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Auslandskrankenversicherung: Vergleich, Leistungen und Auswahlkriterien
Auslandskrankenversicherung im Vergleich: Leistungen, Rücktransport, Vertragsarten für Reisende, Studierende, Familien und Senioren einfach erklärt.
Vollständiger Schutz mit der Auslandskrankenversicherung Unabhängige Bewertung
In der heutigen Welt des globalen Reisens ist eine Auslandskrankenversicherung ein absolutes Must-Have. Unsere unabhängige Bewertung richtet sich auf den Vergleich von Aspekten wie Deckungsumfang, Kosten und Leistung. Dabei werfen wir einen intensiven Blick auf Versicherungsangebote ähnlicher Natur wie die Auslandsunfallversicherung und die Reiseabbruchversicherung. Ob globale Nomaden oder sporadische Urlauber, wir haben jedes Detail unter die Lupe genommen, um sicherzustellen, dass Sie das beste Angebot erhalten. Bleiben Sie dran für eine ausführliche Analyse.

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt medizinische Behandlungskosten außerhalb Deutschlands und den medizinisch notwendigen Rücktransport, Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur eingeschränkt oder gar nicht trägt. Worauf es ankommt, sind der Geltungsbereich, die Vertragslaufzeit und die Frage, ob der Rücktransport uneingeschränkt eingeschlossen ist. Der Vergleich verschiedener Tarife zeigt, welche Police zur geplanten Reisedauer, zum Zielland und zur persönlichen Lebenssituation passt.
Auf einen Blick
- Die gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums in der Regel nicht, eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke.
- Der Versicherungsvertrag unterliegt dem Versicherungsvertragsgesetz, das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage nach § 8 VVG.
- Kündigungen sind nach § 11 VVG möglich, bei Beitragserhöhungen gilt ein Sonderkündigungsrecht.
- Vor Vertragsschluss besteht eine Anzeigepflicht zu Vorerkrankungen nach § 19 VVG, unrichtige Angaben können den Versicherungsschutz gefährden.
- Bei Streit mit dem Versicherer kann der Versicherungsombudsmann kostenlos vermitteln, die Aufsicht über Versicherer führt die BaFin.
Was eine Auslandskrankenversicherung leistet
Eine Auslandskrankenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die medizinische Kosten während eines Aufenthalts außerhalb Deutschlands abdeckt. Sie tritt neben die gesetzliche oder private Hauptversicherung und wird für die Dauer der Reise oder des Auslandsaufenthalts abgeschlossen.
Zum Kernumfang zählen ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Zahnbehandlung bei akuten Schmerzen sowie der medizinisch notwendige Rücktransport. Manche Tarife schließen zusätzlich Schwangerschaftskomplikationen, psychotherapeutische Akutbehandlung oder Telemedizin ein.
Zwischen Anbietern bestehen deutliche Unterschiede beim Umfang und bei der Formulierung der Leistungen. Ein Blick in die vollständigen Versicherungsbedingungen lohnt sich deshalb schon vor der Reise, nicht erst im Schadensfall.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland
- Schmerzstillende Zahnbehandlung
- Medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland
- Je nach Tarif: Schwangerschaftskomplikationen, Telemedizin, Auslandsrückholdienst
Warum die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht ausreicht
Die Versicherungspflicht nach § 193 VVG und im Bereich der gesetzlichen Kassen nach dem Fünften Sozialgesetzbuch sichert die medizinische Versorgung in Deutschland und, über die Europäische Krankenversicherungskarte, innerhalb der EU sowie in einigen weiteren Abkommensstaaten. Außerhalb dieses Bereichs endet der Leistungsanspruch weitgehend.
Selbst innerhalb der EU übernehmen gesetzliche Kassen häufig nur Leistungen nach dem Standard des Behandlungslandes, private Zusatzkosten wie Chefarztbehandlung oder Rücktransport bleiben offen. Prüfen Sie deshalb vor jeder Reise, welchen Schutz Ihre bestehende Krankenversicherung tatsächlich bietet.
| Leistung | Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland | Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Meist nur EU, EWR und Abkommensstaaten | Weltweit, je nach Tarif |
| Behandlungsstandard | Standard des jeweiligen Landes | Vertraglich festgelegter Leistungsumfang |
| Rücktransport | In der Regel nicht enthalten | Regelmäßig eingeschlossen |
Rücktransport als zentrale Leistung
Der medizinisch notwendige Rücktransport gehört zu den kostenintensivsten Fällen im Auslandsschadensfall. Über die Notwendigkeit entscheiden die behandelnden Ärzte gemeinsam mit dem medizinischen Dienst des Versicherers, nicht der Versicherer allein aus wirtschaftlichen Erwägungen.
Prüfen Sie, ob der Rücktransport in jedem Zielland gilt, ob eine Altersgrenze besteht und ob Begleitpersonen mitversichert sind. Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung für Senioren lohnt ein genauer Blick in die Bedingungen, da hier teils abweichende Regeln gelten.
Manche Versicherer beauftragen für den Rücktransport eigene Assistance-Zentralen, die rund um die Uhr erreichbar sind und den Kontakt zu Kliniken vor Ort organisieren. Fragen Sie vor Vertragsschluss, über welchen Weg diese Stelle im Notfall erreichbar ist und in welcher Sprache die Beratung erfolgt.
Kurzzeitschutz und Langzeitschutz im Vergleich
Eine Reisekrankenversicherung ist auf einzelne, zeitlich begrenzte Reisen ausgelegt und endet mit der Rückkehr. Für Auslandsaufenthalte über mehrere Monate oder ein ganzes Jahr ist sie meist nicht geeignet, viele Anbieter begrenzen die maximale Aufenthaltsdauer je Reise vertraglich.
Für längere Aufenthalte kommen Langzeittarife oder Jahrespolicen infrage. Diese bieten durchgehenden Schutz, ohne dass bei jeder Reise eine neue Police abgeschlossen werden muss, und eignen sich für Studierende im Auslandssemester, Expatriates und digitale Nomaden.
- Reisekrankenversicherung: einzelne Reisen, zeitlich begrenzt
- Langzeit-Auslandskrankenversicherung: durchgehender Schutz über Monate
- Jahrespolice: wiederkehrende oder dauerhafte Auslandsaufenthalte

Auslandskrankenversicherung für Studierende und junge Reisende
Für ein Auslandssemester, ein Austauschjahr oder Work and Travel prüfen Studierende und junge Erwachsene am besten, ob der Tarif Universitätsprogramme, Praktika und längere Aufenthalte in einem Land abdeckt. Viele Hochschulen verlangen für ein Visum oder die Immatrikulation einen konkreten Versicherungsnachweis.
Auch Freiwilligendienste im Ausland stellen besondere Anforderungen, etwa wenn die Tätigkeit in Regionen mit eingeschränkter medizinischer Infrastruktur stattfindet. Vergleichen Sie hier gezielt, ob abgelegene Einsatzorte und ein möglicher Rücktransport aus solchen Gebieten mitversichert sind.
Bei Work and Travel wechselt der Aufenthaltsort häufig innerhalb eines Landes oder einer Region. Prüfen Sie deshalb, ob der Tarif Nebentätigkeiten und Jobs während der Reise einschließt, da manche Policen reine Urlaubsreisen voraussetzen und Erwerbstätigkeit ausschließen.
Auslandskrankenversicherung für Senioren
Mit steigendem Alter verlangen viele Anbieter eine Gesundheitsprüfung oder schließen bestimmte Risiken aus. Tarife ohne Gesundheitsprüfung richten sich gezielt an ältere Reisende und verzichten auf diese Abfrage, verlangen dafür teils andere Vertragsbedingungen.
Vergleichen Sie bei Senioren-Tarifen besonders die Behandlung von Vorerkrankungen, mögliche Altersobergrenzen beim Rücktransport und die maximale Reisedauer je Vertrag. Die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt unabhängig vom Alter, unrichtige Angaben können den Versicherungsschutz im Schadensfall gefährden.
Für Reisen von mehreren Monaten kommen für Senioren häufig eigene Langzeittarife infrage, die sich von klassischen Kurzzeitreisen unterscheiden. Klären Sie vor Abschluss, ob bereits bestehende Erkrankungen mitversichert sind oder ob dafür ein gesonderter Baustein nötig ist.
Auslandskrankenversicherung für Familien
Bei Familienreisen zählt, dass alle Familienmitglieder mit einer Police abgesichert sind und Kinder dieselben Leistungen erhalten wie Erwachsene. Prüfen Sie, ob Kinderkrankheiten, Unfälle und akute Behandlungen während des Aufenthalts vollständig eingeschlossen sind.
Ein Familientarif spart häufig Verwaltungsaufwand gegenüber mehreren Einzelverträgen, wichtiger als der Preis bleibt aber der tatsächliche Leistungsumfang im Schadensfall. Vergleichen Sie Familientarife anhand derselben Kriterien wie Einzeltarife: Geltungsbereich, Rücktransport, Selbstbeteiligung.
Klären Sie zusätzlich, ob während der Reise geborene oder neu dazukommende Familienmitglieder automatisch mitversichert sind und welche Frist dafür gilt. Bei längeren Auslandsaufenthalten mit Kindern lohnt außerdem ein Blick darauf, ob Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen im Leistungsumfang enthalten sind.
Besondere Situationen: Risikogebiete, Pandemien und chronische Erkrankungen
Bei Reisen in Länder mit Reisewarnung oder in Krisengebiete lohnt ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, da manche Tarife solche Regionen ausschließen oder einschränken. Prüfen Sie vor Buchung, ob ambulante und stationäre Behandlungen dort weiterhin abgedeckt sind.
Auch der Umgang mit pandemiebedingten Erkrankungen unterscheidet sich zwischen Anbietern. Vorerkrankungen und chronische Leiden unterliegen häufig gesonderten Klauseln, sprechen Sie diese Punkte vor Vertragsschluss direkt beim Versicherer an, statt sich auf allgemeine Werbeaussagen zu verlassen.
Bei chronischen Erkrankungen kommt es außerdem darauf an, ob eine Folgebehandlung im Ausland überhaupt als versicherter Fall gilt oder ob nur akute Verschlechterungen abgedeckt sind. Eine genaue Klärung vor Reiseantritt verhindert Missverständnisse im Schadensfall.
Telemedizin und digitale Gesundheitsdienste
Viele Tarife bieten inzwischen telemedizinische Beratung als Ergänzung zum klassischen Versicherungsschutz. Damit lässt sich medizinischer Rat per Videoanruf einholen, ohne vor Ort eine Praxis oder Klinik aufsuchen zu müssen, was gerade in abgelegenen Regionen einen praktischen Vorteil bietet.
- Ärztliche Beratung per Video oder Telefon
- Digitale Übermittlung von Rezepten in Ländern, in denen das rechtlich möglich ist
- Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Kliniken vor Ort
Telemedizin ersetzt keine Notfallversorgung, kann aber bei leichteren Beschwerden Zeit und Wege sparen.
Worauf Sie beim Vergleich achten sollten
Ein Tarifvergleich sollte über den reinen Beitrag hinausgehen. Entscheidend sind der Geltungsbereich, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Deckungssumme und die Frage, ob der Rücktransport ohne Einschränkung eingeschlossen ist.
Lesen Sie die Vertragsbedingungen vollständig, insbesondere Ausschlüsse und Wartezeiten. Vergleichen Sie außerdem, ob der Anbieter freie Arztwahl ermöglicht oder auf ein Netzwerk beschränkt ist, und wie der Kundenservice im Notfall erreichbar ist.
Ein niedriger Beitrag allein sagt wenig über die Qualität eines Tarifs aus. Erst im Schadensfall zeigt sich, ob die Leistungsbeschreibung im Vertrag hält, was die Werbung verspricht, achten Sie deshalb besonders auf die Formulierungen zu Ausschlüssen und Höchstgrenzen.
| Kriterium | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|
| Geltungsbereich | Weltweit oder auf bestimmte Länder begrenzt |
| Selbstbeteiligung | Höhe und Auswirkung auf den Beitrag |
| Rücktransport | Ohne Altersgrenze und Regionalausschluss |
| Vertragsdauer | Passend zur tatsächlichen Aufenthaltsdauer |

Varianten im Vergleich
| Variante | Typische Zielgruppe | Vertragsdauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Reisekrankenversicherung | Urlaubsreisende | Einzelne Reise, zeitlich begrenzt | Endet mit der Rückkehr |
| Langzeit-Auslandskrankenversicherung | Studierende, Freiwilligendienst, Work and Travel | Mehrere Monate | Durchgehender Schutz ohne Neuabschluss |
| Jahrespolice | Vielreisende, Expatriates | Ein Jahr, oft verlängerbar | Deckt mehrere Reisen im Jahr ab |
| Internationale Krankenversicherung | Dauerhaft im Ausland lebende Personen | Unbefristet oder langfristig | Ersetzt teilweise die Hauptversicherung |
So läuft es ab
- Reisedauer, Zielland und persönliche Situation festlegen, etwa Studium, Beruf oder Familienreise.
- Passende Tarifart wählen: Reisekrankenversicherung, Langzeitschutz oder Jahrespolice.
- Leistungen und Vertragsbedingungen mehrerer Anbieter vergleichen, insbesondere Rücktransport und Selbstbeteiligung.
- Angaben zur Gesundheit wahrheitsgemäß machen, die Anzeigepflicht nach § 19 VVG gilt für den gesamten Vertrag.
- Vertrag abschließen und Versicherungsnachweis für Visum oder Hochschule bereithalten, falls erforderlich.
- Bei Bedarf innerhalb von 14 Tagen nach § 8 VVG widerrufen.
Häufige Fragen
Was übernimmt eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt ambulante und stationäre Behandlungskosten im Ausland sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Der genaue Leistungsumfang unterscheidet sich je nach Tarif, prüfen Sie deshalb die Vertragsbedingungen im Einzelfall.
Reicht die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nicht aus?
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums in der Regel nicht oder nur eingeschränkt. Selbst innerhalb Europas deckt sie meist nur den Standard des Behandlungslandes ab, einen Rücktransport übernimmt sie üblicherweise nicht.
Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung?
Das hängt von der gewählten Tarifart ab. Reisekrankenversicherungen gelten für eine einzelne, zeitlich begrenzte Reise, Langzeittarife und Jahrespolicen bieten dagegen durchgehenden Schutz über mehrere Monate oder ein Jahr.
Ist der Rücktransport in jeder Police enthalten?
Nicht automatisch. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, ob der medizinisch notwendige Rücktransport ohne Altersgrenze und ohne regionale Einschränkung eingeschlossen ist, da die Kosten dafür im Ernstfall erheblich sein können.
Können Senioren eine Auslandskrankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen?
Es gibt Tarife speziell für Senioren, die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Vergleichen Sie in diesem Fall besonders die Behandlung von Vorerkrankungen und mögliche Einschränkungen beim Rücktransport.
Was gilt bei einer Auslandskrankenversicherung für Familien?
Bei Familientarifen sollten alle Familienmitglieder gleichwertig abgesichert sein, insbesondere Kinder bei Unfällen und akuten Erkrankungen. Vergleichen Sie Familientarife anhand derselben Kriterien wie Einzeltarife.
Sind pandemiebedingte Erkrankungen abgedeckt?
Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen genau und sprechen Sie den Punkt bei Unsicherheit direkt beim Versicherer an.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung widerrufen?
Ja, für den Vertrag gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 8 VVG. Der Widerruf muss innerhalb dieser Frist gegenüber dem Versicherer erklärt werden.
Was passiert bei falschen Angaben zur Gesundheit?
Vor Vertragsschluss besteht eine Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Unrichtige oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer im Schadensfall die Leistung kürzt oder verweigert.
Welche Auslandskrankenversicherung passt für ein Auslandssemester?
Für ein Auslandssemester eignet sich in der Regel eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die die gesamte Aufenthaltsdauer abdeckt und häufig von Hochschulen als Nachweis verlangt wird. Vergleichen Sie, ob Praktika und Exkursionen mitversichert sind.
Begriffe kurz erklärt
- Rücktransport
- Der medizinisch notwendige Transport zurück nach Deutschland, dessen Erforderlichkeit die behandelnden Ärzte beurteilen.
- Selbstbeteiligung
- Der Betrag, den Versicherte im Schadensfall selbst tragen, bevor die Versicherung leistet.
- Anzeigepflicht
- Die Pflicht, dem Versicherer vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß Auskunft über den Gesundheitszustand zu geben.
- Geltungsbereich
- Die Länder oder Regionen, in denen der Versicherungsschutz gilt.
- Widerrufsrecht
- Das gesetzliche Recht, einen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu beenden.
- Jahrespolice
- Ein Versicherungsvertrag, der für ein Jahr abgeschlossen wird und mehrere Auslandsaufenthalte in diesem Zeitraum abdecken kann.
- Telemedizin
- Medizinische Beratung, die über Video- oder Telefonverbindung erfolgt, ohne dass ein persönlicher Termin vor Ort nötig ist.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- VVG, Versicherungsvertragsgesetz
- § 8 VVG, Widerrufsrecht
- § 11 VVG, Kündigung
- § 19 VVG, Anzeigepflicht
- § 28 VVG, Obliegenheiten
- § 193 SGB V, Versicherungspflicht
- BaFin, Verbraucherinformation
- Versicherungsombudsmann
Weiterführende Ratgeber
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Krankenversicherung
- Krankenzusatz Versicherung
- PKV Vollversicherungen
- Unfallversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Rechtschutz Versicherung
- Wie wir arbeiten
- Service und Online-Rechner
- Ferienhaus
- Hotel
- KFZ-Schutzbrief
- Kreditkarte
- Mietwagen
- Pflegezusatzversicherung
- Reisen
- Zahnzusatzversicherung
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