Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung genau?
Sobald man gesetzlich oder privat krankenversichert ist, zahlt man auch den Pflichtbeitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung. Sobald Sie Hilfe im Alltag benötigen, wird die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben agieren. Allerdings kommt sie nicht für alles auf, weshalb es die Möglichkeit der freiwilligen Zusatzversicherung gibt.
Alle die länger als sechs Monate auf Unterstützung im Leben angewiesen sind, erhalten Leistungen aus dem Pflegetopf. Hierzu gibt es seit Beginn 2017 die verschiedenen Pflegegrade, früher Pflegestufen genannt.
- Pflegegrad 1
- Pflegegrad 2
- Pflegegrad 3
- Pflegegrad 4
- Pflegegrad 5
Gründe um Pflege und Betreuung einfordern zu müssen gibt es zu Haufe, wenn man im jüngeren Alter auch nicht gerne daran denkt. Alzheimer und Co kommen nicht erst mit 80 um die Ecke, bereits ab dem 50. Lebensjahr können tückische „Vergessenskrankheiten“ beginnen. Neben psychischen Einschränkungen können natürlich auch physische Funktionsbeeinträchtigungen den Weg zur Pflegebedürftigkeit ebnen. Auf Antrag übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Einstufung, entweder vor Ort oder bei Bedarf per Aktenlage. Jeder Grad wird unterschiedlich bezuschusst, wobei Grad 5 das Maximum darstellt. Hier bekämen Sie als Betroffener beispielsweise 901 Euro Pflegegeld, mit dem Sie bzw. Ihrer Betreuer wirtschaften können und müssen. Vielleicht zahlen Sie für die umfangreiche Pflege und Betreuung mehr?
Egal ob ambulant oder stationär. Pflege ist zurecht kostenintensiv, weshalb Sie vorbauen können, indem Sie die private Pflegeversicherung abschließen. Machen Sie das nicht, bestimmt lediglich ein extern bestimmter Pflegegrad, wie viel Geld Sie monatlich zur Verfügung haben. Daraus müssten Sie dann das Beste machen, wären ggf. auf die Kinder und weiteren Angehörigen, Freunde angewiesen.
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