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Geräteversicherung: Schutz für Smartphone, Laptop und Kamera im Vergleich
Geräteversicherung im Vergleich: Was sie abdeckt, wo die Hausratversicherung reicht und wie Sie Smartphone, Laptop und Kamera sinnvoll absichern.

Eine Geräteversicherung ist eine eigenständige Sachversicherung für einzelne elektronische Geräte wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Kamera. Entscheidend ist, welche Schadensarten die Police tatsächlich einschließt, etwa Sturz, Flüssigkeitsschaden oder Diebstahl außer Haus, und wie hoch Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung ausfallen. Der Vergleich auf dieser Seite ordnet die Varianten ein und zeigt, worauf ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt, bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden.
Auf einen Blick
- Eine Geräteversicherung ist rechtlich eine Sachversicherung und unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
- Nach § 8 VVG steht Ihnen bei den meisten Versicherungsverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu.
- Verletzen Sie vorsätzlich eine Obliegenheit nach § 28 VVG, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise kürzen.
- Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
- Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der Geräte, greift bei einer Unterversicherung nach § 75 VVG nur eine anteilige Erstattung.
Was eine Geräteversicherung ist und wofür sie gedacht ist
Eine Geräteversicherung ist eine Sachversicherung, die einzelne elektronische Geräte gegen definierte Schadensereignisse absichert. Sie tritt neben die Herstellergarantie, die nur Fabrikationsfehler abdeckt, und neben die Hausratversicherung, die vor allem stationäre Risiken im Wohnbereich erfasst. Versicherbar sind typischerweise Smartphones, Tablets, Notebooks, Kameras, Spielkonsolen und teilweise auch Musikinstrumente oder Sportelektronik.
Der Vertrag legt fest, welche Schadensursachen eingeschlossen sind. Üblich sind Sturz, unsachgemäße Bedienung, Kurzschluss, Flüssigkeitsschaden und Diebstahl. Ausgeschlossen bleiben in aller Regel Schäden durch normale Abnutzung sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Wesentlich für die Einordnung ist der Unterschied zwischen einer Gerätepolice und einer erweiterten Herstellergarantie. Eine Garantieerweiterung deckt meist nur technische Defekte ohne Fremdeinwirkung ab, eine Geräteversicherung schließt dagegen auch selbst verschuldete Unfälle wie einen Sturz vom Tisch ein.
- Sachversicherung für ein konkret benanntes Gerät oder Gerätepaket
- Ergänzung zu Garantie und Hausrat, kein Ersatz für beide
- Vertragsdauer und Kündigungsfristen variieren je nach Anbieter
Geräteversicherung im Vergleich zur Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ist eine Basisabsicherung für das gesamte bewegliche Eigentum innerhalb der Wohnung. Sie greift bei Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm, jedoch meist nur innerhalb der eigenen vier Wände oder mit eng begrenzter Außenversicherung.
Eine Geräteversicherung ist enger im Gegenstand, aber breiter im Risiko. Sie sichert ein einzelnes Gerät gegen ein größeres Spektrum an Alltagsschäden ab, etwa Sturz auf offener Straße, Diebstahl aus dem Auto oder ein umgekipptes Getränk auf der Tastatur. Solche Ereignisse fallen häufig nicht unter den Hausratschutz.
| Merkmal | Hausratversicherung | Geräteversicherung |
|---|---|---|
| Versicherter Gegenstand | Gesamter Hausrat | Einzelnes Gerät oder Gerätegruppe |
| Geltungsbereich | Meist auf die Wohnung begrenzt | Häufig weltweit oder mobil |
| Sturzschäden | In der Regel nicht eingeschlossen | Häufig Kernbestandteil |
| Diebstahl außer Haus | Nur mit Zusatzbaustein | Häufig standardmäßig enthalten |
Prüfen Sie vor Abschluss, ob Ihre bestehende Hausratversicherung bestimmte Risiken bereits abdeckt. Eine doppelte Absicherung desselben Schadensereignisses ist selten sinnvoll und kann im Schadenfall zu Abstimmungsfragen zwischen den Versicherern führen.
Typische Risiken für Elektronikgeräte im Alltag
Elektronische Geräte sind im Alltag mehreren wiederkehrenden Risikoarten ausgesetzt. Dazu zählen mechanische Schäden durch Sturz oder Druck, Flüssigkeitsschäden durch Regen oder verschüttete Getränke, elektrische Defekte durch Überspannung sowie Diebstahl unterwegs.
Mobile Geräte sind besonders betroffen, weil sie regelmäßig außerhalb der Wohnung genutzt werden. Ein Smartphone verlässt täglich mehrfach die eigenen vier Wände, ein Laptop reist zur Arbeit oder auf Dienstreisen, eine Kamera ist im Urlaub oft ununterbrochen im Einsatz.
Nicht jedes Risiko ist in jeder Police gleich stark gewichtet. Manche Tarife konzentrieren sich auf Sturz- und Flüssigkeitsschäden, andere schließen zusätzlich Diebstahl oder Überspannung ein.
- Sturz und Fallenlassen, etwa vom Tisch oder aus der Hand
- Flüssigkeitskontakt durch Regen, Schwitzwasser oder verschüttete Getränke
- Kurzschluss und Überspannung, etwa nach einem Blitzeinschlag im Netz
- Diebstahl außerhalb der Wohnung, etwa aus dem Auto oder im öffentlichen Raum
Geräteversicherung für Smartphones und Tablets
Smartphones und Tablets zählen zu den am häufigsten versicherten Geräten, weil sie ständig mitgeführt werden und einen entsprechend hohen Wiederbeschaffungswert haben. Ein Displaybruch nach einem Sturz gehört zu den häufigsten Schadensmeldungen in diesem Bereich.
Relevant ist bei diesen Geräten insbesondere der Schutz vor Flüssigkeitsschäden, da ein Sturz ins Wasser oder ein verschüttetes Getränk die Elektronik oft irreparabel beschädigt. Ebenso wichtig ist eine Regelung zum Diebstahlschutz außerhalb der Wohnung, da Smartphones ein bevorzugtes Ziel für Taschendiebstahl sind.
Prüfen Sie bei Tarifen für mobile Geräte, ob eine Selbstbeteiligung je Schadenfall anfällt und wie hoch die maximale Anzahl an Schadensfällen pro Vertragsjahr begrenzt ist. Manche Anbieter staffeln die Leistung nach Schadenshäufigkeit.
Worauf bei mobilen Geräten zu achten ist
- Displaybruch und andere Sturzschäden als Kernleistung
- Flüssigkeitsschäden, auch außerhalb der Wohnung
- Diebstahlschutz mit klarer Nachweispflicht, etwa Polizeianzeige
Geräteversicherung für Laptops und Kameras
Laptops und Kameras unterscheiden sich von Smartphones durch einen häufig deutlich höheren Neuwert und eine intensivere berufliche Nutzung. Für beruflich genutzte Geräte lohnt ein Blick darauf, ob der Vertrag auch bei Nutzung außerhalb des privaten Bereichs greift.
Bei Kameras ist die Bandbreite an Zubehör relevant. Objektive, Stative oder externe Blitzgeräte sind in manchen Tarifen automatisch mitversichert, in anderen nur gegen Aufpreis oder gar nicht. Ein Vergleich der Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Gesamtwert der Ausrüstung beugt einer Unterversicherung nach § 75 VVG vor.
Für Laptops ist neben dem Hardwareschaden häufig auch die Frage relevant, ob im Schadenfall eine Ersatzstellung oder nur eine Reparaturkostenerstattung erfolgt. Beides wirkt sich unterschiedlich auf Ausfallzeiten aus.
| Gerätetyp | Typisches Risiko | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Laptop | Sturz, Flüssigkeitsschaden | Reparatur oder Ersatzstellung, Ausfallzeit |
| Kamera | Sturz, Feuchtigkeit, Diebstahl | Einschluss von Zubehör und Objektiven |
Geräteversicherung für Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik
Neben mobilen Geräten lassen sich auch größere Elektronikgeräte separat versichern. Dazu zählen Fernseher, Spielkonsolen sowie Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke. Diese Geräte sind in der Anschaffung teuer und selten kurzfristig zu ersetzen.
Anders als bei mobilen Geräten steht hier weniger der Diebstahlschutz außer Haus im Vordergrund, sondern eher der Schutz vor technischen Defekten außerhalb der Herstellergarantie sowie vor Flüssigkeits- und Überspannungsschäden. Für stationäre Geräte lohnt ein Abgleich mit der bestehenden Hausratversicherung, um Doppelabsicherung zu vermeiden.
Bei hochwertigen Einzelgeräten kann eine separate Police sinnvoll sein, wenn die Hausratversicherung eine Höchstentschädigung je Gegenstand vorsieht, die unterhalb des Neuwerts liegt.
- Prüfen Sie die Deckungssumme je Einzelgegenstand in der Hausratpolice
- Vergleichen Sie, ob technische Defekte nach Ablauf der Garantie eingeschlossen sind
- Klären Sie, ob Transportschäden bei Lieferung mitversichert sind
Leistungsumfang: Von Basis- bis Premiumschutz
Anbieter staffeln Geräteversicherungen häufig in mehrere Leistungsstufen. Ein Basisschutz deckt meist die häufigsten Schadensursachen ab, ein erweiterter Tarif ergänzt zusätzliche Risiken, ein Premiumtarif schließt auch seltenere Schadensarten ein.
Die Bezeichnungen der Stufen unterscheiden sich zwischen Anbietern, weshalb ein Blick in die Leistungsübersicht wichtiger ist als der Name der Stufe selbst. Entscheidend ist, welche konkreten Schadensursachen im jeweiligen Baustein aufgeführt sind.
| Leistungsstufe | Typischer Umfang |
|---|---|
| Basisschutz | Sturz- und Unfallschäden, teils Diebstahl |
| Erweiterter Schutz | Zusätzlich Flüssigkeitsschäden |
| Umfassender Schutz | Zusätzlich seltenere Risiken und höhere Entschädigungsgrenzen |
Vergleichen Sie die Stufen anhand der tatsächlichen Bedingungen und nicht anhand der Marketingbezeichnung. Ein als Premium bezeichneter Tarif kann im Einzelfall weniger leisten als ein als Basis bezeichneter Tarif eines anderen Anbieters.

Was eine Geräteversicherung in der Regel nicht abdeckt
Jede Geräteversicherung kennt Ausschlüsse. Schäden durch normale Abnutzung, etwa nachlassende Akkuleistung oder Kratzer im Gehäuse, sind üblicherweise nicht versichert, weil es sich nicht um ein plötzliches Ereignis handelt.
Ebenfalls regelmäßig ausgeschlossen sind Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, sowie Folgeschäden aus grob fahrlässigem Verhalten, sofern der Vertrag keine ausdrückliche Einschlussklausel enthält. Nach § 81 VVG kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung anteilig kürzen.
Auch die Anzeigepflicht bei Vertragsschluss spielt eine Rolle. Nach § 19 VVG müssen Sie dem Versicherer bekannte gefahrerhebliche Umstände wahrheitsgemäß mitteilen. Unrichtige Angaben können die spätere Leistung gefährden.
- Normale Abnutzung und altersbedingter Wertverlust
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Folgen unrichtiger Angaben bei Vertragsschluss nach § 19 VVG
- Schäden, die vor Vertragsbeginn bereits vorlagen
Der Ablauf im Schadenfall
Der Ablauf einer Schadensmeldung ist bei den meisten Anbietern ähnlich strukturiert, unterscheidet sich aber in Details wie Meldefristen und geforderten Nachweisen. Eine zügige Meldung erleichtert die Bearbeitung und verhindert, dass Fristen verstreichen.
Bei Diebstahl verlangen Versicherer in aller Regel eine Anzeige bei der Polizei als Nachweis. Bei technischen Defekten oder Sturzschäden reicht häufig eine Fotodokumentation und eine Reparaturkostenschätzung.
Ein vereinbarter Selbstbehalt wird von der Entschädigung abgezogen. Manche Tarife bieten Varianten ohne Selbstbeteiligung an, diese sind in der Regel mit einem höheren Beitrag verbunden.
- Schadenshergang und Zeitpunkt dokumentieren
- Bei Diebstahl umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten
- Schaden fristgerecht beim Versicherer melden
- Angeforderte Unterlagen vollständig einreichen
Varianten der Geräteversicherung im Vergleich
| Variante | Typischer Gegenstand | Besonderheit |
|---|---|---|
| Einzelgeräteversicherung | Ein Gerät, etwa Smartphone oder Kamera | Passgenau, aber je Gerät ein eigener Vertrag |
| Familien- oder Mehrgerätetarif | Mehrere Geräte eines Haushalts | Ein Vertrag für mehrere Gegenstände |
| Erweiterte Herstellergarantie | Ein Gerät ab Kauf | Meist nur technische Defekte, kein Unfallschutz |
| Ergänzung zur Hausratversicherung | Bewegliches Eigentum im Haushalt | Breiter Grundschutz, engerer Geltungsbereich außer Haus |
In wenigen Schritten zur passenden Geräteversicherung
- Geräte auflisten, die abgesichert werden sollen, mit aktuellem Wiederbeschaffungswert.
- Bestehenden Schutz durch Hausratversicherung und Herstellergarantie prüfen, um Doppelabsicherung zu vermeiden.
- Leistungsumfang der Tarife vergleichen, insbesondere Sturz, Flüssigkeitsschaden und Diebstahl.
- Selbstbeteiligung, Höchstentschädigung und Anzahl möglicher Schadensfälle je Jahr abgleichen.
- Vertragsbedingungen zu Kündigung und Widerruf nach § 8 und § 11 VVG lesen.
- Entscheidung treffen und Unterlagen zu den versicherten Geräten für den Schadenfall aufbewahren.
Häufige Fragen zur Geräteversicherung
Was ist eine Geräteversicherung genau?
Eine Geräteversicherung ist eine Sachversicherung, die ein einzelnes elektronisches Gerät oder eine Gruppe von Geräten gegen definierte Schäden wie Sturz, Flüssigkeitskontakt oder Diebstahl absichert. Sie ergänzt Herstellergarantie und Hausratversicherung, ersetzt sie aber nicht vollständig.
Brauche ich eine Geräteversicherung, wenn ich schon eine Hausratversicherung habe?
Das hängt vom Geltungsbereich der Hausratpolice und von der Nutzung des Geräts ab. Wird ein Gerät regelmäßig außerhalb der Wohnung genutzt, deckt die Hausratversicherung typische Risiken wie Sturz unterwegs oft nicht ab. Ein Vergleich der konkreten Vertragsbedingungen zeigt, ob eine Lücke besteht.
Was kostet eine Geräteversicherung?
Die Kosten hängen vom versicherten Gerätewert, dem Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung ab und werden von jedem Anbieter individuell kalkuliert. Belastbare pauschale Beitragsangaben lassen sich ohne Bezug auf ein konkretes Angebot nicht seriös nennen, ein Vergleich einzelner Angebote zeigt die tatsächliche Spanne.
Sind Displayschäden am Smartphone versichert?
Displayschäden durch Sturz gehören bei den meisten Geräteversicherungen für Smartphones zum Kernumfang. Prüfen Sie in den Vertragsbedingungen, ob eine Selbstbeteiligung je Schadenfall anfällt und wie oft ein Displayschaden je Vertragsjahr erstattet wird.
Ist Diebstahl bei einer Geräteversicherung mitversichert?
Viele, aber nicht alle Tarife schließen Diebstahl ein, häufig auch außerhalb der Wohnung. Versicherer verlangen dafür in der Regel eine Anzeige bei der Polizei als Nachweis. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob Diebstahl im gewählten Tarif enthalten ist oder nur gegen Aufpreis versichert werden kann.
Wie lange kann ich eine Geräteversicherung widerrufen?
Bei den meisten Versicherungsverträgen besteht nach § 8 VVG ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Erhalt der Vertragsunterlagen. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Was passiert bei Unterversicherung?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Geräte, spricht man von Unterversicherung. Nach § 75 VVG erstattet der Versicherer den Schaden dann nur anteilig im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Wert.
Kann der Versicherer die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen?
Ja, nach § 81 VVG kann der Versicherer die Leistung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Eine vollständige Leistungsverweigerung ist dabei nicht automatisch die Folge, die Kürzung richtet sich nach dem Einzelfall.
Wie kündige ich eine Geräteversicherung?
Kündigungsfristen und Kündigungstermine ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und aus § 11 VVG. Prüfen Sie die vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist in den Versicherungsbedingungen, bevor Sie kündigen.
An wen kann ich mich bei Streit mit dem Versicherer wenden?
Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer können Verbraucher den Versicherungsombudsmann als unabhängige Schlichtungsstelle einschalten. Die Aufsicht über Versicherungsunternehmen in Deutschland liegt bei der BaFin.
Glossar zur Geräteversicherung
- Selbstbeteiligung
- Der Betrag, den Versicherte im Schadenfall selbst tragen, bevor der Versicherer die restliche Entschädigung zahlt.
- Unterversicherung
- Situation, in der die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wert der versicherten Geräte, geregelt in § 75 VVG.
- Obliegenheit
- Eine im Vertrag festgelegte Verhaltenspflicht der versicherten Person, deren Verletzung nach § 28 VVG die Leistung mindern kann.
- Widerrufsrecht
- Das Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb einer gesetzlichen Frist nach § 8 VVG ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen.
- Anzeigepflicht
- Die Pflicht, dem Versicherer bei Vertragsschluss bekannte gefahrerhebliche Umstände nach § 19 VVG wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Grobe Fahrlässigkeit
- Ein besonders schwerer Sorgfaltsverstoß, der nach § 81 VVG zu einer Kürzung der Versicherungsleistung führen kann.
- Versicherungsombudsmann
- Eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen.
- Höchstentschädigung
- Der im Vertrag festgelegte maximale Betrag, den der Versicherer je Schadenfall oder je Vertragsjahr auszahlt.
Rechtsgrundlagen und Aufsicht
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- § 8 VVG, Widerrufsrecht
- § 11 VVG, Kündigung
- § 19 VVG, Anzeigepflicht
- § 28 VVG, Obliegenheiten
- § 75 VVG, Unterversicherung
- § 81 VVG, Grobe Fahrlässigkeit
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Uns ist aktuell kein Test der Stiftung Warentest zu Geräteversicherung bekannt. Sobald ein Test veröffentlicht wird, aktualisieren wir diesen Bereich.
Gibt es einen Stiftung Warentest zu Geräteversicherung?
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