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Kreditkarte im Vergleich: So finden Sie die passende Karte

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Kreditkarte im Vergleich: Kreditrahmen, Effektivzins, Jahresgebühr und Bonitätsprüfung verständlich erklärt. Kriterien für die passende Auswahl im Überblick.

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Kreditkarte: Symbolbild zum Ratgeber

Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel mit einem vom Kartenanbieter eingeräumten Kreditrahmen, der meist erst am Monatsende oder in Raten beglichen wird. Bei der Auswahl zählen vor allem die Jahresgebühr, der Effektivzins bei Teilzahlung, Gebühren für Bargeldabhebung und Fremdwährungseinsatz sowie die Frage, ob eine Bonitätsprüfung und Schufa-Abfrage erfolgt. Wer diese Punkte im Kreditkarte-Vergleich systematisch prüft, findet eine Karte, die zum eigenen Ausgabeverhalten und Reiseprofil passt.

Auf einen Blick

  • Widerruf: Nach § 495 BGB steht Verbrauchern bei einer Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
  • Vorfälligkeitsentschädigung: Bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherdarlehens begrenzt § 502 BGB die Entschädigung gesetzlich auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags.
  • Bonitätsprüfung: Nach § 505a BGB muss der Kartenanbieter vor Vertragsschluss die Kreditwürdigkeit prüfen.
  • Effektivzinsangabe: Nach § 6a PAngV muss der effektive Jahreszins bei Kreditangeboten klar ausgewiesen werden, damit Angebote vergleichbar sind.
  • Basiskonto: Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher in Deutschland Anspruch auf ein Basiskonto, unabhängig von der Bonität.

Was eine Kreditkarte ist und wie sie funktioniert

Eine Kreditkarte ist ein Zahlungsmittel, mit dem Karteninhaber bis zu einem vereinbarten Kreditrahmen einkaufen oder Bargeld abheben können, ohne sofort zu bezahlen. Die klassische Variante arbeitet mit einem revolvierenden Kredit: Ausgaben werden gesammelt und am Ende eines Abrechnungszeitraums, meist einmal im Monat, ganz oder in Teilbeträgen beglichen.

Wird nur ein Teilbetrag zurückgezahlt, spricht man von der Teilzahlungsfunktion. Für den offenen Restbetrag fällt dann ein Zins an, dessen effektive Höhe der Anbieter gemäß § 6a PAngV ausweisen muss. Diese Zinshöhe unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich und sollte vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Kreditkarten unterscheiden sich damit grundlegend von Debitkarten, bei denen jede Zahlung sofort vom Girokonto abgebucht wird. Wer den Unterschied kennt, kann besser einschätzen, welches Zahlungsmittel zum eigenen Umgang mit Geld passt.

  • Kreditrahmen: das vereinbarte Ausgabelimit der Karte
  • Abrechnungszeitraum: meist ein Monat, danach folgt die Rechnung
  • Teilzahlungsfunktion: Ratenzahlung des offenen Betrags gegen Zinsen
  • Vollzahlung: Begleichung der gesamten Rechnung, in der Regel zinsfrei

Kreditrahmen, Effektivzins und Teilzahlungsfunktion im Detail

Der Kreditrahmen bestimmt, wie viel Geld über die Karte maximal ausgegeben werden darf. Die Bank legt ihn anhand der Bonitätsprüfung fest, die seit Einführung des § 505a BGB verpflichtend vor jedem Vertragsschluss stattfindet. Einkommen, bestehende Verbindlichkeiten und die Schufa-Auskunft fließen dabei in die Bewertung ein.

Wird die Teilzahlungsfunktion genutzt, zählt vor allem der effektive Jahreszins. Er umfasst neben dem reinen Zinssatz auch weitere Kosten des Kredits und ist die einzige Größe, die verschiedene Angebote wirklich vergleichbar macht. Ein reiner Nominalzins ohne Effektivzinsangabe reicht für einen seriösen Vergleich nicht aus.

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen der Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion und dem klassischen Ratenkredit. Während ein Ratenkredit als Verbraucherdarlehen unter § 491 ff. BGB fällt und mit fester Laufzeit vergeben wird, bleibt der Kreditrahmen einer Karte revolvierend nutzbar, sobald ein Teil zurückgezahlt wurde.

GrößeBedeutung
Kreditrahmenmaximal verfügbarer Ausgabebetrag der Karte
EffektivzinsGesamtkosten der Teilzahlung in Prozent pro Jahr, gesetzlich auszuweisen
AbrechnungssaldoSumme der offenen Buchungen am Ende des Zeitraums
Mindestratevom Anbieter festgelegter Mindestbetrag der monatlichen Rückzahlung

Jahresgebühr und weitere Kosten im Blick behalten

Die Jahresgebühr ist bei vielen Anbietern nur ein Teil der Gesamtkosten einer Kreditkarte. Wer ausschließlich auf diese eine Zahl schaut, übersieht leicht weitere Posten, die im Alltag deutlich stärker ins Gewicht fallen können.

Dazu zählen Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten, insbesondere im Ausland, sowie Fremdwährungsgebühren, die bei Zahlungen außerhalb des Euroraums anfallen. Manche Anbieter berechnen zusätzlich Kosten für Ersatzkarten, Auslandseinsätze oder die Nutzung der Teilzahlungsfunktion.

Ein sorgfältiger Kreditkartenvergleich betrachtet deshalb immer das Gesamtpaket aus Jahresgebühr, Transaktionskosten und Zinssätzen bei Teilzahlung. Nur so lässt sich einschätzen, ob eine auf den ersten Blick günstige Karte im Alltag wirklich preiswert bleibt.

  • Jahresgebühr: fixer Betrag für die Kartennutzung, teils im ersten Jahr erlassen
  • Bargeldabhebung: oft mit Gebühr belegt, besonders außerhalb des Euroraums
  • Fremdwährungsgebühr: Aufschlag bei Zahlungen in anderer Währung
  • Kosten der Teilzahlungsfunktion: Effektivzins bei Ratenzahlung

Versicherungsleistungen bei Kreditkarten mit Zusatzpaket

Kreditkarten mit Versicherungspaket bieten oft mehrere Schutzbausteine, die vor allem auf Reisen greifen. Dazu gehören typischerweise eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktrittsversicherung, eine Mietwagenversicherung, eine Auslandsunfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung.

Der Versicherungsschutz greift in der Regel nur, wenn die Reisekosten mit der jeweiligen Karte bezahlt wurden. Diese Bedingung wird häufig übersehen und führt im Schadensfall zu unangenehmen Überraschungen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor Reiseantritt lohnt sich deshalb immer.

Auch Selbstbeteiligungen sind bei manchen Leistungen üblich. Wer regelmäßig reist, sollte den Umfang des Versicherungspakets genau mit den eigenen Bedürfnissen abgleichen, statt sich allein auf die Kartenwerbung zu verlassen.

VersicherungsbausteinTypischer Schutzumfang
AuslandskrankenversicherungKosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland
ReiserücktrittsversicherungErstattung bei krankheitsbedingter Reiseabsage
MietwagenversicherungSchutz bei Schäden am Mietfahrzeug
ReisegepäckversicherungErsatz bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck
Kreditkarten

Lounge-Zugang und Zusatzleistungen auf Reisen

Manche Kreditkarten gewähren Zugang zu Flughafenlounges, meist gegen eine bestimmte Kartenklasse oder ein Mindestumsatzvolumen. Diese Lounges bieten Rückzugsräume abseits der belebten Terminals, teils mit Verpflegung, Arbeitsplätzen oder Ruhebereichen.

Weitere Zusatzleistungen können vergünstigte oder bevorzugte Behandlung bei Mietwagenanbietern, Statusvorteile bei Partnerhotels oder erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten bei Flügen umfassen. Diese Leistungen unterscheiden sich stark zwischen den Anbietern und sind oft an eine höhere Jahresgebühr gekoppelt.

Vor der Wahl einer Karte mit solchen Zusatzleistungen lohnt sich die Rechnung: Reisen Sie häufig genug, damit sich der Zusatznutzen gegenüber der höheren Gebühr wirklich rechnet. Für gelegentliche Reisende ist eine Karte ohne diese Extras oft die wirtschaftlichere Wahl.

  • Lounge-Zugang: Ruhebereich am Flughafen, oft mit Verpflegung
  • Statusvorteile: bevorzugte Behandlung bei Partnerprogrammen
  • Mietwagenvorteile: teils vergünstigte Konditionen bei Kooperationspartnern

Bonusprogramme, Cashback und Meilen sammeln

Bonusprogramme belohnen die Kartennutzung mit Punkten, die sich später gegen Prämien, Flüge oder Einkaufsgutschriften eintauschen lassen. Cashback-Modelle funktionieren einfacher: Ein Teil des Kaufbetrags fließt direkt als Gutschrift zurück auf das Kartenkonto.

Meilenprogramme richten sich vor allem an Vielreisende. Punkte lassen sich hier häufig in Flugmeilen bei Partnerairlines umwandeln, wodurch sich über die Zeit Flüge oder Sitzplatzupgrades ansparen lassen. Wichtig ist dabei, die Einlösebedingungen zu prüfen, denn Punktewerte und Verfallsfristen unterscheiden sich zwischen den Programmen erheblich.

Wer ein Bonusprogramm bewusst nutzen möchte, sollte die eigene Ausgabenstruktur betrachten. Nur wenn regelmäßig relevante Umsätze über die Karte laufen, lohnt sich ein Programm mit höherer Jahresgebühr gegenüber einer gebührenfreien Alternative ohne Zusatzleistungen.

  • Punkteprogramme: Sammeln und Eintauschen gegen Prämien
  • Cashback: prozentuale Gutschrift auf getätigte Umsätze
  • Meilenprogramme: Umwandlung von Punkten in Flugmeilen

Kreditkarte beantragen: Ablauf und Voraussetzungen

Die Beantragung einer Kreditkarte läuft heute überwiegend online ab. Nach dem Ausfüllen des Antrags folgt eine Identifikation, bei der Banken meist zwischen PostIdent in einer Filiale und dem schnelleren VideoIdent per Videochat wählen lassen.

Bis zur Freischaltung vergehen üblicherweise wenige Tage bis mehrere Wochen, abhängig vom Anbieter und der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Voraussetzung ist in der Regel ein regelmäßiges Einkommen, ein Wohnsitz in Deutschland sowie eine ausreichende Bonität, die im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a BGB festgestellt wird.

Wichtig zu wissen: Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion greift nach § 495 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher sollten die Vertragsunterlagen deshalb sorgfältig aufbewahren und die Widerrufsfrist im Blick behalten.

SchrittInhalt
AntragOnline-Formular mit persönlichen und finanziellen Angaben
IdentifikationPostIdent in der Filiale oder VideoIdent per Videochat
BonitätsprüfungPrüfung nach § 505a BGB, inklusive Schufa-Abfrage
FreischaltungKartenversand und Aktivierung nach positiver Prüfung

Kreditkartenlimit erhöhen: So gehen Sie vor

Ein höheres Kreditkartenlimit verschafft mehr finanziellen Spielraum, bringt aber auch mehr Verantwortung mit sich. Banken entscheiden über eine Erhöhung meist auf Basis der bisherigen Zahlungshistorie und einer erneuten Bonitätsbewertung.

Wer sein Limit erhöhen möchte, sollte Kartenrechnungen stets pünktlich und möglichst vollständig begleichen. Das signalisiert der Bank Zuverlässigkeit. Eine aktuelle, korrekte Schufa-Auskunft unterstützt den Antrag zusätzlich, weshalb sich eine regelmäßige Prüfung der eigenen Auskunft empfiehlt.

Für das Gespräch mit der Bank lohnt es sich, Einkommensnachweise und eine Übersicht der eigenen Ausgaben bereitzuhalten. Die Bank bewertet die finanzielle Situation dann neu, bevor sie über die Erhöhung entscheidet.

  • Kartenrechnungen pünktlich und vollständig begleichen
  • Schufa-Auskunft regelmäßig prüfen und Fehler korrigieren lassen
  • Einkommensnachweise für das Bankgespräch vorbereiten
  • Ein höheres Limit nur so weit ausschöpfen, wie es das eigene Budget zulässt

Kreditkarte bei negativem Schufa-Eintrag

Ein negativer Schufa-Eintrag schließt eine Kreditkarte nicht grundsätzlich aus, schränkt die Auswahl aber deutlich ein. Prepaid-Kreditkarten sind hier häufig eine praktikable Alternative, da sie vor Nutzung aufgeladen werden müssen und damit kein klassisches Kreditrisiko für den Anbieter darstellen.

Prüfen Sie bei diesen Karten die Konditionen besonders genau. Jahres- und Transaktionsgebühren können höher ausfallen als bei klassischen Kreditkarten, und Zusatzleistungen wie Versicherungen sind oft eingeschränkt oder fehlen ganz.

Ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich in dieser Situation besonders. Wer die Konditionen genau prüft, findet auch mit eingeschränkter Bonität eine Karte, die finanzielle Handlungsfähigkeit im Alltag sichert, ohne unnötig hohe Zusatzkosten zu verursachen.

  • Prepaid-Karten benötigen keine klassische Kreditprüfung, da sie vorab aufgeladen werden
  • Gebühren bei Prepaid-Modellen sorgfältig mit klassischen Karten vergleichen
  • Zusatzleistungen wie Versicherungsschutz vor Vertragsabschluss prüfen

Kreditkarten für Studierende

Studierende haben oft ein unregelmäßiges oder geringes Einkommen, worauf viele Banken mit speziellen Studentenkreditkarten reagieren. Diese Karten kommen häufig ohne Jahresgebühr aus und sind auf ein überschaubares Budget zugeschnitten.

Wichtig ist auch für Studierende eine verantwortungsvolle Nutzung: Ausgaben im Blick behalten, um keine Schulden aufzubauen, und eine Karte wählen, die auch im Ausland, etwa während eines Auslandssemesters, breit akzeptiert wird. Ein vertiefter Vergleich speziell für Studentenkreditkarten findet sich in einem eigenen Ratgeber dieses Portals.

Wer als Student oder Studentin eine Karte sucht, sollte dieselben Kriterien anlegen wie bei jeder anderen Kreditkarte auch: Gebührenstruktur, Akzeptanz, Zusatzleistungen und die Bedingungen der Bonitätsprüfung.

Kreditkarten

Varianten im Vergleich

MerkmalKlassische KreditkartePrepaid-KreditkarteDebitkarte
ZahlungsprinzipKreditrahmen, spätere AbrechnungGuthaben wird vorab aufgeladenBelastung erfolgt direkt vom Girokonto
Bonitätsprüfungerforderlich nach § 505a BGBmeist nicht erforderlichin der Regel nicht erforderlich
Teilzahlungsfunktionhäufig vorhandennicht vorhandennicht vorhanden
Überziehungsrisikovorhanden bei Teilzahlungausgeschlossen, da nur Guthaben nutzbarabhängig vom Dispositionsrahmen des Kontos
Typischer EinsatzzweckReisen, größere Anschaffungen, Ratenzahlungkontrollierte Ausgaben, Alternative bei eingeschränkter BonitätAlltagszahlungen mit direktem Kontobezug

So läuft es ab

  1. Bedarf klären: Reisehäufigkeit, gewünschte Zusatzleistungen und monatliches Ausgabevolumen festlegen.
  2. Angebote im Kreditkartenvergleich gegenüberstellen: Jahresgebühr, Effektivzins, Fremdwährungsgebühr und Versicherungsumfang prüfen.
  3. Antrag online stellen und die geforderten persönlichen sowie finanziellen Angaben vollständig ausfüllen.
  4. Identifikation per PostIdent in der Filiale oder per VideoIdent per Videochat durchführen.
  5. Bonitätsprüfung und Schufa-Abfrage des Anbieters abwarten.
  6. Nach positiver Prüfung Karte aktivieren und Vertragsunterlagen inklusive Widerrufsbelehrung aufbewahren.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kreditkarte und Debitkarte?

Eine Kreditkarte bucht Ausgaben über einen Kreditrahmen und rechnet sie meist erst am Monatsende ab, während eine Debitkarte jede Zahlung sofort vom Girokonto abbucht. Bei der Kreditkarte kann zusätzlich eine Teilzahlungsfunktion genutzt werden, bei der Zinsen anfallen. Debitkarten bieten dafür einen direkteren Überblick über den tatsächlichen Kontostand.

Wie lange dauert die Beantragung einer Kreditkarte?

Je nach Anbieter und Bearbeitungsgeschwindigkeit vergehen wenige Tage bis mehrere Wochen. Eine Online-Beantragung mit VideoIdent verläuft in der Regel schneller als eine Beantragung mit PostIdent in der Filiale.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Kreditkarte?

Üblich sind Einkommensnachweise, ein Identitätsnachweis für PostIdent oder VideoIdent sowie ein Wohnsitz in Deutschland. Die Bank prüft diese Angaben im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bonitätsprüfung.

Bekomme ich eine Kreditkarte trotz negativer Schufa?

Eine klassische Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion ist bei negativer Schufa schwierig zu bekommen. Prepaid-Kreditkarten sind hier häufig eine Alternative, da sie vor Nutzung aufgeladen werden und deshalb meist ohne klassische Kreditprüfung auskommen.

Wie kann ich mein Kreditkartenlimit erhöhen?

Eine pünktliche und vollständige Begleichung der Kartenrechnungen sowie eine positive Schufa-Auskunft verbessern die Chancen auf eine Erhöhung. Der direkte Kontakt zur Bank mit aktuellen Einkommensnachweisen ist dabei der übliche Weg.

Was kostet eine Kreditkarte im Ausland?

Neben einer möglichen Jahresgebühr fallen im Ausland oft Fremdwährungsgebühren sowie Gebühren für Bargeldabhebungen an. Die Höhe unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern, weshalb ein Vergleich vor Reiseantritt sinnvoll ist.

Welche Versicherungen sind bei Kreditkarten mit Reisepaket enthalten?

Häufig gehören Auslandskrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Mietwagenversicherung und Reisegepäckversicherung dazu. Der Schutz greift in der Regel nur, wenn die Reisekosten mit der jeweiligen Karte bezahlt wurden.

Was bedeutet Effektivzins bei einer Kreditkarte?

Der Effektivzins zeigt die tatsächlichen jährlichen Kosten der Teilzahlungsfunktion in Prozent an und muss nach § 6a PAngV ausgewiesen werden. Er ist die maßgebliche Größe, um Angebote verschiedener Anbieter vergleichbar zu machen.

Kann ich eine Kreditkarte widerrufen?

Bei einer Kreditkarte mit Teilzahlungsfunktion besteht nach § 495 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die genaue Frist und die Formalitäten stehen in der Widerrufsbelehrung, die dem Vertrag beigefügt ist.

Ist eine Prepaid-Kreditkarte eine echte Kreditkarte?

Eine Prepaid-Kreditkarte trägt das Logo eines Kartennetzwerks und wird ähnlich akzeptiert wie eine klassische Kreditkarte, arbeitet aber ohne Kreditrahmen. Es kann nur das vorab aufgeladene Guthaben ausgegeben werden, ein Überziehen ist ausgeschlossen.

Begriffe kurz erklärt


Kreditrahmen

Das von der Bank eingeräumte maximale Ausgabelimit einer Kreditkarte.

Effektivzins

Die gesetzlich auszuweisende Gesamtjahreskostenangabe für die Teilzahlungsfunktion einer Kreditkarte.

Teilzahlungsfunktion

Die Möglichkeit, offene Kartenbeträge in Raten statt vollständig auf einmal zurückzuzahlen.

Jahresgebühr

Der jährlich fällige Fixbetrag für die Nutzung einer Kreditkarte, den nicht jeder Anbieter erhebt.

Fremdwährungsgebühr

Ein Aufschlag, der bei Zahlungen außerhalb des Euroraums auf den Umrechnungskurs erhoben wird.

Bonitätsprüfung

Die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Kreditwürdigkeit vor Vergabe einer Kreditkarte.

PostIdent und VideoIdent

Verfahren zur Identitätsprüfung bei der Kontoeröffnung, entweder in der Postfiliale oder per Videochat.

Basiskonto

Ein gesetzlich garantiertes Girokonto, auf das jeder Verbraucher in Deutschland Anspruch hat.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 491 ff. BGB, Verbraucherdarlehensvertrag
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 495 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 502 BGB, Vorfälligkeitsentschädigung
  • Bürgerliches Gesetzbuch, § 505a BGB, Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Preisangabenverordnung, § 6a PAngV, Angabe des effektiven Jahreszinses
  • Zahlungskontengesetz (ZKG), Regelungen zum Basiskonto und zur Kontowechselhilfe
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik
  • Schufa Holding AG

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