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Krankenversicherung im Vergleich: gesetzlich oder privat, Leistungen und Wechsel
Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich: Leistungen, Beitragslogik, Wechselvoraussetzungen und Kündigungsfristen verständlich erklärt.
Vergleich und Bewertung von Krankenversicherungen Was wirklich zählt
In der teilweise unübersichtlichen Welt der Krankenversicherungen kann es schwierig sein, die passende Absicherung zu finden. Im Vergleich dazu bleiben Lebensversicherungen und Haftpflichtversicherungen häufig im Hintergrund. Doch der Fokus sollte auf der Wahl der richtigen Krankenversicherung liegen - immerhin geht es um Ihre Gesundheit! Ob gesetzlich oder privat, jede Versicherung hat ihre Vor- und Nachteile. Durch die Analyse und den Vergleich unterschiedlichster Anbieter wollen wir Licht ins Dunkel bringen und Ihnen helfen, die optimale Wahl zu treffen.
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Eine Krankenversicherung deckt die Kosten für Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte ab und ist für alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie wählt, entscheidet zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung mit einheitlichem Leistungskatalog und der privaten Krankenvollversicherung mit individuell zusammengestelltem Tarif und risikoabhängigem Beitrag. Ein Vergleich der Tarife zeigt, welche Leistungen enthalten sind, wie hoch der Selbstbehalt ausfällt und welche Bedingungen für einen Wechsel gelten.
Auf einen Blick
- Die Krankenversicherungspflicht gilt nach § 193 VVG und § 5 SGB V für praktisch jede Person mit Wohnsitz in Deutschland.
- Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nach § 257 SGB V, in der PKV über einen Zuschuss in vergleichbarer Höhe.
- Ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung setzt bei Angestellten ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze voraus, deren Betrag jährlich neu festgelegt wird.
- Der PKV-Basistarif ist nach § 152 VAG jedem Versicherungsunternehmen der Branche zugänglich, unabhängig vom Gesundheitszustand.
- Die Pflegepflichtversicherung ist nach § 23 SGB XI an die Krankenversicherung gekoppelt und muss parallel abgeschlossen werden.
Krankenversicherungspflicht in Deutschland
Die Krankenversicherungspflicht verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in Deutschland zu einem Krankenversicherungsschutz. Sie ist im Versicherungsvertragsgesetz und im Sozialgesetzbuch verankert und trifft sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte gleichermaßen.
Angestellte, Rentner, Arbeitslose und Studierende sind in aller Regel automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Selbstständige, Beamte und Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze können sich stattdessen für eine private Krankenvollversicherung entscheiden.
Wer diesen Schutz nicht nachweisen kann, gilt als nicht versichert und riskiert Nachzahlungen, sobald die Versicherungspflicht durchgesetzt wird. Ein bestehender Vertrag lässt sich daher nicht einfach kündigen, ohne dass unmittelbar ein neuer Schutz beginnt.
- Pflichtversicherung in der GKV: abhängig Beschäftigte unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Studierende, Rentner mit ausreichender Vorversicherungszeit
- Freiwillige gesetzliche Versicherung: Selbstständige, die in der GKV bleiben möchten
- Private Krankenvollversicherung: Beamte, Selbstständige und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Gesetzliche Krankenversicherung: Aufbau und Leistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung mit einem für alle Kassen einheitlichen Leistungskatalog nach § 193 VVG in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand.
Der Leistungskatalog umfasst ambulante und stationäre Behandlung, Arzneimittel, Vorsorgeuntersuchungen sowie Zahnbehandlung in einem definierten Umfang. Zusatzleistungen wie hochwertiger Zahnersatz oder Chefarztbehandlung sind nicht automatisch enthalten und lassen sich nur über private Zusatzversicherungen ergänzen.
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, solange bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. In der privaten Krankenvollversicherung gibt es diese beitragsfreie Mitversicherung nicht, dort zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.
| Merkmal | Gesetzliche Krankenversicherung |
|---|---|
| Beitragsgrundlage | Einkommen, prozentualer Satz |
| Familienmitversicherung | beitragsfrei bei geringem Einkommen möglich |
| Leistungskatalog | gesetzlich einheitlich festgelegt |
| Aufnahme | ohne Gesundheitsprüfung |
Private Krankenvollversicherung: Funktionsweise
Die private Krankenvollversicherung ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig und wird individuell aus Bausteinen zusammengestellt. Versicherte wählen Selbstbehalt, Erstattungsumfang für Zahnersatz, Unterbringung im Krankenhaus und weitere Bausteine selbst aus.
Vor Vertragsschluss prüft der Versicherer den Gesundheitszustand der antragstellenden Person. Diese Anzeigepflicht ist in § 19 VVG geregelt: Vorerkrankungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden, sonst drohen später Leistungsausschluss oder Rücktritt vom Vertrag.
Anders als in der GKV gilt in der PKV grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Die versicherte Person legt zunächst selbst aus, reicht die Rechnung bei ihrem Versicherer ein und erhält die Erstattung entsprechend dem gewählten Tarif zurück.
- Individuelle Tarifbausteine statt einheitlichem Katalog
- Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss
- Kostenerstattung statt Sachleistungsprinzip
- Kein automatischer Familienbeitrag, jede Person zahlt eigenständig
Beitragsgestaltung in der Privaten Krankenversicherung
Der Beitrag in der privaten Krankenvollversicherung berechnet sich aus Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Vertragsschluss, gewähltem Leistungsumfang und Selbstbehalt. Anders als in der GKV spielt das laufende Einkommen für die Beitragshöhe keine Rolle.
Ein Teil des Beitrags fließt in eine Alterungsrückstellung. Sie soll die im Alter typischerweise steigenden Gesundheitskosten abfedern und verhindern, dass Beiträge im Ruhestand stark ansteigen. Trotzdem können Beiträge im Zeitverlauf angepasst werden, etwa wenn die medizinischen Kosten in einer Tarifgruppe insgesamt steigen.
Wer beim Wechsel bestehende Alterungsrückstellungen mitnehmen möchte, sollte das beim Anbieterwechsel innerhalb der PKV genau prüfen, da die Portabilität an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Ein Wechsel zwischen zwei privaten Anbietern führt nicht automatisch zu einer vollständigen Übertragung aller Rückstellungen.
| Faktor | Wirkung auf den PKV-Beitrag |
|---|---|
| Eintrittsalter | je jünger beim Einstieg, desto länger die Ansparzeit für Rückstellungen |
| Gesundheitszustand | Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen führen |
| Selbstbehalt | höherer Selbstbehalt senkt üblicherweise den laufenden Beitrag |
| Leistungsumfang | Chefarztbehandlung und Einzelzimmer erhöhen den Beitrag |

Leistungsunterschiede im Alltag
Im Alltag zeigen sich Unterschiede vor allem bei Terminvergabe, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalt. Ein Vergleich beider Systeme lohnt sich, bevor eine Entscheidung fällt, weil die Unterschiede den tatsächlichen Versorgungsalltag prägen.
Arztwahl und Terminvergabe
Privat Versicherte erhalten häufig schneller Termine bei Fachärzten und können in vielen Praxen zwischen unterschiedlichen Behandlungsmethoden wählen, die über die Kassenleistung hinausgehen.
Zahnersatz und Vorsorge
Die gesetzliche Kasse erstattet Zahnersatz nach einem festgelegten Festzuschuss. In der PKV hängt die Erstattungshöhe vom gewählten Tarif ab und kann deutlich darüber liegen, sofern der Tarif entsprechend gewählt wurde.
Krankenhausaufenthalt
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind in der GKV nicht enthalten und müssen über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden, während sie in der PKV Bestandteil des Vollversicherungstarifs sein können.
- Freie Arztwahl besteht in beiden Systemen, Wartezeiten unterscheiden sich in der Praxis
- Heilpraktikerleistungen sind in der GKV grundsätzlich nicht enthalten
- Auslandsschutz ist in der GKV meist auf die EU begrenzt, ein eigenständiger Auslandsschutz ergänzt die Absicherung
Wechsel von der GKV in die PKV: Voraussetzungen
Ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung ist nicht für jede Person jederzeit möglich. Angestellte benötigen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, deren konkreter Betrag jährlich neu festgelegt wird und deshalb hier nicht als feste Zahl genannt wird.
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln, sofern sie nicht aus anderen Gründen versicherungspflichtig sind. Beamte erhalten in aller Regel Beihilfe vom Dienstherrn und schließen ergänzend eine private Restkostenversicherung ab.
Wer aus der PKV zurück in die GKV möchte, hat es in der Regel deutlich schwerer als beim Wechsel in die andere Richtung. Ein Rückweg ist meist nur bei sinkendem Einkommen, Beginn eines Angestelltenverhältnisses unterhalb der Pflichtgrenze oder in bestimmten Lebenssituationen möglich.
- Angestellte: Einkommen dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständige und Freiberufler: unabhängig vom Einkommen möglich
- Beamte: über Beihilfe kombiniert mit einer privaten Restkostenversicherung
- Studierende: nur in Ausnahmefällen, meist bleibt die studentische GKV-Pflicht bestehen
Beihilfe und private Krankenversicherung für Beamte
Beamtinnen und Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Der verbleibende Rest wird typischerweise über eine private Restkostenversicherung abgesichert, die genau auf den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil zugeschnitten ist.
Diese Kombination ist für viele Beamte günstiger als eine vollständige private Krankenvollversicherung, weil nur der Restanteil privat versichert werden muss. Die Höhe des Beihilfesatzes hängt von Faktoren wie Familienstand und Anzahl der Kinder ab und wird vom jeweiligen Dienstherrn festgelegt.
Ein Vergleich lohnt sich vor allem beim Berufseinstieg, weil der Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt in der Regel die günstigsten Konditionen ermöglicht. Ein späterer Wechsel des Anbieters ist möglich, sollte aber wegen der Auswirkungen auf bestehende Alterungsrückstellungen sorgfältig geprüft werden.
Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte können Lücken im Leistungskatalog über private Zusatzversicherungen schließen, ohne den GKV-Schutz insgesamt zu wechseln. Diese Zusatztarife unterliegen ebenfalls einer Gesundheitsprüfung nach § 19 VVG.
Verbreitete Zusatzbausteine betreffen Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen und Auslandsreisen. Wer diese Bereiche gezielt ergänzt, bleibt in der GKV und sichert damit gleichzeitig die beitragsfreie Familienmitversicherung.
- Zahnzusatzversicherung: höhere Erstattung bei Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Krankenhauszusatzversicherung: Chefarztbehandlung und Einzelzimmer im Krankenhaus
- Auslandskrankenversicherung: Absicherung außerhalb der EU und über den GKV-Rahmen hinaus
- Pflegezusatzversicherung: ergänzt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung um zusätzliche Leistungen
Rückkehr in die GKV und Kündigung der PKV
Die Kündigung eines Krankenversicherungsvertrags ist an feste Fristen gebunden. Nach § 8 VVG besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss, nach § 11 VVG gelten je nach Vertrag ordentliche Kündigungsfristen zum Ende einer Versicherungsperiode.
Ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder ein neues Angestelltenverhältnis beginnt. Ohne einen solchen Anlass bleibt der Weg zurück in aller Regel verschlossen.
Bei Beitragserhöhungen und Streitfällen kann der Versicherungsombudsmann kostenlos als Schlichtungsstelle angerufen werden, bevor der Rechtsweg beschritten wird. Die BaFin beaufsichtigt private Krankenversicherer und veröffentlicht Verbraucherinformationen zu Rechten und Pflichten.

Varianten im Vergleich
| Variante | Für wen geeignet | Besonderheit |
|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | Angestellte unter der Pflichtgrenze, Studierende, Rentner | einheitlicher Leistungskatalog, beitragsfreie Familienmitversicherung |
| Private Krankenvollversicherung | Selbstständige, Beamte, Angestellte über der Pflichtgrenze | individuelle Tarifbausteine, Gesundheitsprüfung |
| Beihilfe plus Restkostenversicherung | Beamtinnen und Beamte | Dienstherr übernimmt einen Anteil, privater Vertrag deckt den Rest |
| PKV-Basistarif | Personen ohne anderweitigen Zugang zur PKV | Aufnahme nach § 152 VAG ohne Risikozuschläge für Vorerkrankungen, Leistungen an die GKV angelehnt |
| GKV mit Zusatzversicherung | gesetzlich Versicherte mit gezieltem Ergänzungsbedarf | bleibt in der GKV, schließt einzelne Leistungslücken |
So läuft es ab
- Bedarf klären: aktuelle Absicherung, Familiensituation und gewünschten Leistungsumfang festhalten.
- Tarife vergleichen: Leistungskatalog, Selbstbehalt und Beitragsstruktur mehrerer Angebote gegenüberstellen.
- Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, um spätere Probleme nach § 19 VVG zu vermeiden.
- Antrag stellen und Annahme durch den Versicherer abwarten.
- Bestehenden Vertrag fristgerecht kündigen, erst nachdem der neue Schutz zugesagt wurde.
- Versicherungsbeginn und lückenlosen Übergang schriftlich bestätigen lassen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen einheitlichen, gesetzlich festgelegten Leistungskatalog mit einkommensabhängigem Beitrag, während die private Krankenvollversicherung individuell zusammengestellte Tarife mit risikoabhängigem Beitrag und Gesundheitsprüfung bietet. Familienangehörige sind in der GKV oft beitragsfrei mitversichert, in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag.
Ab welchem Einkommen kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Angestellte benötigen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, deren Höhe jährlich neu festgelegt wird. Selbstständige und Beamte können unabhängig davon in die PKV wechseln beziehungsweise Beihilfe mit einer Restkostenversicherung kombinieren.
Kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Ein Rückweg ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder ein neues Angestelltenverhältnis mit entsprechendem Gehalt beginnt. Ohne einen solchen Anlass bleibt die GKV verschlossen.
Was passiert, wenn ich Vorerkrankungen bei der PKV verschweige?
Eine unvollständige oder falsche Angabe verletzt die Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Der Versicherer kann daraufhin vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen im Nachhinein ausschließen, teils rückwirkend.
Was ist der PKV-Basistarif?
Der Basistarif nach § 152 VAG steht jeder Person offen, die Zugang zur PKV hat, unabhängig vom Gesundheitszustand und ohne Risikozuschläge für Vorerkrankungen. Der Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie funktioniert die Beihilfe für Beamte?
Der Dienstherr übernimmt einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil schließen Beamte meist eine private Restkostenversicherung ab, die genau auf diese Lücke zugeschnitten ist.
Welche Kündigungsfristen gelten bei der Krankenversicherung?
Nach § 8 VVG besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsschluss. Darüber hinaus gelten ordentliche Kündigungsfristen nach § 11 VVG, die vom jeweiligen Vertrag und der Versicherungsperiode abhängen.
Sind Zahnersatz und Chefarztbehandlung automatisch versichert?
In der GKV erstattet die Kasse Zahnersatz nur bis zu einem festgelegten Festzuschuss, Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind nicht enthalten. In der PKV hängt der Umfang vom gewählten Tarif ab, in der GKV lassen sich beide Bereiche über Zusatzversicherungen ergänzen.
Was übernimmt die Pflegepflichtversicherung?
Die Pflegepflichtversicherung ist nach § 23 SGB XI an die Krankenversicherung gekoppelt und muss parallel zu ihr bestehen. Sie sichert einen Grundanteil des Pflegerisikos ab, weitere Absicherung lässt sich über eine Pflegezusatzversicherung ergänzen.
Wohin kann ich mich bei Streit mit meinem Krankenversicherer wenden?
Der Versicherungsombudsmann bietet eine kostenlose Schlichtung bei Streitfällen mit dem Versicherer an, bevor der Rechtsweg nötig wird. Die BaFin beaufsichtigt die privaten Krankenversicherer und stellt Verbraucherinformationen bereit.
Begriffe kurz erklärt
- Versicherungspflichtgrenze
- Einkommensschwelle, ab der Angestellte in die private Krankenvollversicherung wechseln können, jährlich neu festgelegt.
- Beihilfe
- Anteilige Kostenübernahme des Dienstherrn für Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall.
- PKV-Basistarif
- Tarif nach § 152 VAG, der ohne Risikozuschläge für Vorerkrankungen zugänglich ist und Leistungen nahe dem GKV-Niveau bietet.
- Anzeigepflicht
- Pflicht, gesundheitliche Vorerkrankungen bei Vertragsschluss vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben, geregelt in § 19 VVG.
- Alterungsrückstellung
- Teil des PKV-Beitrags, der angespart wird, um im Alter steigende Gesundheitskosten abzufedern.
- Kostenerstattungsprinzip
- Abrechnungsweise der PKV, bei der Versicherte Rechnungen zunächst selbst begleichen und die Erstattung anschließend einreichen.
- Pflegepflichtversicherung
- An die Krankenversicherung gekoppelte Absicherung des Pflegerisikos nach § 23 SGB XI.
- Restkostenversicherung
- Private Versicherung, die den von der Beihilfe nicht gedeckten Anteil der Krankheitskosten für Beamte absichert.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 193 VVG und § 5 SGB V, Versicherungspflicht
- § 257 SGB V, Arbeitgeberzuschuss
- § 152 VAG, PKV-Basistarif
- § 23 SGB XI, Pflegepflichtversicherung
- § 8 VVG, Widerrufsrecht
- § 11 VVG, Kündigung
- § 19 VVG, Anzeigepflicht
- Versicherungsombudsmann
- BaFin, Verbraucherinformationen private Krankenversicherung
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Wurden Krankenversicherung von der Stiftung Warentest getestet?
Krankenversicherung wurden von der Stiftung Warentest geprüft. Der aktuelle Test stammt aus 09/2003. Geprüft werden unter anderem Qualität, Sicherheit und Handhabung – eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher.
Hat die Stiftung Warentest Krankenversicherung untersucht?
Ja, die Stiftung Warentest hat Krankenversicherung zuletzt im 09/2003 getestet. Bewertet werden Kriterien wie Qualität, Sicherheit und Handhabung. Die vollständigen Testergebnisse sind direkt bei der Stiftung Warentest einsehbar.








