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Lebensversicherung: Varianten, Kosten und Kündigung im Vergleich

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Lebensversicherung im Vergleich: Kapital-, Risiko- und fondsgebundene Variante, Kosten, Kündigung und steuerliche Behandlung im Überblick.

Gründlicher Vergleich: Die besten Lebensversicherungen auf dem Markt

In der heutigen unsicheren Welt sind Lebensversicherungen ein unverzichtbares Sicherheitsnetz. Von traditionellen Lebensversicherungspolicen, die im Alter für finanzielle Sicherheit sorgen, bis hin zu modernen Lebensversicherungen, die ein Sprungbrett für den Vermögensaufbau darstellen können, ist das Angebot so vielfältig wie nie zuvor. Diese Bewertung bietet einen ausführlichen Blick auf verschiedene Produkte, damit Sie diejenige Lebensversicherung finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen entspricht. In diesem Vergleich werden wir uns auf Leistungen, Kosten, Kundenzufriedenheit und weitere relevante Aspekte konzentrieren.

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Lebensversicherung: Symbolbild zum Ratgeber

Eine Lebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Angehörigen oder sichert über eine Kapitalauszahlung eine eigene Vorsorge ab. Entscheidend ist die Wahl der richtigen Variante: reiner Todesfallschutz über die Risikolebensversicherung oder Sparanteil und Verzinsung bei der Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung. Der Vergleich zeigt Unterschiede bei Kosten, Flexibilität und steuerlicher Behandlung, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

Auf einen Blick

  • Eine Lebensversicherung kann als reiner Todesfallschutz oder mit Kapitalbildung abgeschlossen werden.
  • Der Widerruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss nach § 8 VVG möglich.
  • Beim vorzeitigen Ausstieg zahlt der Versicherer den vertraglich vereinbarten Rückkaufswert, meist gemindert um Stornoabzüge.
  • Die genaue Anzeigepflicht zu Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss ist in § 19 VVG geregelt.
  • Im Fall einer Insolvenz des Versicherers greift der Schutz über den Sicherungsfonds Protektor.

Was eine Lebensversicherung leistet

Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag, bei dem der Versicherer im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten auszahlt. Je nach Ausgestaltung kommt zusätzlich ein Sparanteil hinzu, der am Ende der Laufzeit oder bei Erleben eines bestimmten Zeitpunkts ausgezahlt wird.

Der Zweck bestimmt die passende Form. Wer vor allem die Familie oder eine Immobilienfinanzierung gegen den Todesfall absichern will, braucht reinen Risikoschutz. Wer zusätzlich Kapital für den Ruhestand aufbauen möchte, wählt eine Variante mit Sparanteil.

  • Risikolebensversicherung: reiner Todesfallschutz ohne Sparanteil.
  • Kapitallebensversicherung: Todesfallschutz mit garantierter Verzinsung des Sparanteils.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Todesfallschutz mit Kapitalanlage in Investmentfonds.

Risikolebensversicherung als reiner Todesfallschutz

Die Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich beim Tod der versicherten Person innerhalb der vereinbarten Laufzeit eine festgelegte Summe. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, entfällt jede Auszahlung, und es bildet sich kein Kapital.

Diese Konstruktion macht die Risikolebensversicherung deutlich günstiger als Varianten mit Sparanteil. Sie eignet sich besonders für die Absicherung von Krediten, Baufinanzierungen oder für Familien mit minderjährigen Kindern, bei denen im Todesfall ein Elternteils die Existenz der Familie gesichert werden soll.

Die Höhe der passenden Versicherungssumme richtet sich nach individuellen Faktoren wie offenen Verbindlichkeiten, laufenden Lebenshaltungskosten und der Anzahl unterhaltsberechtigter Personen. Eine pauschale Faustregel gibt es nicht, eine sorgfältige eigene Berechnung ersetzt keine Beratung.

Kapitallebensversicherung mit Sparanteil

Die Kapitallebensversicherung kombiniert Todesfallschutz mit einem Sparanteil, der über die Laufzeit verzinst wird. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält die versicherte Person das angesparte Kapital, im Todesfall vorher zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen.

Die Verzinsung setzt sich aus einem rechnungsmäßigen Zins und einer Überschussbeteiligung zusammen. Der maximal zulässige Rechnungszins, der sogenannte Höchstrechnungszins, wird von der Aufsicht regelmäßig neu festgelegt und unterscheidet sich je nach Abschlussjahr des Vertrags erheblich.

BestandteilFunktion
RisikoanteilFinanziert den Todesfallschutz
SparanteilWird verzinst und am Vertragsende ausgezahlt
KostenanteilDeckt Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers

Wegen der eingerechneten Kosten und der gesunkenen Garantiezinsen der vergangenen Jahre lohnt sich ein Vergleich der Kostenquote zwischen mehreren Anbietern, bevor eine Entscheidung fällt.

Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung fließt der Sparanteil in Investmentfonds statt in das Sicherungsvermögen des Versicherers. Die spätere Auszahlung hängt vom Wert der gewählten Fondsanteile zum Auszahlungszeitpunkt ab und ist nicht garantiert.

Diese Variante eröffnet höhere Renditechancen über lange Laufzeiten, weil Kapitalmärkte historisch stärker wachsen als klassisch verzinste Policen. Gleichzeitig trägt die versicherte Person das Marktrisiko selbst, ein Kursrückgang kurz vor Vertragsende kann die Auszahlung deutlich mindern.

  • Fondsauswahl und Wechselmöglichkeiten während der Laufzeit prüfen.
  • Laufende Kosten und Fondskosten getrennt betrachten.
  • Anlagehorizont mit der persönlichen Risikobereitschaft abgleichen.

Manche Tarife bieten einen automatischen Ablaufmanagement-Mechanismus, der das Kapital gegen Ende der Laufzeit schrittweise in sicherere Anlagen umschichtet, um Kursschwankungen kurz vor der Auszahlung abzufedern.

Zusatzbausteine: Berufsunfähigkeit und Beitragsbefreiung

Viele Lebensversicherungen lassen sich um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach § 172 VVG ergänzen. Diese zahlt im Fall gesundheitsbedingter Berufsunfähigkeit eine vereinbarte Rente oder übernimmt die weiteren Beiträge zum Hauptvertrag.

Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit sorgt dafür, dass der Versicherungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn die versicherte Person die Beiträge wegen einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst zahlen kann.

ZusatzbausteinWirkung
Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungRentenzahlung bei Berufsunfähigkeit
BeitragsbefreiungVertrag läuft ohne weitere Beitragszahlung weiter
Unfall-ZusatzversicherungErhöhte Leistung bei Tod durch Unfall

Der Einschluss solcher Bausteine erfordert in der Regel eine gesonderte Gesundheitsprüfung und verändert den Gesamtbeitrag der Police spürbar.

Vertragsabschluss und Gesundheitsprüfung

Vor Vertragsabschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen, die nach § 19 VVG wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind. Falsche oder unvollständige Angaben können später zur Anfechtung des Vertrags oder zur Leistungsverweigerung im Todesfall führen.

Je nach gewünschter Versicherungssumme verlangen Versicherer zusätzlich ärztliche Untersuchungen oder Auskünfte behandelnder Ärzte. Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag, einem Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen oder in seltenen Fällen zur Ablehnung führen.

Nach Vertragsabschluss steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 8 VVG zur Verfügung. Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden.

Kündigung und Rückkaufswert

Eine laufende Lebensversicherung mit Sparanteil lässt sich jederzeit kündigen. Der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert aus, der in den ersten Vertragsjahren meist deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt, weil Abschlusskosten zu Beginn der Laufzeit verrechnet werden.

Statt einer vollständigen Kündigung bieten viele Anbieter eine Beitragsfreistellung an. Dabei bleibt der Vertrag mit reduzierter Leistung bestehen, ohne dass weitere Beiträge gezahlt werden müssen.

  1. Vertragsunterlagen auf Kündigungsfristen und Rückkaufswert prüfen.
  2. Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Vertragsverkauf abwägen.
  3. Kündigung schriftlich einreichen und den Zugang nachweisbar dokumentieren.
  4. Nach Kündigung eine Bestätigung des Versicherers mit Auszahlungstermin einholen.

Eine Risikolebensversicherung ohne Sparanteil hat dagegen in der Regel keinen nennenswerten Rückkaufswert, da kein Kapital angespart wurde.

Lebensversicherung

Steuerliche Behandlung der Auszahlung

Die steuerliche Behandlung einer Kapitalauszahlung hängt vom Abschlussdatum und der Vertragslaufzeit ab. Bei Verträgen mit ausreichender Mindestlaufzeit und einem Mindestalter der versicherten Person bei Auszahlung kann nur die Hälfte des Ertragsanteils der Einkommensteuer unterliegen.

Die Todesfallleistung einer reinen Risikolebensversicherung ist für die Bezugsberechtigten grundsätzlich einkommensteuerfrei, kann aber je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe der Erbschaftsteuer unterliegen. Prüfen Sie die individuelle steuerliche Einordnung mit einem Steuerberater, da sie von mehreren persönlichen Faktoren abhängt.

Vergleichsportale, Anbieterwahl und Kundenerfahrungen

Ein Vergleich mehrerer Anbieter lohnt sich, weil sich Beiträge, Gesundheitsfragen und Ausschlüsse zwischen Versicherern spürbar unterscheiden können. Vergleichsportale stellen die Tarifmerkmale gegenüber, ersetzen aber keine individuelle Prüfung der Vertragsbedingungen.

  • Umfang der Gesundheitsfragen und Nachversicherungsgarantien vergleichen.
  • Möglichkeit zur dynamischen Anpassung der Versicherungssumme prüfen.
  • Bedingungen für den Einschluss von Zusatzbausteinen gegenüberstellen.

Kundenbewertungen liefern zusätzliche Eindrücke zur Servicequalität, etwa zur Bearbeitungsdauer im Leistungsfall. Sie sind ein Baustein der Entscheidung, ersetzen aber nicht den Blick in die konkreten Vertragsbedingungen.

Achten Sie beim Vergleich zusätzlich auf die finanzielle Stabilität des Versicherers, da eine Lebensversicherung oft über Jahrzehnte läuft. Kennzahlen zur Solvabilität und zur Überschussbeteiligung geben einen Hinweis darauf, wie ein Anbieter langfristig wirtschaftet, auch wenn sie keine Garantie für die Zukunft darstellen.

Lebensversicherung neben gesetzlicher Rente und Basisrente

Eine Lebensversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Basisrente, sondern ergänzt sie um einen Todesfallschutz, der in der klassischen Altersvorsorge fehlt. Während die Rürup-Rente ausschließlich eine lebenslange Rente auszahlt, kann eine Lebensversicherung je nach Ausgestaltung auch eine Kapitalsumme an Hinterbliebene weitergeben.

Für Familien mit laufender Baufinanzierung ist die Kombination aus staatlich geförderter Altersvorsorge und einer reinen Risikolebensversicherung häufig sinnvoller als eine teure Kapitallebensversicherung, weil sich beide Bausteine unabhängig voneinander optimieren lassen. Wer bereits über eine betriebliche Altersvorsorge oder eine Rürup-Rente verfügt, sollte den zusätzlichen Bedarf an Todesfallschutz gesondert berechnen.

VorsorgebausteinSchwerpunkt
Gesetzliche RentenversicherungGrundabsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rürup-RenteSteuerlich geförderter Kapitalaufbau mit lebenslanger Rente
LebensversicherungTodesfallschutz und optional zusätzlicher Kapitalaufbau

Eine saubere Trennung der Zwecke erleichtert später auch den Vergleich einzelner Verträge, weil sich Kosten und Leistungen jedes Bausteins getrennt bewerten lassen.

Varianten im Vergleich

VarianteSparanteilKostenTypischer Einsatzzweck
RisikolebensversicherungKein SparanteilGeringAbsicherung von Krediten und Familie
KapitallebensversicherungGarantierte VerzinsungHöher wegen SparanteilKapitalaufbau mit Sicherheitsanspruch
Fondsgebundene LebensversicherungWertentwicklung der FondsFondskosten zusätzlichLangfristiger Vermögensaufbau mit Renditechance

So läuft es ab

  1. Absicherungsbedarf und Vertragszweck festlegen, etwa Familienschutz oder Kapitalaufbau.
  2. Passende Variante wählen und mehrere Tarife anhand von Kosten und Bedingungen vergleichen.
  3. Gesundheitsfragen nach § 19 VVG vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.
  4. Antrag einreichen und gegebenenfalls ärztliche Untersuchung durchführen lassen.
  5. Widerrufsfrist von 14 Tagen nach § 8 VVG nutzen, um den Vertrag zu prüfen.
  6. Bezugsberechtigte im Vertrag festlegen und bei Lebensveränderungen aktualisieren.
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt nur im Todesfall eine vereinbarte Summe und bildet kein Kapital, während die Kapitallebensversicherung zusätzlich einen verzinsten Sparanteil enthält, der am Vertragsende ausgezahlt wird. Dadurch ist die Risikolebensversicherung deutlich günstiger, bietet aber keine Auszahlung bei Vertragsende ohne Todesfall.

Kann ich eine Lebensversicherung vorzeitig kündigen?

Eine Lebensversicherung mit Sparanteil lässt sich jederzeit kündigen, der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert aus. In den ersten Vertragsjahren liegt dieser wegen verrechneter Abschlusskosten häufig unter der Summe der eingezahlten Beiträge.

Wie lange dauert das Widerrufsrecht bei einer Lebensversicherung?

Nach § 8 VVG steht Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Innerhalb dieser Frist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.

Muss ich bei einer Lebensversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, vor Vertragsabschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen, die nach § 19 VVG wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten sind. Unrichtige Angaben können später zur Anfechtung des Vertrags oder zur Leistungsverweigerung führen.

Ist die Auszahlung einer Lebensversicherung steuerfrei?

Die steuerliche Behandlung hängt vom Vertragstyp, dem Abschlussdatum und der Laufzeit ab. Die Todesfallleistung einer reinen Risikolebensversicherung ist für Bezugsberechtigte meist einkommensteuerfrei, kann aber der Erbschaftsteuer unterliegen, weshalb eine individuelle Prüfung sinnvoll ist.

Was passiert mit einer Kapitallebensversicherung im Todesfall vor Vertragsende?

Stirbt die versicherte Person vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Todesfallleistung an die im Vertrag benannten Bezugsberechtigten aus. Diese Leistung besteht unabhängig vom bis dahin angesparten Kapital.

Lohnt sich eine fondsgebundene Lebensversicherung gegenüber der klassischen Variante?

Eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet höhere Renditechancen, weil sie ohne feste Zinsgarantie in Investmentfonds anlegt, trägt aber auch ein höheres Marktrisiko. Wer langfristig anlegt und Kursschwankungen aushält, kann von den Renditechancen profitieren.

Kann ich die Versicherungssumme während der Laufzeit anpassen?

Viele Tarife erlauben eine dynamische Anpassung der Versicherungssumme, etwa bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Aufnahme eines Kredits, teils ohne erneute Gesundheitsprüfung. Prüfen Sie diese Nachversicherungsgarantie bereits vor Vertragsabschluss.

Was passiert mit meiner Lebensversicherung, wenn der Versicherer insolvent wird?

Gerät ein Lebensversicherer in wirtschaftliche Schieflage, greift der Sicherungsfonds Protektor, der die Ansprüche der Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auffängt. Verträge werden dabei in der Regel auf den Sicherungsfonds übertragen und fortgeführt.

Brauche ich neben der gesetzlichen Rente und einer Rürup-Rente noch eine Lebensversicherung?

Das hängt vom individuellen Absicherungsbedarf ab, etwa von offenen Krediten oder unterhaltsberechtigten Kindern. Eine Rürup-Rente zahlt nur eine lebenslange Rente aus, eine Lebensversicherung kann dagegen zusätzlich eine Kapitalsumme an Hinterbliebene weitergeben.

Begriffe kurz erklärt


Rückkaufswert

Betrag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung mit Sparanteil auszahlt.

Beitragsfreistellung

Fortführung des Vertrags mit reduzierter Leistung ohne weitere Beitragszahlung.

Höchstrechnungszins

Von der Aufsicht festgelegter maximaler Zins, mit dem Lebensversicherer den Sparanteil klassischer Verträge kalkulieren dürfen.

Todesfallleistung

Vereinbarte Summe, die der Versicherer beim Tod der versicherten Person an die Bezugsberechtigten auszahlt.

Nachversicherungsgarantie

Recht, die Versicherungssumme bei bestimmten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Sicherungsfonds Protektor

Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer, die Kundenansprüche bei Insolvenz eines Anbieters absichert.

Bezugsberechtigter

Im Vertrag benannte Person, die im Todesfall die Versicherungsleistung erhält.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
  • § 8 VVG (Widerrufsrecht)
  • § 19 VVG (Anzeigepflicht)
  • § 172 VVG (Berufsunfähigkeitsabsicherung)
  • Sicherungsfonds Protektor
  • Versicherungsombudsmann
  • BaFin

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