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Girokonto 2026: Vergleich, Gebühren und Kontowechsel
Girokonto im Vergleich: Kontoführung, Dispozins, Karten und Kontowechsel verständlich erklärt, inklusive Basiskonto nach ZKG und Rechtsgrundlagen.
Girokonto vergleichen: Gebühren, Zinsen und Prämien
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Ein Girokonto ist das Konto für den laufenden Zahlungsverkehr: Gehaltseingang, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen laufen darüber. Worauf es ankommt, sind die Kontoführungsgebühren, der Dispozins bei Überziehung, die Konditionen der mitgelieferten Karte und die Frage, ob ein Kontowechselservice nach dem Zahlungskontengesetz angeboten wird. Ein Vergleich zeigt, welches Kontomodell zum eigenen Zahlungsverhalten passt, von der klassischen Filialbank über die Direktbank bis zum Basiskonto für Menschen ohne bestehende Bankverbindung.
Auf einen Blick
- Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat nach § 30 ff. ZKG Anspruch auf ein Basiskonto, unabhängig von der Bonität.
- Ein Kontowechsel wird durch den gesetzlichen Kontowechselservice nach § 20 ZKG erleichtert, den Banken auf Wunsch anbieten müssen.
- Der Widerruf eines neu abgeschlossenen Zahlungsdiensterahmenvertrags ist nach § 355 BGB in Verbindung mit § 675e BGB fristgebunden möglich.
- Bei einer Überziehung ohne vereinbarten Dispositionsrahmen gilt die geduldete Überziehung, deren Bedingungen die Bank im Preisverzeichnis offenlegen muss.
- Kontoauszüge und die wesentlichen Vertragsbedingungen muss die Bank in einem Entgeltinformationsblatt verständlich zusammenfassen.
Was ein Girokonto leistet
Ein Girokonto ist ein Zahlungskonto, über das der gesamte laufende Geldverkehr abgewickelt wird. Gehalt oder Rente gehen darauf ein, Miete, Versicherungen und Abonnements werden per Lastschrift oder Dauerauftrag abgebucht. Ohne ein solches Konto lassen sich in Deutschland kaum Verträge abschließen, da Vermieter, Arbeitgeber und Versorger eine Kontoverbindung verlangen.
Von einem reinen Sparkonto unterscheidet sich das Girokonto durch die tägliche Verfügbarkeit. Guthaben und Dispositionsrahmen stehen sofort zur Verfügung, es gibt keine Kündigungsfristen für Abhebungen. Die Grundfunktionen sind bei den meisten Banken vergleichbar:
- Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften im SEPA-Raum
- Eine Girocard, oft ergänzt um eine Debit- oder Kreditkarte
- Online-Banking mit Zugriff auf Umsätze und digitale Kontoauszüge
- Bargeldversorgung über ein Geldautomatennetz
Wie umfangreich das Angebot ausfällt, unterscheidet sich zwischen Filialbanken, Direktbanken und reinen Smartphone-Banken deutlich. Ein Vergleich lohnt sich, weil die Unterschiede bei Gebühren und Leistungsumfang teils erheblich sind.
Kontoführungsgebühren und Kostenmodelle
Kontoführungsgebühren sind der wiederkehrende Grundpreis für die Kontoführung, meist monatlich abgebucht. Viele Banken erlassen die Gebühr, wenn ein regelmäßiger Geldeingang ab einer bestimmten Höhe nachgewiesen wird, andere verlangen sie unabhängig vom Nutzungsverhalten.
Direktbanken kalkulieren häufig günstiger, weil sie kein Filialnetz unterhalten. Filialbanken rechtfertigen höhere Gebühren mit persönlicher Beratung vor Ort. Neben der reinen Kontoführung fallen weitere Posten an, die im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt sein müssen:
| Kostenposition | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Grundgebühr | oft an Mindestgeldeingang oder Kontomodell gekoppelt |
| Kartenentgelt | separate Gebühr für Debit- oder Kreditkarte möglich |
| Bargeldabhebung | abhängig vom Automatennetz und Land |
| Fremdwährungsentgelt | bei Zahlungen außerhalb der Eurozone relevant |
| Papierauszug | viele Banken berechnen den postalischen Versand gesondert |
Vergleichen Sie das Preis- und Leistungsverzeichnis vollständig, nicht nur die beworbene Grundgebühr. Ein Konto ohne Kontoführungsgebühr kann bei Nebenkosten teurer sein als ein Konto mit moderater Grundgebühr und günstigeren Zusatzleistungen.
Dispositionskredit und Überziehung
Der Dispositionskredit, kurz Dispo, ist ein eingeräumter Rahmen, bis zu dem das Konto ohne gesonderte Genehmigung überzogen werden darf. Die Höhe richtet sich meist am regelmäßigen Geldeingang aus und wird von der Bank individuell festgelegt.
Der Dispozins liegt in der Regel deutlich über dem Zins vergleichbarer Ratenkredite. Für kurzfristige Engpässe ist der Dispo praktisch, für eine dauerhafte Finanzierung ist er teuer. Eine Alternative für größere oder länger laufende Beträge ist ein Ratenkredit mit fester Tilgung und planbarer Laufzeit.
- Prüfen Sie den effektiven Jahreszins des Dispos im Preisverzeichnis.
- Nutzen Sie den Dispo nur für kurzfristige Überbrückungen.
- Erkundigen Sie sich, ob eine geduldete Überziehung über den vereinbarten Rahmen hinaus möglich ist und zu welchen Konditionen.
- Vergleichen Sie bei dauerhaftem Kreditbedarf die Konditionen eines Ratenkredits.
Banken müssen vor der Einräumung eines Dispositionsrahmens die Kreditwürdigkeit prüfen. Diese Prüfung schützt vor einer Überschuldung, kann aber auch dazu führen, dass der Rahmen niedriger ausfällt als gewünscht oder ganz entfällt.
Karten zum Girokonto: Girocard, Debitkarte, Kreditkarte
Zu einem Girokonto gehört in den meisten Fällen eine Girocard, mit der am Geldautomaten Bargeld abgehoben und im Handel bargeldlos bezahlt werden kann. Viele Banken bieten ergänzend eine Debitkarte an, die Beträge sofort vom Konto abbucht, oder eine echte Kreditkarte mit späterer Abrechnung.
Der Unterschied ist für die Kontoführung relevant, weil Debit- und Kreditkarten im Ausland oft breiter akzeptiert werden als die klassische Girocard. Für Online-Zahlungen und Reisen ist eine zusätzliche Karte deshalb häufig sinnvoll.
| Kartenart | Abrechnung |
|---|---|
| Girocard | direkte Belastung, primär im Inland verbreitet |
| Debitkarte | sofortige Belastung des Kontos, international einsetzbar |
| Kreditkarte | gesammelte Abrechnung, meist monatlich, teils mit Zinsbindung bei Teilzahlung |
Achten Sie bei Kreditkarten auf ein separates Jahresentgelt und auf Fremdwährungsgebühren. Ein eigener Vergleich lohnt sich, da Kartenkonditionen unabhängig vom Girokonto verhandelt werden können.

Online-Banking, App und Sicherheit
Das Online-Banking hat den klassischen Papierkontoauszug weitgehend abgelöst. Kontobewegungen lassen sich in Echtzeit über die Banking-App oder das Web-Banking einsehen, viele Banken versenden zusätzlich Push-Benachrichtigungen bei Buchungen.
Für Überweisungen und Freigaben ist eine starke Kundenauthentifizierung vorgeschrieben, meist über eine zweite Bestätigung per App oder TAN-Verfahren. Diese Vorgabe verringert das Risiko unautorisierter Zahlungen erheblich.
- Prüfen Sie, welches TAN-Verfahren die Bank anbietet und ob es ohne zusätzliches Gerät funktioniert.
- Aktivieren Sie Transaktionsbenachrichtigungen, um Buchungen zeitnah zu erkennen.
- Melden Sie unautorisierte Abbuchungen der Bank umgehend, um Ihre Rechte aus dem Zahlungsdiensterecht zu wahren.
Bei Verlust einer Karte oder Verdacht auf Missbrauch ist die sofortige Sperrung über die Banking-App oder den bundesweiten Sperr-Notruf der richtige erste Schritt.
Girokonto eröffnen: Online oder in der Filiale
Ein Girokonto lässt sich heute überwiegend online eröffnen. Nach dem Ausfüllen eines Formulars mit den persönlichen Daten folgt die Identifikation, meist per Videoidentifikation oder über das Postident-Verfahren in einer Filiale.
Nach erfolgreicher Identifikation werden die Vertragsunterlagen digital oder handschriftlich unterschrieben. Anschließend erhält der Kontoinhaber die Zugangsdaten zum Online-Banking sowie die Karte per Post.
Eine Eröffnung in der Filiale bietet dagegen persönliche Beratung und die Möglichkeit, Rückfragen direkt zu klären. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob eine laufende Beratung vor Ort gewünscht wird oder ob die Kontoführung überwiegend digital erfolgen soll.
Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz
Das Basiskonto ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen. Er gilt nach § 30 ff. ZKG für Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union, unabhängig von einer bestehenden Bonitätsauskunft.
Ein Basiskonto ermöglicht Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen, in der Regel jedoch ohne Dispositionsrahmen. Banken dürfen die Eröffnung nur in gesetzlich klar geregelten Ausnahmefällen ablehnen, etwa bei Vorliegen bestimmter Straftaten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr.
- Der Anspruch besteht unabhängig von der Bonität des Antragstellers.
- Das Konto arbeitet auf Guthabenbasis, ein Dispo ist regelmäßig nicht Teil des Angebots.
- Die BaFin ist Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Vorgaben aus dem Zahlungskontengesetz.
Wer ein Basiskonto beantragt und eine Ablehnung erhält, kann sich mit einer Beschwerde an die BaFin wenden. Das Gesetz sieht dafür ein geregeltes Verfahren vor.
Kontowechsel: gesetzlicher Service und eigene Vorbereitung
Ein Kontowechsel lohnt sich, wenn die neue Bank bessere Konditionen bietet oder das bisherige Kontomodell nicht mehr passt. Der gesetzliche Kontowechselservice nach § 20 ZKG erleichtert den Umzug, indem die neue Bank auf Wunsch Zahlungspartner über die geänderte Kontoverbindung informiert.
Vor der Nutzung des Services müssen einige Punkte geklärt sein, damit keine Zahlung ins Leere läuft:
- Neues Konto mit passenden Konditionen auswählen und eröffnen.
- Kontowechselservice der neuen Bank beauftragen, sofern angeboten.
- Bestehende Daueraufträge und bekannte Lastschriftgläubiger zusätzlich selbst prüfen.
- Übergangszeit einplanen, in der beide Konten parallel geführt werden.
- Altes Konto erst kündigen, wenn alle Zahlungen nachweislich umgestellt sind.
Auch mit Kontowechselservice bleibt eine eigene Kontrolle sinnvoll, da nicht jeder Zahlungspartner automatisch erfasst wird. Ein Blick in die letzten Kontoauszüge des alten Kontos zeigt, welche Lastschriften und Daueraufträge tatsächlich aktiv sind.
Girokonto für Studierende, Kinder und Selbstständige
Für unterschiedliche Lebenssituationen gibt es eigene Kontomodelle. Ein Studentenkonto ist meist auf ein bestimmtes Alter oder einen Immatrikulationsnachweis begrenzt und häufig ohne Kontoführungsgebühr geführt, solange der Studienstatus nachgewiesen wird.
Ein Konto für Kinder und Jugendliche arbeitet in der Regel auf Guthabenbasis ohne Überziehungsmöglichkeit, damit keine Schulden entstehen können. Eltern erhalten häufig eine Zusatzkarte oder einen Einblick in die Kontoumsätze.
Selbstständige und Unternehmer benötigen für geschäftliche Zahlungen ein separates Geschäftskonto, das buchhalterisch vom Privatkonto getrennt ist. Diese Trennung erleichtert die Steuererklärung und ist bei bestimmten Rechtsformen vorgeschrieben.
- Studentenkonto: an Nachweis der Ausbildung gebunden, oft befristet vergünstigt
- Kinderkonto: Guthabenbasis, keine Überziehung möglich
- Geschäftskonto: getrennte Buchführung, oft mit höherem Grundentgelt
Guthabenzinsen und Zusatzleistungen einordnen
Girokonten sind primär für den Zahlungsverkehr gedacht, nicht für die Geldanlage. Guthabenzinsen auf dem Girokonto sind selten und meist an Bedingungen wie einen Mindestgeldeingang oder eine Kontoführungsgebühr geknüpft. Wer Guthaben verzinst anlegen möchte, findet auf einem Tagesgeldkonto oder Sparkonto passendere Konditionen.
Manche Banken werben mit Wechselprämien oder Cashback-Programmen für bestimmte Kartenzahlungen. Solche Aktionen sind zeitlich begrenzt und häufig an Bedingungen wie eine Mindestlaufzeit gebunden.
- Prüfen Sie, ob eine Prämie an eine Kündigungsfrist oder Rückzahlung gekoppelt ist.
- Lesen Sie die Bedingungen für Cashback-Programme, insbesondere Ausschlüsse bei bestimmten Händlerkategorien.
- Vergleichen Sie eine Prämie immer mit den laufenden Kontoführungskosten über die gesamte Bindungsdauer.
Eine kurzfristige Prämie gleicht selten eine dauerhaft hohe Kontoführungsgebühr aus. Die laufenden Kosten über mehrere Jahre sind für die Auswahl entscheidender als eine einmalige Aktion.

Varianten im Vergleich
| Merkmal | Girokonto | Basiskonto | Studentenkonto | Geschäftskonto |
|---|---|---|---|---|
| Zielgruppe | alle Verbraucher | Personen ohne bestehende Kontoverbindung, auch bei negativer Bonität | Studierende bis zu einer Altersgrenze | Selbstständige und Unternehmen |
| Dispositionsrahmen | je nach Bonität und Geldeingang | regelmäßig nicht vorgesehen | je nach Bank, oft eingeschränkt | je nach Bank und Umsatz |
| Kontoführungsgebühr | je nach Kontomodell | im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu vertretbaren Kosten | häufig entfällt sie während des Studiums | meist eigenes Preismodell |
| Rechtsgrundlage | allgemeines Zahlungsdiensterecht | § 30 ff. ZKG | allgemeines Zahlungsdiensterecht | allgemeines Zahlungsdiensterecht, teils Rechtsformvorgaben |
So läuft es ab
- Bedarf klären: laufende Nutzung, gewünschte Karten, Filiale oder reine Online-Führung.
- Konten anhand von Kontoführungsgebühren, Dispozins und Kartenkonditionen vergleichen.
- Konto online oder in der Filiale beantragen und Identifikation durchführen.
- Bei einem Wechsel den Kontowechselservice der neuen Bank beauftragen.
- Bestehende Daueraufträge und Lastschriften zusätzlich selbst auf das neue Konto umstellen.
- Altes Konto erst kündigen, wenn alle Zahlungen nachweislich über das neue Konto laufen.
Häufige Fragen
Was ist ein Girokonto und wofür wird es gebraucht?
Ein Girokonto ist ein Zahlungskonto für den laufenden Geldverkehr, über das Gehalt, Miete, Lastschriften und Kartenzahlungen abgewickelt werden. Ohne ein solches Konto lassen sich in Deutschland viele Verträge kaum abschließen, da eine Kontoverbindung meist Voraussetzung ist.
Wie hoch dürfen Kontoführungsgebühren sein?
Eine feste gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, die Höhe legt jede Bank selbst im Preis- und Leistungsverzeichnis fest. Ein Vergleich verschiedener Kontomodelle zeigt, welche Gebühr zum eigenen Zahlungsverhalten passt.
Habe ich Anspruch auf ein Girokonto ohne Bonitätsprüfung?
Einen Anspruch auf ein Basiskonto gibt es nach § 30 ff. ZKG unabhängig von der Bonität, allerdings meist ohne Dispositionsrahmen. Eine vollständige Kontoeröffnung ohne jede Prüfung der Identität und der Angaben ist rechtlich nicht möglich.
Wie funktioniert der gesetzliche Kontowechselservice?
Nach § 20 ZKG kann die neue Bank auf Wunsch bekannte Zahlungspartner über die geänderte Kontoverbindung informieren. Eine eigene Kontrolle der Daueraufträge und Lastschriften bleibt trotzdem sinnvoll, damit keine Zahlung übersehen wird.
Was passiert, wenn ich mein Konto ohne Absprache überziehe?
Ohne vereinbarten Dispositionsrahmen handelt es sich um eine geduldete Überziehung, deren Konditionen die Bank im Preisverzeichnis offenlegen muss. Die Zinsen dafür liegen in der Regel über denen eines eingeräumten Dispos.
Kann ich ein Girokonto jederzeit kündigen?
Ein Girokonto lässt sich in der Regel mit einer kurzen Frist kündigen, die genauen Bedingungen stehen im Kontovertrag. Vor der Kündigung sollten alle Daueraufträge und Lastschriften auf ein neues Konto umgestellt sein.
Welche Karte passt zu meinem Girokonto?
Zur Grundausstattung gehört meist eine Girocard, viele Banken bieten zusätzlich eine Debit- oder Kreditkarte an. Für Reisen und Online-Zahlungen ist eine international einsetzbare Karte häufig praktischer als die klassische Girocard.
Gibt es noch Zinsen auf dem Girokonto?
Guthabenzinsen auf Girokonten sind selten geworden und meist an Bedingungen wie einen Mindestgeldeingang gebunden. Für eine verzinste Geldanlage eignen sich Tagesgeld- oder Sparkonten in der Regel besser.
Welches Konto brauchen Selbstständige?
Für geschäftliche Zahlungen ist ein separates Geschäftskonto sinnvoll, das die private und geschäftliche Buchführung trennt. Bei bestimmten Rechtsformen ist diese Trennung vorgeschrieben.
Was ist der Unterschied zwischen Basiskonto und normalem Girokonto?
Ein Basiskonto ist ein gesetzlich garantierter Mindestzugang zum Zahlungsverkehr, unabhängig von der Bonität, in der Regel jedoch ohne Dispositionsrahmen. Ein reguläres Girokonto bietet meist mehr Funktionen, setzt dafür aber häufig eine positive Bonitätsprüfung voraus.
Begriffe kurz erklärt
- Girokonto
- Zahlungskonto für den laufenden Geldverkehr wie Gehalt, Miete und Kartenzahlungen.
- Basiskonto
- Gesetzlich garantiertes Konto nach dem Zahlungskontengesetz, unabhängig von der Bonität.
- Dispositionskredit
- Vereinbarter Rahmen, bis zu dem das Girokonto ohne gesonderte Genehmigung überzogen werden darf.
- Geduldete Überziehung
- Überziehung des Kontos über den vereinbarten Dispositionsrahmen hinaus, meist zu höheren Konditionen.
- Kontowechselservice
- Gesetzlich geregelte Unterstützung der neuen Bank beim Umzug von Zahlungspartnern auf das neue Konto.
- Girocard
- Standardkarte zum Girokonto für Abhebungen und Kartenzahlungen, vorwiegend im Inland einsetzbar.
- Zahlungskontengesetz
- Gesetz, das unter anderem den Anspruch auf ein Basiskonto und den Kontowechselservice regelt.
- Entgeltinformationsblatt
- Übersicht der wesentlichen Gebühren eines Zahlungskontos, die Banken bereitstellen müssen.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- Zahlungskontengesetz ZKG
- § 30 ff. ZKG, Anspruch auf ein Basiskonto
- § 20 ZKG, Kontowechselservice
- § 675e BGB, Zahlungsdiensterecht
- § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- BaFin, Verbraucherinformation zu Zahlungskonten
- Deutsche Bundesbank, Zahlungsverkehrsstatistik
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