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Vorsorge-Versicherungen im Vergleich: Rente, Riester, Rürup und BU

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Rentenversicherung, Riester, Rürup, Lebensversicherung und Berufsunfähigkeit im Vergleich: Unterschiede, Förderung, Kündigung und Auswahlkriterien im Überblick.

Umfassender Vergleich: Finden Sie das beste Angebot für Ihre Vorsorge-Versicherung

Auf der Suche nach der passenden Vorsorge-Versicherung kann man schnell von der Flut an Angeboten überwältigt sein. Wir haben für Sie kritisch unter die Lupe genommen, was die Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt zu bieten haben. Rausgekommen ist ein informativer Vergleich, der Ihnen hilft, die richtige Wahl für Ihre zukünftige Absicherung zu treffen. Dabei haben wir nicht nur auf den Preis, sondern besonders auf Leistungen, Vertragskonditionen und Kundenzufriedenheit geachtet.

Vorsorge Versicherung: Symbolbild zum Ratgeber

Vorsorge-Versicherungen sind Verträge, mit denen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter, den Todesfall oder den Verlust der Arbeitskraft vorsorgen. Dazu zählen private und staatlich geförderte Rentenversicherungen, die Riester-Rente, die Rürup-Rente, Lebensversicherungen und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Worauf es bei der Auswahl ankommt, sind Förderung, Flexibilität, Kosten und die Frage, welche Lücke die jeweilige Versicherung tatsächlich schließt. Ein Vergleich zeigt, welche Vertragsart zu Ihrer Lebenssituation passt, und ersetzt keine individuelle Beratung.

Auf einen Blick

  • Die gesetzliche gilt neben der betrieblichen und privaten Vorsorge als eine von mehreren Säulen der Altersvorsorge in Deutschland, verwaltet von der Deutschen Rentenversicherung.
  • Beiträge zur Riester-Rente sind unter den Voraussetzungen des § 10a EStG und des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes förderfähig.
  • Beiträge zur Rürup-Rente (Basisrente) können als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG geltend gemacht werden.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in § 172 VVG als eigenständiger Versicherungstyp geregelt.
  • Bei Insolvenz eines Lebensversicherers greift in Deutschland grundsätzlich der Sicherungsfonds Protektor als Auffanglösung für Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen.

Was Vorsorge-Versicherungen leisten

Eine Vorsorge-Versicherung ist ein Vertrag, der ein finanzielles Risiko im Alter, im Todesfall oder bei Erwerbsminderung absichert. Sie ergänzt die gesetzliche Rente, die für die meisten Erwerbstätigen allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Deutsche Rentenversicherung bildet dabei die gesetzliche Basis. Private und betriebliche Vorsorge kommen als zusätzliche Bausteine hinzu.

Man unterscheidet zwischen Altersvorsorge, die eine spätere Rente oder Kapitalauszahlung aufbaut, und Risikovorsorge, die im Ernstfall vor finanziellen Folgen schützt. Eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur bei Eintritt des versicherten Ereignisses, spart aber kein Kapital an.

  • Altersvorsorge: baut über die Laufzeit Kapital oder Rentenanwartschaften auf.
  • Risikovorsorge: sichert ein einzelnes Ereignis wie Tod oder Berufsunfähigkeit ab.
  • Kombiprodukte: verbinden beide Elemente, etwa eine Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz.

Gesetzliche Rente als Ausgangspunkt

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Angestellten und viele Selbstständige die erste Säule der Altersvorsorge. Träger ist die Deutsche Rentenversicherung, bei der auch eine Renteninformation angefordert werden kann, die Auskunft über die bisher erworbenen Ansprüche gibt.

Zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der späteren gesetzlichen Rente entsteht bei vielen Erwerbsbiografien eine Lücke. Wie groß diese Lücke ausfällt, hängt von individuellen Faktoren wie Einkommensverlauf, Versicherungsjahren und familiärer Situation ab und lässt sich nicht pauschal beziffern.

Private und betriebliche Vorsorge setzen genau hier an. Ein Vergleich verschiedener Vorsorgeformen beginnt deshalb sinnvollerweise mit einer Einschätzung der eigenen Rentenlücke, bevor ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen wird.

Riester-Rente: geförderte private Vorsorge

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Grundlage sind § 10a EStG und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, das festlegt, welche Verträge als förderfähig zertifiziert werden.

Gefördert werden Beiträge über Zulagen und, je nach individueller Steuersituation, über einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Die genaue Höhe der Förderung hängt von persönlichen Merkmalen wie Kinderzahl und Einkommen ab und wird im Einzelfall durch die zuständige Zulagenstelle ermittelt.

  • Förderberechtigt sind vor allem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und bestimmte weitere Personengruppen.
  • Riester-Verträge gibt es als klassische Rentenversicherung, als Banksparplan oder als Fondssparplan.
  • Eine Kapitalauszahlung ist nur in begrenztem Umfang möglich, der überwiegende Teil fließt als Rente.
Vorsorge Versicherung

Rürup-Rente als Basisrente

Die Rürup-Rente, im Gesetz Basisrente genannt, richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur Riester-Förderung haben. Beiträge lassen sich nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

Anders als bei Riester ist bei der Rürup-Rente ausschließlich eine lebenslange Rentenzahlung vorgesehen, eine Kapitalauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vertrag ist zudem nicht vererbbar und nicht beleihbar, was ihn unflexibler macht als andere Formen der privaten Vorsorge.

MerkmalRiester-RenteRürup-Rente
Zielgruppevor allem sozialversicherungspflichtig Beschäftigtevor allem Selbstständige, Freiberufler
FörderwegZulagen, ggf. Sonderausgabenabzug nach § 10a EStGSonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Auszahlungüberwiegend Rente, Teilkapitalisierung möglichausschließlich lebenslange Rente

Private Rentenversicherung: klassisch oder fondsgebunden

Eine private Rentenversicherung ohne staatliche Förderung ist flexibler als Riester und Rürup, weil weder Zulagenbedingungen noch Auszahlungsvorgaben gelten. Sie kann als Einmalzahlung oder mit laufenden Beiträgen abgeschlossen werden.

Bei klassischen Tarifen legt der Versicherer das Kapital selbst an und garantiert einen Rechnungszins, den sogenannten Garantiezins beziehungsweise Höchstrechnungszins. Die konkrete Höhe variiert je nach Vertragsabschluss und Anbieter und sollte im Angebot selbst geprüft werden.

Bei fondsgebundenen Tarifen investiert der Versicherer die Beiträge in Investmentfonds. Die spätere Leistung hängt dann von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab, es gibt in der Regel keine oder nur eine geringe Garantie.

  • Klassisch: planbare, aber meist niedrigere Garantieleistung.
  • Fondsgebunden: höhere Renditechancen bei entsprechendem Anlagerisiko.
  • Mischformen: Garantieanteil kombiniert mit einer Fondskomponente.

Lebensversicherung: Kapitalbildung und Todesfallschutz

Eine Kapitallebensversicherung verbindet Sparvorgang und Todesfallschutz in einem Vertrag. Sie zahlt entweder am Vertragsende eine vereinbarte Summe oder, bei einem Todesfall während der Laufzeit, die Versicherungssumme an die Begünstigten aus.

Eine Risikolebensversicherung dagegen spart kein Kapital an, sondern sichert ausschließlich das Todesfallrisiko ab. Sie ist deshalb bei vergleichbarer Versicherungssumme günstiger als eine Kapitallebensversicherung und eignet sich besonders für Familien, die im Todesfall eines Einkommensteils die Absicherung von Kredit oder Lebensunterhalt sicherstellen wollen.

Wer Begünstigte einer Lebensversicherung benennt, sollte diese Angabe regelmäßig prüfen, etwa nach einer Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, damit die Leistung im Ernstfall an die richtigen Personen geht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist als eigener Versicherungstyp in § 172 VVG geregelt und zahlt eine vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Viele Verträge enthalten eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Ab Eintritt der Berufsunfähigkeit muss die versicherte Person die Beiträge nicht mehr selbst zahlen, während der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Diese Klausel gehört zu den zentralen Leistungsmerkmalen, die beim Vergleich verschiedener Tarife eine Rolle spielen.

  • Vor Vertragsabschluss prüft der Versicherer Gesundheitsangaben im Rahmen der Anzeigepflicht.
  • Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird individuell vereinbart und richtet sich am Absicherungsbedarf aus.
  • Eine Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Rente bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Vorsorge Versicherung

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere Säule neben gesetzlicher und privater Vorsorge. Arbeitgeber bieten sie über verschiedene Durchführungswege an, etwa Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Beiträge werden häufig aus dem Bruttogehalt eingezahlt, sogenannte Entgeltumwandlung, wodurch sich die Beitragslast im Vergleich zu einer vollständig aus dem Nettoeinkommen finanzierten privaten Vorsorge verändert. Details zur Ausgestaltung, etwa zu einem Arbeitgeberzuschuss, regelt der jeweilige Vertrag und die betriebliche Vereinbarung.

Vor einem Wechsel des Arbeitgebers lohnt sich ein Blick auf die Unverfallbarkeit und Portabilität der bestehenden betrieblichen Vorsorge, damit erworbene Anwartschaften nicht verloren gehen.

Sicherheit des Vertrags und des Anbieters

Wer über Jahrzehnte in eine Vorsorge-Versicherung einzahlt, sollte auch die Sicherheit des Anbieters im Blick haben. Die Aufsicht über Lebens- und Rentenversicherer führt die BaFin, die unter anderem die Kapitalausstattung der Unternehmen überwacht.

Für den Fall, dass ein Lebensversicherer zahlungsunfähig wird, besteht in Deutschland mit dem Sicherungsfonds Protektor eine Auffanglösung, die Verträge der betroffenen Kunden grundsätzlich übernehmen soll. Das ersetzt keine eigene Prüfung des Anbieters vor Vertragsabschluss.

Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer können Verbraucherinnen und Verbraucher den Versicherungsombudsmann einschalten, eine kostenfreie Schlichtungsstelle außerhalb des Gerichtswegs.

Widerruf, Kündigung und Anzeigepflicht

Für Versicherungsverträge gilt allgemein das Versicherungsvertragsgesetz, VVG. Nach § 8 VVG besteht bei den meisten Verträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Erhalt der Vertragsunterlagen.

§ 11 VVG regelt Fragen der Vertragsdauer und Kündigung, § 19 VVG die vorvertragliche Anzeigepflicht: Vor Vertragsabschluss müssen Antragstellerinnen und Antragsteller die vom Versicherer gestellten Gesundheits- und Risikofragen wahrheitsgemäß beantworten. § 28 VVG beschreibt die Folgen, wenn vertragliche Obliegenheiten verletzt werden, etwa Mitwirkungspflichten im Leistungsfall.

Prüfen Sie vor jeder Unterschrift, welche Fristen und Pflichten im konkreten Vertrag gelten, und vergleichen Sie die Bedingungen mehrerer Angebote, bevor Sie sich entscheiden.

Varianten im Vergleich

VorsorgeformTypischer ZweckFörderung oder BesonderheitAuszahlung
Riester-Rentegeförderte AltersvorsorgeZulagen, § 10a EStGüberwiegend Rente
Rürup-RenteAltersvorsorge für SelbstständigeSonderausgabenabzug, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStGausschließlich Rente
Private Rentenversicherungflexible Altersvorsorgekeine staatliche Förderung, dafür FlexibilitätRente oder Kapital, je nach Vertrag
KapitallebensversicherungSparen mit TodesfallschutzKombination aus Ansparen und RisikoschutzKapital am Ende oder im Todesfall
Risikolebensversicherungreiner Hinterbliebenenschutzkein Sparanteil, dadurch günstigernur im Todesfall
BerufsunfähigkeitsversicherungAbsicherung der Arbeitskraft§ 172 VVG, oft mit BeitragsbefreiungRente bei Berufsunfähigkeit

So läuft es ab

  1. Bedarf ermitteln: Rentenlücke, Hinterbliebenenschutz und Absicherung der Arbeitskraft einzeln betrachten.
  2. Vorsorgeform wählen: geförderte Verträge wie Riester oder Rürup gegen ungeförderte private Verträge abwägen.
  3. Angebote vergleichen: Kosten, Garantieleistung, Flexibilität und Vertragsbedingungen mehrerer Anbieter gegenüberstellen.
  4. Antrag stellen und Gesundheits- oder Risikofragen im Rahmen der Anzeigepflicht wahrheitsgemäß beantworten.
  5. Widerrufsfrist nach § 8 VVG beachten und Unterlagen sorgfältig prüfen, bevor sie endgültig bindend werden.
  6. Vertrag regelmäßig überprüfen und bei veränderter Lebenssituation, etwa Familienzuwachs oder Berufswechsel, anpassen.
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Riester-Rente und Rürup-Rente?

Die Riester-Rente richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und wird über Zulagen sowie ergänzend über § 10a EStG gefördert. Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, richtet sich vor allem an Selbstständige und wird über den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG gefördert. Bei Riester ist eine Teilkapitalisierung möglich, bei Rürup nicht.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung neben der gesetzlichen Absicherung?

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente sichert nicht denselben Beruf ab wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die nach § 172 VVG geregelt ist. Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt von Beruf, Gesundheitszustand und vorhandener Absicherung ab und sollte individuell geprüft werden.

Kann ich eine Vorsorge-Versicherung nach Vertragsschluss widerrufen?

Ja, § 8 VVG räumt bei den meisten Versicherungsverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss und Erhalt der Unterlagen ein. Die genauen Bedingungen stehen in der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Vertrags.

Was passiert mit meiner Lebensversicherung, wenn der Anbieter insolvent wird?

Für diesen Fall besteht in Deutschland der Sicherungsfonds Protektor, der Verträge betroffener Lebens- und Rentenversicherer grundsätzlich übernehmen soll. Die BaFin beaufsichtigt die Kapitalausstattung der Versicherer bereits im laufenden Geschäftsbetrieb.

Was bedeutet Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit?

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten eine Klausel, nach der die versicherte Person im Leistungsfall keine Beiträge mehr zahlen muss, der Versicherungsschutz aber bestehen bleibt. Das entlastet die finanzielle Situation zusätzlich zur laufenden Berufsunfähigkeitsrente.

Ist eine Risikolebensversicherung besser als eine Kapitallebensversicherung?

Beide Vertragsarten verfolgen unterschiedliche Ziele. Eine Risikolebensversicherung sichert ausschließlich das Todesfallrisiko und ist deshalb günstiger, eine Kapitallebensversicherung verbindet Sparvorgang und Todesfallschutz. Welche Variante passt, hängt vom persönlichen Absicherungsbedarf ab.

Wie oft sollte ich meine Vorsorge-Versicherungen überprüfen?

Ein Blick lohnt sich nach wesentlichen Lebensereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Berufswechsel oder Immobilienkauf. Auch die Begünstigtenregelung bei Lebensversicherungen sollte nach solchen Ereignissen neu geprüft werden.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Säule neben gesetzlicher und privater Vorsorge, die Arbeitgeber über Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds anbieten. Beiträge stammen häufig aus einer Entgeltumwandlung des Bruttogehalts.

Was bedeutet Garantiezins bei einer klassischen Rentenversicherung?

Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, ist der Zinssatz, den ein Versicherer bei klassischen Tarifen für den garantierten Teil der Leistung mindestens zusagt. Die konkrete Höhe hängt vom Vertragsabschluss ab und sollte im individuellen Angebot geprüft werden.

Was passiert, wenn ich meine Anzeigepflicht beim Vertragsabschluss verletze?

Werden Gesundheits- oder Risikofragen nach § 19 VVG falsch oder unvollständig beantwortet, kann der Versicherer je nach Schwere der Verletzung vom Vertrag zurücktreten, ihn anpassen oder die Leistung im Schadensfall kürzen. Die genauen Folgen regelt der jeweilige Vertrag im Rahmen des VVG.

Begriffe kurz erklärt


Rentenlücke

Differenz zwischen dem zuletzt erzielten Nettoeinkommen und der später zu erwartenden gesetzlichen Rente.

Anzeigepflicht

Pflicht, vor Vertragsabschluss vom Versicherer gestellte Gesundheits- und Risikofragen wahrheitsgemäß zu beantworten, geregelt in § 19 VVG.

Garantiezins

Auch Höchstrechnungszins genannt, der vom Versicherer bei klassischen Tarifen für den garantierten Leistungsanteil zugesagte Zinssatz.

Sicherungsfonds Protektor

Auffanglösung für Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen, falls ein Versicherer zahlungsunfähig wird.

Prämienbefreiung

Klausel, nach der im Leistungsfall, etwa bei Berufsunfähigkeit, keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden müssen, der Schutz aber bestehen bleibt.

Ansparphase und Auszahlphase

Zeitraum, in dem Beiträge in eine Vorsorge-Versicherung eingezahlt werden, gefolgt von der Phase, in der die vereinbarte Rente oder das Kapital ausgezahlt wird.

Entgeltumwandlung

Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.

Versicherungsombudsmann

Kostenfreie Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen außerhalb des Gerichtswegs.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • § 10a EStG und Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Riester-Rente
  • § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Basisrente
  • Deutsche Rentenversicherung
  • § 172 VVG, Berufsunfähigkeitsversicherung
  • VVG, Versicherungsvertragsgesetz
  • § 8 VVG, Widerrufsrecht
  • § 11 VVG, Kündigung
  • § 19 VVG, Anzeigepflicht
  • § 28 VVG, Obliegenheiten
  • Versicherungsombudsmann
  • BaFin
  • Sicherungsfonds Protektor

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