beitragsrückerstattung

Der PKV-Beitrag berechnet sich individuell aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang. Ein Teil des Beitrags fließt in die Altersrückstellung, eine Rücklage, die spätere Beitragssteigerungen im Alter abfedern soll.

Diese Rückstellung unterscheidet die PKV grundlegend vom Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sorgt dafür, dass der Beitrag im Alter nicht allein durch steigende Gesundheitskosten der Versichertengemeinschaft getrieben wird, verhindert Beitragssteigerungen aber nicht vollständig.

Viele Tarife bieten zusätzlich eine Beitragsrückerstattung. Wer über ein Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nimmt, erhält einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Die genaue Ausgestaltung und Höhe legt jeder Versicherer eigenständig fest und ist nicht garantiert.

BausteinFunktion
AltersrückstellungPuffert Beitragssteigerungen im Alter ab
SelbstbeteiligungSenkt den laufenden Beitrag
BeitragsrückerstattungZahlung zurück bei geringer Leistungsinanspruchnahme

Familienversicherung und Kinder in der PKV

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV keine beitragsfreie Familienversicherung. Jedes Familienmitglied, auch Kinder, benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag.

Für Kinder kalkulieren viele Versicherer eigene, meist günstigere Tarife, weil das Eintrittsalter niedrig ist und noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Wird ein Kind gleich nach der Geburt versichert, prüfen einige Anbieter die Gesundheit ohne erneute Risikoprüfung, sofern ein Elternteil bereits ausreichend lange privat versichert ist.

Beim Familientarif lohnt sich ein Blick auf die Gesamtsumme aller Einzelbeiträge, nicht nur auf den Beitrag der Hauptperson. Nur so lässt sich die tatsächliche Belastung für den Haushalt abschätzen.

Wechsel, Kündigung und Basistarif

Ein Wechsel des PKV-Versicherers ist grundsätzlich möglich, bringt aber Herausforderungen mit sich. Die bereits gebildete Altersrückstellung wird beim Wechsel nur teilweise auf den neuen Vertrag übertragen, und der neue Versicherer kann eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen.

Die Kündigungsfrist für Versicherungsverträge richtet sich nach § 11 VVG. Innerhalb des bestehenden Versicherers ist ein Tarifwechsel oft einfacher als ein kompletter Anbieterwechsel, weil dabei die volle Altersrückstellung erhalten bleibt.

Wer keinen regulären Tarif erhält oder sich die Beiträge nicht mehr leisten kann, hat Anspruch auf den Basistarif nach § 152 VAG. Dieser Tarif bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung bei begrenztem Höchstbeitrag und ohne Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen. Beim Abschluss eines neuen Vertrags gilt zudem das Widerrufsrecht nach § 8 VVG mit einer Frist von vierzehn Tagen.

  • Anbieterwechsel: Altersrückstellung wird nur teilweise übertragen.
  • Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: volle Rückstellung bleibt erhalten.
  • Basistarif: Auffangnetz ohne Gesundheitsprüfung und mit begrenztem Beitrag.

Pflegepflichtversicherung und Auslandsschutz

Wer eine PKV-Vollversicherung abschließt, ist verpflichtet, zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung nach § 23 SGB XI abzuschließen. Diese läuft parallel zur Krankenversicherung und sichert das Pflegerisiko ab, unabhängig vom gewählten Krankentarif.

Viele PKV-Tarife enthalten zudem Leistungen im Ausland, etwa bei akuter Erkrankung oder Unfall während einer Reise. Der Umfang unterscheidet sich je nach Tarif deutlich, insbesondere bei der Dauer des Auslandsaufenthalts und beim Rücktransport. Wer regelmäßig lange im Ausland ist, sollte diesen Baustein gezielt vergleichen oder über eine separate Auslandskrankenversicherung nachdenken.

Die Anzeigepflicht bei Vertragsschluss nach § 19 VVG gilt auch für die Pflegepflichtversicherung. Unvollständige oder falsche Angaben zum Gesundheitszustand können den Versicherungsschutz gefährden.

PKV Vollversicherung

Varianten im Vergleich

AbsicherungLeistungsumfangBeitragsgestaltungZugang
Gesetzliche KrankenversicherungEinheitlicher gesetzlicher KatalogEinkommensabhängig, umlagefinanziertOffen für alle Pflichtversicherten
PKV-VollversicherungIndividuell wählbar, meist umfangreicherRisikoabhängig, mit AltersrückstellungNur oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, für Selbstständige, Freiberufler, Beamte
PKV-BasistarifVergleichbar mit GKV-NiveauBegrenzter HöchstbeitragAuffangtarif ohne Gesundheitsprüfung
KrankenzusatzversicherungErgänzt die GKV punktuellMeist günstiger als eine VollversicherungFür gesetzlich Versicherte ohne Wechsel

So läuft es ab

  1. Prüfen Sie, ob Ihr beruflicher Status und Ihr Einkommen den Zugang zur PKV-Vollversicherung eröffnen.
  2. Vergleichen Sie mehrere Tarife hinsichtlich Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und Beitragsentwicklung.
  3. Klären Sie Ihre Gesundheitsangaben vollständig, da die Anzeigepflicht nach § 19 VVG spätere Streitfälle vermeidet.
  4. Beantragen Sie den gewählten Tarif und legen Sie bei Angestellten die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht vor.
  5. Schließen Sie parallel die Pflegepflichtversicherung nach § 23 SGB XI ab.
  6. Prüfen Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist von vierzehn Tagen nach § 8 VVG noch einmal in Ruhe.

Häufige Fragen

Wer darf in die PKV-Vollversicherung wechseln?

In die PKV-Vollversicherung wechseln können Angestellte mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen sowie Beamte in Kombination mit der Beihilfe. Studierende haben nur unter bestimmten Voraussetzungen Zugang.

Kann ich später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Ein Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze oder dem Beginn einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nach Selbstständigkeit. Ab einem bestimmten Alter ist der Wechsel praktisch ausgeschlossen.

Was passiert mit meiner Altersrückstellung bei einem Versichererwechsel?

Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer wird nur ein Teil der gebildeten Altersrückstellung übertragen. Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers bleibt die volle Rückstellung dagegen erhalten.

Was ist der PKV-Basistarif?

Der Basistarif nach § 152 VAG bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, begrenzt den Höchstbeitrag und verlangt keine Gesundheitsprüfung. Er dient als Auffangnetz für Personen, die sonst keinen Vertrag erhalten würden.

Muss ich zusätzlich eine Pflegeversicherung abschließen?

Ja, mit der PKV-Vollversicherung ist eine private Pflegepflichtversicherung nach § 23 SGB XI verpflichtend. Sie läuft als eigener Vertrag parallel zur Krankenversicherung.

Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung in der PKV?

Nehmen Sie über ein Kalenderjahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch, zahlen manche Tarife einen Teil der Beiträge zurück. Höhe und Voraussetzungen legt jeder Versicherer eigenständig fest, ein Anspruch besteht nicht automatisch.

Wie werden Kinder in der PKV versichert?

Kinder benötigen in der PKV einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag, eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht. Bei Versicherung direkt nach der Geburt verzichten manche Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen auf eine erneute Gesundheitsprüfung.

Welche Frist gilt für den Widerruf meines PKV-Vertrags?

Nach § 8 VVG haben Sie ab Vertragsschluss vierzehn Tage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Wie unterscheidet sich die PKV für Beamte von einer regulären Vollversicherung?

Bei Beamten deckt die PKV nur den Teil der Kosten ab, den die Beihilfe des Dienstherrn nicht übernimmt. Dadurch fällt der Beitrag meist niedriger aus als bei einer Vollversicherung ohne Beihilfeanspruch.

Welche Angaben muss ich beim Abschluss einer PKV machen?

Sie müssen Ihren Gesundheitszustand nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß angeben. Unvollständige oder falsche Angaben können später zu Leistungskürzungen oder zur Anfechtung des Vertrags führen.

Begriffe kurz erklärt


Versicherungspflichtgrenze

Einkommensschwelle, ab der Angestellte sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln können.

Altersrückstellung

Rücklage aus dem PKV-Beitrag, die künftige Beitragssteigerungen im Alter abfedern soll.

Basistarif

Gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit GKV-ähnlichem Leistungsniveau und begrenztem Höchstbeitrag, ohne Gesundheitsprüfung.

Beihilfe

Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten, der die private Krankenversicherung ergänzt.

Beitragsrückerstattung

Rückzahlung eines Teils der PKV-Beiträge bei geringer oder keiner Leistungsinanspruchnahme im Kalenderjahr.

Anzeigepflicht

Pflicht, dem Versicherer bei Vertragsschluss alle bekannten Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Selbstbeteiligung

Betrag, den Versicherte je Abrechnungszeitraum selbst tragen, bevor der Versicherer einspringt, üblich zur Beitragssenkung.

Pflegepflichtversicherung

Verpflichtender Zusatzvertrag zur Krankenversicherung, der das Pflegerisiko privat Versicherter absichert.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
  • § 193 VVG und SGB V, Versicherungspflicht
  • § 257 SGB V, Arbeitgeberzuschuss
  • § 152 VAG, PKV-Basistarif
  • § 23 SGB XI, Pflegepflichtversicherung
  • § 8 VVG, Widerrufsrecht
  • § 11 VVG, Kündigung
  • § 19 VVG, Anzeigepflicht
  • § 28 VVG, Obliegenheiten
  • BaFin, Verbraucherinformation Krankenversicherung
  • Versicherungsombudsmann

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