Seite aktualisiert am: 13. Mai 2024

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Altersvorsorge – Die perfekte Absicherung im Alter

Das Alter ist etwas, was sich nicht aufschieben lässt. Es kommt von ganz alleine und lässt sich nicht beeinflussen. Damit gerade im Alter eine vernünftige Absicherung gegeben ist, spielt eine gute Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Ein Altersvorsorgecheck für eine private Altersvorsorge ist hierfür die perfekte Hilfe.

Sicherlich hat jeder Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, doch oftmals reicht dieser Rentenanspruch nicht aus, um ein sorgenfreies Leben führen zu können. Damit ein sorgenfreies Leben gewährleistet werden kann und keine Geldsorgen entstehen, sollte bereits in jungen Jahren eine dementsprechende Altersvorsorge getroffen werden.

  • Das Alter lässt sich nicht aufschieben. Darum sollte bereits in jungen Jahren dafür gesorgt werden, dass im Rentenalter ein entspanntes Leben möglich ist. Eine zusätzliche private Rentenversicherung, eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder vieles mehr, ist dafür die optimale Lösung.
  • Die zusätzliche Altersvorsorge setzt sich aus verschiedenen Säulen zusammen. Jede Säule für sich bietet eine Möglichkeit, eine zusätzliche Vorsorge zur gesetzlichen Rente zu schaffen. Informieren Sie sich in unserem Altersvorsorge Vergleich über die einzelnen Möglichkeiten, damit eine Altersvorsorge Auszahlung im Alter garantiert ist!
  • Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellten beim Sparen für das Alter. Das bedeutet, dass ein gewisser Teil des eigenen Geldes über eine Entgeltumwandlung in einer betrieblichen Altersvorsorge gespart worden ist.

Allgemeine Informationen zur Altersvorsorge

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt im Grunde genommen von der Höhe der getätigten Einzahlungen der Altersvorsorgeaufwendungen ab, die im Laufe des Lebens getätigt worden sind. Die normale Basisvorsorge reicht leider oftmals nicht aus, um die Kosten im Alter zu decken. Eine private Altersvorsorge ist hierbei die Lösung, denn sie sorgt dafür, dass das Rentenalter in vollen Zügen uneingeschränkt genossen werden kann. Grundsätzlich wird bei der Altersvorsorge zwischen vier Säulen unterschieden, die einen entspannten Ruhestand möglich machen.

Basisvorsorge (gesetzliche Altersvorsorge)
geförderte Vorsorge (private Altersvorsorge)
ungeförderte Vorsorge (private Altersvorsorge)
sonstige (flexible) Geldanlage
Immobilien

Altersvorsorge

Die Basisaltersvorsorge

In der Basisaltersvorsorge befinden sich alle Menschen, die einer normalen, sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen und jeden Monat in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Das gilt nicht nur für Angestellte, sondern auch für Freiberufler, die eigenständig in die Rentenversicherung einzahlen, um im Alter abgesichert zu sein. Auch Steuerberater, Anwälte, Ärzte, Architekten und viele andere berufsständige Versorgungswerke gehören in diesen Bereich.
Die Basisrente oder auch Rürup-Rente genannt, ist ebenfalls ein Teil der Säule eins. Dabei handelt es sich zum größten Teil um gutverdienende Selbständige, die zwischen einem höheren Altersvorsorge Aktien Anteil oder einer klassischen Rürup-Rentenversicherung wählen können.

Die geförderte Altersvorsorge

Zur geförderten Altersvorsorge zählen alle Verträge wie beispielsweise fondsgebundene Rentenversicherungen, Riester-Renten und Fondssparpläne. Bei diesen Modellen zahlt der Staat eine gewisse Zulage, wobei die geleisteten Beiträge der eigenen Zahlung steuerlich absetzbar sind. Die geförderten Altersvorsorgen gelten als private Vorsorgen und müssen zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Die ungeförderte Altersvorsorge

Die ungeförderten Altersvorsorgen bekommen keinerlei Förderungen durch den Staat. Zu dieser Säule zählen Rentenversicherungen, fondsgebundene private Lebensversicherungen und klassische Lebensversicherungen. Als Altersvorsorge wird lediglich der eingezahlte Betrag sowie teilweise ein bestimmter Zinsbetrag ab dem Rentenalter ausgezahlt. Auch die ungeförderte Altersvorsorge ist eine private Altersvorsorge, die separat abgeschlossen werden muss.

Sonstige (flexible) Geldanlage

Hierbei handelt es sich um eine Alternative zu den drei ersten Säulen. Es kann bei dieser Variante beispielsweise über börsengehandelte Aktien-Indexfonds ein Altersvorsorge Fondssparen aufgebaut werden. Dabei reichen bereits Raten in Höhe von 50 oder 100 Euro monatlich völlig aus, um im Rentenalter eine passende Absicherung zu erhalten. Wer einer monatlichen Zahlweise negativ gegenübersteht, kann auch problemlos einen höheren Betrag in Aktienfonds anlegen und somit einen festen Betrag für die spätere private Altersvorsorge einzahlen. Entscheidend ist eine gewisse langfristige Anlegung sowie die Wahl von vielen unterschiedlichen Aktien, zum Beispiel aus verschiedenen Ländern oder verschiedenen Währungen. Schwankungen werden damit ausgeglichen und die Jahresrendite positiv erhöht.

Immobilienanlagen

Ebenso wie Aktienfonds zählen auch Immobilien zu einer beliebten Anlagequelle, beispielsweise in Form einer Altersvorsorge Eigentumswohnung. Sie wird zwar selten in Bezug auf die Altersvorsorge genannt, ist aber dennoch rentabel, zumal Wohnraum immer benötigt wird. Allerdings sind in den letzten Jahren die Preise im Immobilienbereich, insbesondere in Ballungsräumen und Städten, ziemlich gestiegen, so dass auch niedrige Finanzierungskosten nicht immer für einen Ausgleich sorgen können. Wer die gekaufte Immobilie selber nutzt, zieht daraus nicht nur Steuervorteile in Form von einer eingesparten Miete, sondern spart vor allem durch eine steuerfreie Wertsteigerung.

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Die Bestandsaufnahme

Damit die Höhe der monatlichen Rente deutlich wird, sollte eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Die Bestandsaufnahme ist eigentlich recht einfach. Einmal im Jahr erhält jeder Bürger von der Rentenversicherung ein Schreiben, indem die voraussichtliche Rentenhöhe zu finden ist. Schauen Sie sich diese Renteninformation genau an und machen sich Gedanken darüber, ob eine Aufstockung oder eine zusätzliche private Altersvorsorge notwendig ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung

In die gesetzliche Rentenversicherung zahlen in der Regel alle Menschen ein, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden. Sie sind somit pflichtversichert, denn ein gewisser Teil von Ihrem Gehalt oder Ihrem Lohn wird automatisch an die staatliche Rentenkasse gezahlt. Hier wird das Geld angespart, um es monatlich im Rentenalter auszuzahlen. Berufe wie Fahrlehrer, Fitnesstrainer, Handwerker, Hebammen und auch Physiotherapeuten zahlen ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung ein und unterliegen somit den gleichen Bedingungen.

Berufsständische Vorsorgewerke

Freiberufler, die keinen festen Arbeitgeber haben, zahlen in die berufsständischen Vorsorgewerke ein. Sie sind dort pflichtversichert. Zu den Freiberuflern gehören Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Autoren und viele andere Berufe. Bei dem berufsständischen Vorsorgewerk sorgt jeder Freiberufler und Selbstständige dafür, dass er für seine eigene Rente einzahlt, um eine ausreichende Rentenabsicherung im Alter zu erreichen.