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Private Krankenversicherung: Leistungen, Beiträge und Wechsel im Überblick

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Private Krankenversicherung im Vergleich: Leistungen, Beiträge, Tarifwechsel und Voraussetzungen für Selbstständige, Beamte und Angestellte erklärt.

Private Krankenversicherung: Eine Gesundheitsinvestition, die sich langfristig auszahlt

Von

der Absicherung gegen unvorhersehbare gesundheitliche Risiken bis hin zur individuellen Gestaltung des Versicherungsschutzes bietet die Private Krankenversicherung beachtliche Vorteile. Im Vergleich zu anderen Einkommenssicherungsmaßnahmen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen, behauptet sie sich als hervorragende Möglichkeit zur langfristigen Absicherung. Doch wie schlägt sie sich im direkten Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung? In unserem Check nehmen wir die Vor- und Nachteile beider Optionen unter die Lupe und vergleichen, welche Versicherung für wen am besten geeignet ist. Besondere Beachtung finden dabei Aspekte wie Beitragsbemessungsgrenze, Leistungen und Kundenbetreuung.

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Private Krankenversicherung: Symbolbild zum Ratgeber

Die private Krankenversicherung ist eine Vollversicherung außerhalb der gesetzlichen Krankenkassen, deren Beitrag sich nach Gesundheitszustand, Alter und gewähltem Leistungsumfang bei Vertragsschluss richtet. Wichtig ist, dass Leistungen, Selbstbeteiligung und Beitragsentwicklung über Jahrzehnte zusammenpassen, denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist später nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Vergleich zeigt, welche Tarife zu Beruf, Familienstand und Gesundheitsbudget passen, und ordnet Fachbegriffe wie Alterungsrückstellung, Basistarif und Beihilfe für Sie ein.

Auf einen Blick

  • In die private Krankenversicherung wechseln können vor allem Selbstständige, Beamte und Angestellte, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.
  • Die Aufnahme in eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, geregelt über die Versicherungspflicht nach § 193 VVG und § 193 SGB V.
  • Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen des § 257 SGB V erfüllt sind.
  • Jeder private Krankenversicherer muss einen Basistarif mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten, vorgeschrieben in § 152 VAG.
  • Ein neu geschlossener Versicherungsvertrag lässt sich innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, geregelt in § 8 VVG.

Was eine private Krankenversicherung leistet

Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ersetzt für Versicherte die gesetzliche Krankenversicherung vollständig. Anders als bei der gesetzlichen Kasse zahlt jeder Versicherte einen individuellen Beitrag, der sich aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif ergibt, nicht aus dem Einkommen.

Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen werden nicht kostenfrei mitversichert, sondern brauchen einen eigenen Vertrag. Das unterscheidet die PKV deutlich von der Familienversicherung der gesetzlichen Kassen und wirkt sich direkt auf die Haushaltskosten aus, sobald eine Familie wächst.

Der Leistungsumfang wird bei Vertragsschluss festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit gültig, solange Versicherte ihre Beiträge zahlen. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss, welche Leistungen für Ihre Lebensplanung wirklich notwendig sind.

Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann

Nicht jeder darf frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Der Zugang hängt von Berufsstatus und Einkommen ab.

PersonengruppeZugang zur PKV
Angestelltemöglich, sobald das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft übersteigt
Selbstständige und Freiberuflergrundsätzlich frei wählbar, unabhängig vom Einkommen
Beamte, Richter, Soldatenüblich in Kombination mit der Beihilfe des Dienstherrn
Studierendenur in bestimmten Ausnahmefällen, sonst Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse

Wer einmal in die PKV gewechselt ist, kommt später nur schwer wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Vergleichen Sie deshalb vor der Entscheidung, ob Ihre berufliche und familiäre Situation langfristig zur privaten Absicherung passt.

Leistungen und Tarifbausteine im Überblick

Private Krankenversicherer bauen ihre Tarife aus einzelnen Bausteinen zusammen. Versicherte stellen damit einen Schutz zusammen, der zu ihrem Bedarf passt, anstatt einen einheitlichen Leistungskatalog zu erhalten.

  • Freie Arztwahl und freier Zugang zu Fachärzten ohne Überweisung
  • Chefarztbehandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer bei stationären Aufenthalten
  • Erstattung von Heilpraktikerleistungen und alternativen Behandlungsmethoden je nach Tarif
  • Zahnersatz und Kieferorthopädie als eigener Baustein mit unterschiedlichen Erstattungssätzen
  • Krankentagegeld als Ersatz für entgangenes Einkommen nach Ende der Lohnfortzahlung

Je umfangreicher der gewählte Tarif, desto höher fällt in der Regel der Beitrag aus. Vergleichen Sie einzelne Bausteine statt nur den Gesamtpreis, denn zwei Tarife mit ähnlichem Beitrag können bei Zahnersatz oder Heilpraktikerleistungen sehr unterschiedlich erstatten.

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Beiträge, Risikoprüfung und Alterungsrückstellung

Der Einstiegsbeitrag in der privaten Krankenversicherung wird einmalig bei Vertragsschluss über eine Gesundheitsprüfung ermittelt. Vorerkrankungen können zu einem Risikozuschlag oder zum Ausschluss einzelner Leistungen führen.

Damit Beiträge im Alter nicht unbegrenzt steigen, bilden Versicherer sogenannte Alterungsrückstellungen. Ein Teil des Beitrags wird während jüngerer Jahre zurückgelegt und später verwendet, um die im Alter steigenden Gesundheitskosten abzufedern.

Trotz dieser Rückstellungen können Beiträge im Lauf der Vertragslaufzeit angepasst werden, etwa wenn die tatsächlichen Behandlungskosten stärker steigen als kalkuliert. Prüfen Sie bei einem Tarifvergleich deshalb nicht nur den aktuellen Beitrag, sondern auch, wie der Versicherer mit Alterungsrückstellungen umgeht.

Beitragsentlastung und Beitragsrückerstattung

Viele Versicherer bieten optionale Bausteine an, mit denen sich der Beitrag im Ruhestand gezielt senken lässt. Wer zusätzlich einzahlt, baut damit während des Berufslebens ein Polster auf, das später die laufenden Beiträge reduziert.

Ergänzend zahlen manche Tarife eine Beitragsrückerstattung, wenn Versicherte in einem Jahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen haben. Diese Rückerstattung ist eine vertragliche Option, kein gesetzlicher Anspruch, und unterscheidet sich zwischen den Anbietern.

  • Beitragsentlastungstarife wirken erst ab dem Rentenalter und müssen früh genug abgeschlossen werden
  • Beitragsrückerstattung entfällt in Jahren mit Arztbesuchen oder Behandlungen
  • Beide Bausteine sind freiwillig und erhöhen zunächst den laufenden Beitrag

Prävention und Gesundheitsförderung

Neben der Behandlung im Krankheitsfall bieten viele private Krankenversicherer ergänzende Angebote zur Gesundheitsvorsorge an. Dazu zählen Vorsorgeuntersuchungen über den gesetzlichen Umfang hinaus, Kurse zu Ernährung und Bewegung sowie digitale Angebote wie Symptom-Checks oder Videosprechstunden.

Solche Angebote ersetzen keine ärztliche Behandlung, sondern ergänzen sie. Sie können jedoch dazu beitragen, Erkrankungen früher zu erkennen und den Alltag mit chronischen Beschwerden besser zu organisieren.

Prüfen Sie beim Tarifvergleich, welche Präventionsleistungen konkret enthalten sind und ob dafür zusätzliche Kosten entstehen. Der Umfang unterscheidet sich zwischen Anbietern und Tarifstufen erheblich.

Der Basistarif als gesetzliches Auffangnetz

Jeder private Krankenversicherer muss einen sogenannten Basistarif anbieten, dessen Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Grundlage dafür ist § 152 VAG.

Der Basistarif richtet sich vor allem an Menschen, die aus der PKV keinen Zugang mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, etwa weil sie zu alt für einen Wechsel sind oder ihre Selbstständigkeit aufgegeben haben. Eine Gesundheitsprüfung findet im Basistarif nicht in gleichem Umfang statt wie bei regulären PKV-Tarifen.

Der Basistarif ist als Notlösung gedacht, nicht als Einstiegstarif. Die Leistungen liegen meist unter denen regulärer PKV-Tarife, während der Beitrag gedeckelt ist. Vergleichen Sie deshalb zuerst reguläre Tarife und ziehen Sie den Basistarif nur in Betracht, wenn kein anderer Zugang zur Krankenversicherung besteht.

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Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte, Richter und Soldaten erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil ihrer Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung deckt dann den verbleibenden Anteil ab, den die Beihilfe nicht trägt.

Diese Kombination aus Beihilfe und ergänzender PKV ist in der Beamtenschaft weit verbreitet, weil sie im Vergleich zu einer vollen privaten Absicherung oder zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung meist günstiger ausfällt.

  • Der Beihilfesatz hängt von Familienstand und Zahl der Kinder ab
  • Die private Zusatzversicherung wird passgenau auf den verbleibenden Anteil zugeschnitten
  • Ein Wechsel des Beihilfesatzes, etwa durch Heirat, erfordert meist eine Anpassung des Tarifs

Beamtenanwärter sollten den Tarif so früh wie möglich abschließen, da die Gesundheitsprüfung zu Beginn der Laufbahn in der Regel unproblematischer verläuft als später. Ein späterer Wechsel des Versicherers ist zwar möglich, bringt aber erneut eine Gesundheitsprüfung mit sich und lohnt sich deshalb nur nach sorgfältigem Vergleich.

Private Krankenversicherung und Pflege

Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 23 SGB XI geregelt, damit auch PKV-Versicherte im Pflegefall abgesichert sind.

Die private Pflegepflichtversicherung deckt ähnliche Leistungen ab wie die soziale Pflegeversicherung der gesetzlichen Kassen. Wer darüber hinaus zusätzlichen Schutz wünscht, kann ergänzend eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die über die Pflichtleistungen hinausgeht.

Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind zwei getrennte Verträge mit unterschiedlichem Zweck. Prüfen Sie beide Bereiche getrennt, denn ein guter Krankenversicherungstarif sagt nichts über die Qualität der Pflegeabsicherung aus. Gerade im Alter zeigt sich, ob der gewählte Pflegeschutz ausreicht, um die Lücke zwischen Pflegekosten und Pflegepflichtversicherung zu schließen.

Kündigung, Widerruf und Anzeigepflicht

Ein neu abgeschlossener Vertrag zur privaten Krankenversicherung lässt sich innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, geregelt in § 8 VVG. Danach gelten die vertraglichen Kündigungsfristen, die je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich ausfallen können.

Vor Vertragsschluss besteht eine Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Falsche oder unvollständige Angaben können später zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Während der Vertragslaufzeit gelten außerdem Obliegenheiten nach § 28 VVG, etwa Mitwirkungspflichten im Schadenfall. Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer können sich Versicherte kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden, bevor sie den Rechtsweg beschreiten.

Varianten im Vergleich

MerkmalGesetzliche KrankenversicherungPrivate KrankenversicherungPKV-Basistarif
BeitragsgrundlageEinkommenAlter und Gesundheitszustand bei Abschlussgedeckelt, unabhängig vom Einkommen
Familienmitversicherungkostenfrei möglicheigener Vertrag je Person nötigeigener Vertrag je Person nötig
Leistungsumfanggesetzlich einheitlich geregeltindividuell wählbarvergleichbar mit gesetzlicher Krankenversicherung
Gesundheitsprüfungkeineja, bei Vertragsschlusseingeschränkt
Beitragsentwicklung im Altereinkommensabhängigdurch Alterungsrückstellungen gedämpftgedeckelt auf Höchstbeitrag

So läuft es ab

  1. Bedarf klären: Welche Leistungen sind für Beruf, Familienplanung und Gesundheit wichtig.
  2. Tarife vergleichen: Bausteine, Selbstbeteiligung und Beitragsentwicklung mehrerer Anbieter gegenüberstellen.
  3. Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, da falsche Angaben den Versicherungsschutz gefährden können.
  4. Antrag stellen und Risikoprüfung des Versicherers abwarten.
  5. Versicherungsschein prüfen: Leistungen, Beitrag und Wartezeiten mit dem Angebot abgleichen.
  6. Bei Bedarf innerhalb von vierzehn Tagen widerrufen, wenn der Vertrag doch nicht passt.
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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, in der privaten Krankenversicherung nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Die gesetzliche Kasse bietet einen einheitlichen Leistungskatalog, die PKV lässt sich individuell aus Bausteinen zusammenstellen.

Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

Zugang haben vor allem Selbstständige, Beamte und Angestellte, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft übersteigt. Studierende und gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer unterhalb der Grenze haben in der Regel keinen Zugang.

Kann ich später von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ein Rückwechsel ist nur unter engen Voraussetzungen möglich, etwa bei Arbeitslosigkeit oder wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Prüfen Sie deshalb vor Vertragsschluss, ob die private Absicherung langfristig zu Ihrer Lebensplanung passt.

Was ist der PKV-Basistarif?

Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif nach § 152 VAG mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Er richtet sich an Menschen ohne anderen Zugang zur Krankenversicherung und ist als Auffangnetz gedacht, nicht als Einstiegstarif.

Wie beeinflusst mein Gesundheitszustand den Beitrag?

Vor Vertragsschluss prüft der Versicherer über eine Gesundheitsprüfung mögliche Vorerkrankungen. Diese können zu einem Risikozuschlag oder zum Ausschluss einzelner Leistungen führen, weshalb Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Was passiert, wenn ich im Rentenalter nicht mehr genug Rücklagen habe?

Alterungsrückstellungen sollen den Beitrag im Alter dämpfen, ersetzen aber keine vollständige Beitragsgarantie. Optionale Beitragsentlastungstarife, die früh im Berufsleben abgeschlossen werden, können zusätzlich helfen, den Beitrag im Ruhestand zu senken.

Brauche ich als PKV-Versicherter eine zusätzliche Pflegeversicherung?

Ja, privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, geregelt in § 23 SGB XI. Sie ist ein eigener Vertrag, getrennt von der Krankenversicherung.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?

Beamte erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Die private Krankenversicherung wird dann passgenau auf den verbleibenden, von der Beihilfe nicht gedeckten Anteil zugeschnitten.

Kann ich meinen PKV-Vertrag kündigen?

Innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsschluss besteht ein Widerrufsrecht nach § 8 VVG. Danach gelten die vereinbarten Kündigungsfristen, die je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich sind.

Was sind Obliegenheiten in der privaten Krankenversicherung?

Obliegenheiten nach § 28 VVG sind Mitwirkungspflichten während der Vertragslaufzeit, etwa Informationspflichten im Schadenfall. Werden sie verletzt, kann der Versicherer Leistungen kürzen oder verweigern.

Begriffe kurz erklärt


Alterungsrückstellung
Teil des Beitrags, den der Versicherer während jüngerer Jahre zurücklegt, um steigende Kosten im Alter abzufedern.

Basistarif
Gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, geregelt in § 152 VAG.

Beihilfe
Anteilige Kostenübernahme des Dienstherrn für Beamte, die durch eine private Krankenversicherung ergänzt wird.

Beitragsentlastungstarif
Optionaler Baustein, mit dem Versicherte während des Berufslebens Rücklagen für einen niedrigeren Beitrag im Ruhestand bilden.

Versicherungspflichtgrenze
Einkommensgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln dürfen.

Anzeigepflicht
Pflicht, bei Vertragsschluss Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten, geregelt in § 19 VVG.

Pflegepflichtversicherung
Für privat Krankenversicherte verpflichtender Vertrag zur Pflegeabsicherung, geregelt in § 23 SGB XI.

Quellen und Rechtsgrundlagen

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • § 8 VVG, Widerrufsrecht
  • § 11 VVG, Kündigung
  • § 19 VVG, Anzeigepflicht
  • § 28 VVG, Obliegenheiten
  • § 193 SGB V, Versicherungspflicht
  • § 257 SGB V, Arbeitgeberzuschuss
  • § 152 VAG, Basistarif
  • § 23 SGB XI, Pflegepflichtversicherung
  • Versicherungsombudsmann
  • BaFin, Verbraucherinformation

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